Die anhaltend hohe Teuerung macht Österreich weiterhin zu schaffen. Viele Menschen können sich das Leben nur noch schwer leisten. Hilfsleistungen und Entlastungen sind vorerst keine mehr in Sicht. Die Erhöhung der Sozialleistungen, der Grenzwerte der Steuertarife (kalte Progression) und der Pensionen seit 01. Januar entspricht auch nicht der derzeitigen Inflationshöhe.
Ab 2024 dürfte nach derzeitigem Stand eine deutliche Erhöhung der Beträge folgen. Davon würden nicht nur PensionistInnen, sondern vor allem auch Familien, Alleinerziehende und generell alle SteuerzahlerInnen durch die Anhebung der Steuergrenzwerte profitieren. Die Hälfte des Zeitraums, der als Berechnunggrundlage dafür dient, wurde bereits überschritten.
Über 10 Prozent mehr Geld ab 2024 möglich
Von August 2022 bis Februar 2023 liegt die durchschnittliche Inflation bei 10,6 Prozent. Der gesetzliche Anpassungsfaktor wird anhand der Inflationsrate des Zeitraums von August des Vorjahres bis Juli errechnet. Dieser wird nicht nur für die Pensionserhöhung, sondern seit Jahresbeginn auch für die Valorisierung der Sozialleistungen und die Grenzwerte der Steuertarife der Lohn- und Einkommensteuer herangezogen.

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Bleibt die Inflation in Österreich bis in den Sommer weiterhin hoch, so würde sich eine Erhöhung ab 2024 im zweistelligen Prozentbereich ergeben. Die Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, Absetzbeträge und Co. würden ebenso um über 10 Prozent erhöht werden, wie auch die Grenzwerte der Lohnsteuertabelle. Zudem würden Pensionistinnen und Pensionisten eine satte Erhöhung ihrer monatlichen Bezüge erhalten. Das würde allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern ein sattes Netto-Gehaltsplus bringen.


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Kritik an der Berechnungsgrundlage gibt es schon länger. So fordern etwa PensionistenvertreterInnen, dass für die gesetzliche Pensionserhöhung die Inflation im Zeitraum des gesamten vergangenen Kalenderjahres herangezogen werden soll. Damit würde die Erhöhung eher der aktuellen Teuerungsrate entsprechen.
Inflation in Österreich deutlich über europäischem Durchschnitt
Lag die Inflation im Januar 2022 noch bei fünf Prozent, stieg sie im Sommer bereits auf über neun Prozent. Im Oktober letzten Jahres wurde der damalige Rekordwert von elf Prozent erreicht. Zu Jahresbeginn wurde dieser Wert nochmals überschritten. Dabei liegt die Inflation in Österreich deutlich höher als im Rest der Eurozone (8,5 Prozent im Januar). Laut Generaldirektor der Statistik Austria sind für den Anstieg in Österreich die steigenden Kosten für Haushaltsenergie verantwortlich.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Inflation in den kommenden Monaten entwickeln wird. Experten befürchten jedoch, dass die Teuerungsrate weiterhin hoch - und damit im zweistelligen Prozentbereich - ausfallen könnte.
Absetzbeträge und Steuertarife seit 2023
Diese Absetzbeträge gelten seit Januar 2023:
Absetzbetrag | 2022 | 2023 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 494 Euro 2. Kind: +175 Euro 3. Kind & weitere: +220 Euro |
520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 494 Euro 2. Kind: +175 Euro 3. Kind & weitere: +220 Euro |
520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
Familienbonus | 2.000,19 Euro 18+ Jahre: 650,19 Euro |
(Gilt rückwirkend seit 01.01.2022 - zuvor 500 bis 1.500 Euro) |
Kinderabsetzbetrag | 58,40 Euro | 61,79 Euro |
Kindermehrbetrag | 250 Euro | 550 Euro |
Mehrkindzuschlag | 20 Euro | 21,19 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 825 Euro Erhöhter Betrag: 1.214 Euro |
868 Euro Erhöhter Betrag: 1.278 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 400 Euro Erhöhter Betrag: 690 Euro Zuschlag: 650 Euro |
421 Euro Erhöhter Betrag: 726 Euro Zuschlag: 684 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 29,20 bis 58,40 Euro | 31,00 bis 62,00 Euro |
Pendlereuro | 2 Euro / km | 8 Euro / km von Mai 2022 bis Juni 2023 |
Die aktuelle Lohnsteuertabelle für 2023 sieht, wie folgt, aus:
Einkommen (2022) | Einkommen (2023) | Steuersatz (2022) | Steuersatz (2023) |
---|---|---|---|
bis 11.000 Euro | bis 11.693 Euro | 0 % | 0 % |
bis 18.000 Euro | bis 19.134 Euro | 20 % | 20 % |
bis 31.000 Euro | bis 32.075 Euro | 32,5 % | 30 % |
bis 60.000 Euro | bis 62.080 Euro | 42 % | 41 % |
bis 90.000 Euro | bis 93.120 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
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