Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich mehr als 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!
Für viele Raiffeisen-Kunden in Oberösterreich und Kärnten läuft jetzt die Zeit ab. Wer Fonds besitzt oder besessen hat, kann sich unter Umständen Geld zurückholen – aber nur noch bis 08. April 2026. Aber auch andere BankkundInnen können in ganz Österreich noch von Rückzahlungen profitieren.
Hintergrund ist eine Sammelaktion des Verein für Konsumenteninformation (VKI). Dabei geht es um sogenannte „Kick-backs“, also Bestandsprovisionen, die Banken über Jahre von Fondsgesellschaften kassiert haben.
Wie der OGH kürzlich entschieden hat, sind vielfach neben den Fondsgebühren auch die Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig und müssen an Kundinnen und Kunden zurückgezahlt werden. Hierfür gibt es keine konkrete Frist. Die Ansprüche können teilweise bis zu 30 Jahre rückwirkend gelten. Mehrere Unternehmen, wie etwa die Jufina, bieten Betroffenen mittlerweile eine kostenlose Überprüfung von Ansprüchen gegen heimische Banken an.

Jufina ermöglicht es ohne Kostenrisiko unrechtmäßig berechnete Kreditgebühren auf Grundlage eines OGH-Entscheids und Rechtsanspruch zurückzufordern. Eine kostenfreie Prüfung der Ansprüche kann online schnell und individuell erfolgen.
Wie das geht, zeigt der Fall von Markus S., über den Finanz.at kürzlich berichtet hat. Er habe nach anfänglicher Skepsis rund 16.000 Euro zurückerhalten. Erst die Rechtsdurchsetzung mithilfe der Jufina ermöglichte diese Rückzahlung. „Betroffen waren zwei Kredite. Die Santander hat sofort bezahlt. Bei der Wüstenrot hat es etwas länger gedauert“, erklärt S. gegenüber Finanz.at.
Im Falle der Fondsgebühren endet die Antragsfrist über den VKI jedoch Anfang April 2026.
Antragsfrist endet für viele Betroffene
Das Problem ist simpel: Banken haben bei Fonds oft laufend Provisionen bekommen – teilweise zwischen 0,3 und 1 Prozent pro Jahr des investierten Kapitals. Diese Einnahmen hätten sie klar offenlegen müssen. Ist das nicht passiert oder nur unzureichend, gelten diese Gebühren rechtlich als problematisch. Genau darauf stützt sich die Rückforderung.
Der VKI hat mit den betroffenen Raiffeisen-Bankengruppen bereits außergerichtliche Lösungen erzielt. Das heißt konkret, dass kein Gerichtsverfahren notwendig ist, sondern stattdessen ein individuelles Rückerstattungsangebot erfolgen wird.
Auszahlung je nach Investmenthöhe
Laut VKI-Experte Stefan Schreiner können dabei durchaus mehrere hundert bis tausende Euro zurückkommen. Wer lange investiert war oder größere Beträge angelegt hat, hat entsprechend höhere Ansprüche.
Teilnehmen können Kundinnen und Kunden der Raiffeisenbanken in Oberösterreich und Kärnten, die Fonds-Produkte vor 2018 abgeschlossen haben. Auch ehemalige Kundinnen und Kunden können davon profitieren.
Frist endet bald
Die Deadline für einen Antrag ist der 08. April 2026. Danach ist die Teilnahme an dieser Sammelaktion endgültig vorbei. Es gibt keine Verlängerung – und danach bleibt nur noch der deutlich aufwendigere Einzelweg (Klage). Eine Anmeldung über den VKI kann online auf dieser Website erfolgen.

