Nachzahlung von Finanzamt droht: Familienbonus muss extra aktiviert werden

Viele Familien profitieren auch heuer wieder besonders stark vom Steuerausgleich. Sie können pro Kind zwischen 700 und bis zu 2.000 Euro steuerlich absetzen. Wer ihn bereits monatlich berücksichtigt, muss beim Steuerausgleich aufpassen und den Bonus aktivieren - sonst droht eine Nachforderung. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

13.04.2026, 07:00 Uhr von
Familie
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Familie

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Bereits vor zwei Jahren wurde der Familienbonus Plus von maximal 1.500 Euro pro Kind auf insgesamt 2.000 Euro für Kinder bis 18 Jahre erhöht. Diese Maßnahme gilt auch heuer bei der Veranlagung des Steuerjahres 2025. Für Kinder über 18 Jahre gibt es bis zu 700 Euro als Steuerabsetzbetrag. Damit steigt der Bonus für viele Familien heuer abermals an. Finanz.at hat darüber zuerst berichtet.

Der Familienbonus kann auch bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Wer also nicht bis zum Lohnsteuerausgleich im Folgejahr warten möchte, kann bereits pro Monat durch ein höheres Netto- Gehalt vom Familienbonus profitieren. Wer allerdings davon Gebrauch macht, muss den Familienbonus dennoch beim Lohnsteuerausgleich beantragen. Andernfalls drohen Nachzahlungen.

Familien profitieren unter anderem durch den Familienbonus und erhöhte Absetzbeträge auch heuer wieder besonders stark von der Arbeitnehmerveranlagung. Sie bekommen durchschnittlichen die höchsten Steuergutschriften vom Finanzamt zurückbezahlt.

Mit dem Steuerausgleich-Rechner kann nun online berechnet werden, wie hoch die voraussichtliche Gutschrift vom Finanzamt ausfallen wird. Dazu werden auf Basis der Antworten zur persönlichen Situation Berechnungen durchgeführt und Vergleichswerte herangezogen, um die geschätzte Höhe zu errechnen.

Warnung vor Nachforderung vom Finanzamt

Von einer möglichen Nachforderung durch das Finanzamt sind jene ArbeitnehmerInnen betroffen, die den Familienbonus bereits monatlich beanspruchen, beim Steuerausgleich aber nicht mehr extra beantragen. Eine Aktivierung ist auch in diesem Fall nochmals notwendig. Der Familienbonus muss beim Lohnsteuerausgleich immer beantragt werden, wenn man ihn für das betroffene Jahr geltend machen möchte.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer zu geringen Lohnsteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus Plus haben, können vom Kindermehrbetrag profitieren. Dieser beträgt auch für das Kalenderjahr 2025 insgesamt 700 Euro pro Kind (zuvor 550 Euro). Der Kindermehrbetrag wird ebenfalls beim Steuerausgleich geltend gemacht.

Die Nachfrage für den Steuerausgleich ist heuer laut Arbeiterkammer besonders hoch. Was sich beim Lohnsteuerausgleich für das Vorjahr ändert und viele weitere Tipps und Hilfen, findet man hier auf Finanz.at.

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aktualisiert: 13.04.2026, 07:00 Uhr
News in Steuern

Mehr Informationen: Familienbonus Plus

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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