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Wer vor 2018 in Fonds investiert hat, kann sich unter Umständen hunderte bis tausende Euro von seiner Bank zurückholen. Für Kundinnen und Kunden vieler Raiffeisen Banken ist allerdings Eile geboten: Die kostenlose Sammelaktion des Verein für Konsumenteninformation (VKI) endet bereits am 28. Februar 2026. Danach ist eine Teilnahme nicht mehr möglich.
Im Zentrum stehen sogenannte Bestandsprovisionen („Kick-backs“). Dabei handelt es sich um laufende Zahlungen, die Banken von Fondsgesellschaften für die Vermittlung und das Halten von Fondsanteilen erhalten haben. Diese Provisionen lagen häufig zwischen 0,3 und 1 Prozent pro Jahr des investierten Kapitals.
Das Problem: Bis Ende 2017 wurden diese Zahlungen vielfach nicht ausreichend offengelegt. Nach geltender Rechtslage und Rechtsprechung hätten Kundinnen und Kunden aber transparent darüber informiert werden müssen. Der VKI stuft diese verdeckten Einbehalte daher als unzulässig ein.
Ende des Vorjahres erzielte der VKI dazu außergerichtliche Einigungen mit mehreren Raiffeiseninstituten. Auf dieser Basis können betroffene Anleger nun Geld zurückfordern. Auch KundInnen von Kreditkarten-Anbietern und jene mit Immobilienkrediten können heuer noch Geld zurückerhalten. Finanz.at hat berichtet. Wie der OGH kürzlich entschieden hat, sind vielfach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig und müssen an Kundinnen und Kunden zurückgezahlt werden. Mehrere Unternehmen, wie etwa die Jufina, bieten Betroffenen mittlerweile eine kostenlose Überprüfung von Ansprüchen gegen heimische Banken an.

Jufina ermöglicht es ohne Kostenrisiko unrechtmäßig berechnete Kreditgebühren auf Grundlage eines OGH-Entscheids und Rechtsanspruch zurückzufordern. Eine kostenfreie Prüfung der Ansprüche kann online schnell und individuell erfolgen.
Wer aktuell noch unzulässige Bearbeitungsgebühren von Immobilienkrediten zurückbezahlt bekommen kann, findet man hier auf Finanz.at.
Diese Kunden sind davon betroffen
Die aktuelle Sammelaktion richtet sich an:
- Kund:innen der Raiffeisenbanken Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Kärnten, Oberösterreich und Burgenland
- Personen, denen bis zum 31. Dezember 2017 Fondsprodukte vermittelt wurden
- Auch ehemalige Kund:innen: Eine Teilnahme ist möglich, selbst wenn die Fonds bereits verkauft oder das Depot längst aufgelöst wurde
Wichtig: Während die Frist für Oberösterreich und Kärnten noch bis April läuft, endet sie für die übrigen Bundesländer bereits am 28. Februar 2026.
Wie hoch kann die Rückerstattung sein?
Das hängt von Investitionshöhe und Laufzeit ab. Bei größeren Fondsvermögen und langen Haltedauern können sich die Rückforderungen rasch auf mehrere tausend Euro summieren. Der VKI betont, dass sich selbst eine Teilnahme bei kleineren Depots oft lohnt.
VKI-Jurist Stefan Schreiner rät daher klar: „Wir empfehlen allen betroffenen Kund:innen, die Frist nicht zu versäumen und sich jetzt noch anzumelden.“
So kommt ihr ohne großen Aufwand zu eurem Geld
Die Teilnahme ist kostenlos und erfolgt direkt über die Website des VKI. Nach der Anmeldung prüft der VKI den Anspruch und leitet die Daten an die jeweilige Bank weiter. Diese erstellt anschließend ein individuelles Rückerstattungsangebot.
Das braucht ihr für die Anmeldung:
- Depotauszüge
- Für 1995–2007: je ein Auszug pro Jahr
- Ab 2008: ein Auszug aus einem beliebigen Jahr reicht
- Entbindung vom Bankgeheimnis (Formular wird im Anmeldeprozess bereitgestellt)
- Für Erb:innen: zusätzlich der Einantwortungsbeschluss
Wer also vor 2018 Fonds über eine Raiffeisenbank gekauft hat, sollte jetzt handeln. Die Chancen auf eine Rückzahlung sind real, der Aufwand überschaubar – aber die Zeit läuft. Nach dem 28. Februar ist diese Möglichkeit endgültig vorbei. Eine Anmeldung ist auf der Webseite des VKI möglich.

