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Die Bundesregierung bringt ein deutlich reduziertes Nachfolgemodell für den ausgelaufenen Reparaturbonus zurück: Ab 12. Januar 2026 ersetzt die sogenannte „Geräte-Retter-Prämie“ die bisherige Förderung – allerdings mit deutlich geringeren Beträgen und stark eingeschränktem Gerätekreis. Finanz.at hat berichtet. Konsumentinnen und Konsumenten erhalten künftig höchstens 130 Euro pro Reparatur.
Gefördert wird weiterhin die Hälfte der Kosten, der maximale Zuschuss wurde jedoch von 200 auf 130 Euro gesenkt. Weitere Details zum neuen Bonus findet man hier auf Finanz.at.
Welche Zuschüsse und Bonuszahlungen es in 2026 noch gibt oder bald geben wird, findet man hier in einer Übersicht auf Finanz.at.
Neustart ab 12. Januar 2026
Die Reduktion betrifft nicht nur die Fördersumme, sondern auch die Produktkategorien. Fahrräder, E-Bikes, Handys, Tablets, Unterhaltungselektronik sowie Wellnessgeräte werden ab 2026 nicht mehr unterstützt. Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) verweist auf eine stärkere Fokussierung der Mittel auf typische Haushaltsgeräte mit relevanter Lebensdauer und Umweltwirkung. Gefördert werden deshalb weiterhin Reparaturen von Waschmaschinen, Kühlschränken, Staubsaugern sowie handgeführten Elektrogeräten wie Akkuschraubern.
Neu ist die Aufnahme bestimmter Pflege- und Medizinprodukte in die Förderung. Dazu zählen etwa Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungs- oder Blutdruckmessgeräte. Diese Erweiterung begründet das Ministerium mit dem hohen praktischen Nutzen für Pflegebedürftige und deren Familien. Für den Zeitraum 2026 bis 2028 stehen jährlich 30 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung. Das Programm soll laut Totschnig kosteneffizienter gestaltet sein als sein Vorgänger, der zu einem erheblichen Teil aus EU-Geldern gespeist wurde.
Auch seitens der Wirtschaftskammer kommt Unterstützung. Die Reparaturprämie sei ein „wichtiger Impuls für Gewerbe und Handwerk“, so Bundessparten-Obmann Manfred Denk. Betriebe würden damit zusätzliche Aufträge generieren, während Konsumentinnen und Konsumenten ihre Geräte länger nutzen könnten.
Registrierung für Partnerbetriebe bereits gestartet
Für Reparaturbetriebe hat die Registrierung bereits im Dezember 2025 begonnen. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Plattform der „Geräteretterprämie“, administriert durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Privatpersonen können die neue Förderung ab 12. Jänner 2026 beantragen; die Auszahlung erfolgt direkt an die Antragstellenden.
Der frühere Reparaturbonus, eingeführt 2022 unter Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne), wurde deutlich umfangreicher ausgestaltet. Rund 1,8 Millionen Bons wurden eingelöst, bevor die Förderung im Mai 2025 auslief. Zwischenzeitlich musste das Programm wegen Betrugsverdachts ausgesetzt werden. Insgesamt standen mehr als 250 Millionen Euro an EU- und nationalen Mitteln zur Verfügung – Summen, von denen das neue Modell weit entfernt ist.
Mehr Informationen: Reparaturbonus

