Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich mehr als 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!
In den vergangenen Monaten wurden laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) mehrere Einigungen mit heimischen Banken zu Rückzahlungen für Kundinnen und Kunden getroffen. Grundlagen waren etwa intransparente Provisionen und Gebühren. Finanz.at hat mehrfach berichtet. Nach neuen OGH-Urteilen folgen nun weitere.
Nach mehreren Urteilen des Obersten Gerichtshofs (OGH) müssen heimische Banken zu hoch verrechnete Bearbeitungsgebühren rückerstatten. Hintergrund sind Entscheidungen, wonach derartige Spesen den tatsächlichen Aufwand der Bank nicht „grob überschreiten“ dürfen. Eingebracht wurden die Klagen vom Verbraucherschutzverein (VSV).
Auf Basis dieser Entscheidungen sind vielfach die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig und müssen an Kundinnen und Kunden zurückgezahlt werden. Mehrere Unternehmen, wie etwa die Jufina, bieten Betroffenen mittlerweile eine kostenlose Überprüfung von Ansprüchen gegen heimische Banken an.

Jufina ermöglicht es ohne Kostenrisiko unrechtmäßig berechnete Kreditgebühren auf Grundlage eines OGH-Entscheids und Rechtsanspruch zurückzufordern. Eine kostenfreie Prüfung der Ansprüche kann online schnell und individuell erfolgen.
Ansprüche bis zu 30 Jahre rückwirkend möglich
Ansprüche könnten bis zu 30 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Der VSV ruft Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer auf, ihre Verträge prüfen zu lassen. Laut VSV-Obfrau Daniela Holzinger haben viele Konsumenten nun gute Chancen auf Rückerstattung oder Vergleichszahlungen.
Bereits frühere Urteile hatten festgehalten, dass die Berechnung solcher Gebühren als fixer Prozentsatz der Kreditsumme unzulässig ist, da der Aufwand unabhängig von der Kredithöhe anfällt. Zudem müssen Spesen laut OGH transparent und nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden.Bei pauschalem Entgelt wird zudem beanstandet, dass unklar ist, wofür der Betrag genau verrechnet wird. Das stellt einen Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz dar.
Nimmt man beispielsweise eine übliche Bearbeitungsgebühr von 3,0 Prozent und einen Kreditbetrag von 400.000 Euro an, so würde die Bearbeitungsgebühr bei 12.000 Euro liegen. Diese können zuzüglich Zinsen nun zurückgefordert werden.
Jufina ermöglicht es ohne Kostenrisiko unrechtmäßig berechnete Kreditgebühren auf Grundlage eines OGH-Entscheids und Rechtsanspruch zurückzufordern. Eine kostenfreie Prüfung der Ansprüche kann online schnell und individuell erfolgen. (Anzeige)
Auch andere Banken müssen Geld zurückbezahlen
Nachdem die Frist zum Anschluss an die Sammelklage bei der Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien) bereits zum Jahresende 2025 verstrichen ist, können in den anderen Bundesländern noch Anträge gestellt werden. In Oberösterreich und Kärnten endet die Frist dafür im April - in den übrigen Bundesländern läuft sie mit Ende Februar aus.
Konkret geht es dabei um Rückzahlungen an Kunden von Fonds-Produkten. Hintergrund ist die jahrelange Praxis sogenannter Bestandsprovisionen – Zahlungen, die Banken von Fondsgesellschaften für den Vertrieb ihrer Produkte erhalten haben. Laut VKI seien diese Provisionen zumindest bis Ende 2017 nicht ausreichend offengelegt worden. Das Wertpapieraufsichtsgesetz schreibt jedoch vor, dass Banken ihre Kunden genau darüber informieren müssen, wann und in welchem Umfang sie solche Zahlungen behalten dürfen. Da dies nicht im nötigen Maß geschehen sei, könnten die Beträge rechtlich rückgefordert werden.
Auch viele Oberbank-KundInnen konnten im Vorjahr noch von Rückerstattungen profitieren. Eine Anmeldung zu den Rückzahlungen der RLB findet man hier auf der Webseite des VKI.
Viele Rückzahlungen erwirkt
Die heimischen Konsumentenschützer – allen voran die AK, VSV oder VKI – haben in den vergangenen Jahren immer wieder Rückzahlungen für Kundinnen und Kunden erwirken können, die von unrechtmäßigen Preiserhöhungen oder unzulässigen Gebühren beispielsweise betroffen waren. So konnten in der jüngeren Vergangenheit auch Einigungen auf Rückzahlungen von diversen Streaming-Anbietern und Mobilfunk-Konzernen getroffen werden. Finanz.at hat berichtet.

