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Welche Arten von Altersvorsorge gibt es?

Unter Altersvorsorge versteht man im Allgemeinen Maßnahmen, die Personen während ihres Berufslebens treffen, um im Alter bzw. nach Beendigung der Erwerbstätigkeit vorzusorgen, um weiterhin den Lebensunterhalt finanziell meistern zu können. Dies soll in der Regel weiterhin zu meistern sein, ohne dass man seinen Lebensstandard groß einschränken muss. Man unterscheidet in der Praxis grundsätzlich zwischen der gesetzlichen, der privaten und der betrieblichen Altersvorsorge. Alle diese drei Formen bilden zusammen eine solide Basis. Die drei Arten werden im Anschluss näher erläutert.

Gesetzliche Altersvorsorge:

Diese wird auch als staatliche oder öffentliche Pension bezeichnet. Sie dient zur Finanzierung der Alterspension. Wenn man als Arbeitnehmer nach dem Arbeitsleben die Pension antritt, hat man grundsätzlich einen Anspruch auf die sogenannte Regelpension. Es gibt ein bestimmtes Eintrittsalter, welches erreicht werden muss, um die Pension antreten zu können. Bei Frauen beträgt das Alter 60 Jahre, bei Männern hingegen 65 Jahre. Das Alter alleine bestimmt aber nicht den Antrittszeitpunkt der Pension.

Auch eine Wartezeit kommt hier hinzu. Darunter versteht man die Zeit, die Arbeitszeit innerhalb eines gewissen Zeitraumes, die gearbeitet werden musste. Erst, wenn diese auch erfüllt ist, sind die Voraussetzung für den Pensionsantritt auch gegeben. Die Wartezeit besagt, dass man innerhalb der letzten 30 Kalenderjahren mindestens 15 Kalenderjahre gearbeitet haben muss. Außerdem gelten als Wartezeit innerhalb der letzten 30 Jahre 15 Beitragsjahre der Pflicht- bzw. freiwilligen Versicherung. Ab dem Jahre 2033 gilt jedoch eine neue Regelung für Frauen, die besagt, dass all jene, die nach dem 01.01.1955 geboren sind, auch bis zum 65. Lebensjahr arbeiten müssen.

Private Altersvorsorge:

Es besteht die Möglichkeit, neben der öffentlichen und betrieblichen Altersvorsorge, auch eine private Altersvorsorge für die Pension vorzunehmen. Ob dies für einen selbst sinnvoll, zweckmäßig und vor allem angemessen ist, muss man für sich selbst entscheiden. Oftmals schließen Leute eine private Altersvorsorge ab und kündigen diese jedoch vorzeitig. Das ist nicht sinnvoll, da so nur die Finanzdienstleister verdienen, da auch bei frühzeitiger Kündigung ein Teil der Provision an den Berater geht und man oft weniger ausbezahlt erhält, als man einzahlte. Darum sollte man darauf achten, das Produkt bis zur Ende der Laufzeit zu halten, um wirklich einen Vorteil daraus ziehen zu können. Eine Art der privaten Vorsorge ist die Lebensversicherung. Kann man die Prämien nicht mehr bezahlen, so kann man auch eine Prämienfreistellung oder ein Prämiendarlehen in Anspruch nehmen, bevor man den Vertrag vorzeitig kündigt.

Betriebliche Altersvorsorge:

Diese ist vor allem deshalb wichtig, um nach Beendigung der Arbeitszeit auch in der Pension seinen Lebensstandard zu halten. Diese ist aber auch vor allem deshalb so interessant, weil man nach den heutigen Bestimmungen eine geringere gesetzliche Pension erhalten wird, als es früher vielleicht der Fall war. Diese Art der Vorsorge fürs Alter wird auch als betriebliche Kollektivversicherung (kurz BKV) genannt und ist eine Vorsorge in Form einer Lebensversicherung mit einem garantierten Zuwachs an Wert. Die jährlichen Gewinnzuteilungen verfallen dabei nicht, die BKV garantiert eine Rentenleistung, wenn man die Pension antritt.

Durch die Dienstgeberbeiträge erwirbt der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine zusätzliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung von Prämien und agiert wie ein Versicherungsnehmer. Die Zahlungen erfolgen über den Krankenversicherungsträger, der zuständig ist. Das Geld wird anschließend an die gewählte Mitarbeitervorsorgekasse weitergeleitet. Wenn man als Arbeitnehmer in Pension geht (wenn der Versicherungsfall eintritt), hat er eben den genannten Anspruch auf eine lebenslange Rente. Der Vorteil besteht auch darin, dass die Ansprüche auch bei Selbstkündigung nicht verfallen. Man hat des Weiteren die Möglichkeit, Eigenbeträge auf freiwilliger Basis einzuzahlen. Wichtig ist jedoch, dass der Eigenbetrag nicht den Betrag, den der Arbeitgeber für einen jährlich einzahlt, übersteigt.

Was ist am sinnvollsten?

Welche Vorsorge am sinnvollsten ist, obliegt der Meinung jedes Menschen. Man kann diese Frage nicht pauschal beantworten, da die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen verschieden sind und jedes Produkt auf andere Zielgruppen zugeschnitten ist. Sich vorab über die diversen Möglichkeiten zu informieren und zu überlegen, ob beispielsweise eine private Vorsorge für einen selbst überhaupt sinnvoll ist, ist auf alle Fälle kein Fehler.

Wann sollte man mit der Altersvorsorge beginnen?

Da die staatlichen Pensionsleistungen immer mehr abnehmen, sollte man, wenn man in der Pension finanziell so wenig Abstriche wie möglich machen will, sobald als möglich mit der Vorsorge beginnen. Denn je früher angefangen wird, desto leichter wird sie langfristig und bringt einen wirklichen finanziellen Nutzen in der Pension. Aber auch hinsichtlich verschiedener Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherung, Kranken- und Unfallversicherung, etc.) sollte man schauen, diese sobald als möglich abzuschließen. Dies ist nicht zuletzt deswegen der Fall, weil die Prämien meist günstiger sind, je jünger man bei Abschluss der Versicherung ist.

Ein weiterer Faktor, der auch als Vorsorge gesehen werden kann, ist das Abbauen von Schulden. Man sollte sich von seinen Schulden – so man welche hat – so schnell, wie nur möglich befreien.

Der ideale Fall ist, wenn man keine Schulden, die oben genannten Versicherungen abgeschlossen hat, mit beiden Beinen fest im Berufsleben steht und rund um das 30. Lebensjahr mit der Altersvorsorge beginnt.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 03.04.2021, 06:25 Uhr