Die Lohnverhandlungen sind weiterhin in vollem Gange. Bei der Metallindustrie konnte auch in der sechsten Verhandlungsrunde keine Einigung erzielt werden. Die Forderungen der Arbeitgeber und Gewerkschaften liegen zu weit auseinander. ArbeitgebervertreterInnen bieten 6,0 Prozent mehr Lohn plus eine Einmalzahlung von 1.200 Euro netto.
Für die ArbeitnehmervertreterInnen sind Einmalzahlungen indiskutabel. Sie fordern 11,60 Prozent mehr Lohn, wollen aber nicht darauf beharren. Immerhin liege der Unterschied bei 140 Euro pro Monat.
Beispiel zeigt Verlust von 30.000 Euro in zehn Jahren
Einmalzahlungen fehlen bei der Berechnungsgrundlage für eine Lohnerhöhung im kommenden Jahr. Sie erhöhen das Gehalt nicht nachhaltig und verpuffen nach wenigen Monaten. Eine generelle Erhöhung um die Inflationsrate würde auch einen höheren Ausgangspunkt für die Kollektivvertragsverhandlungen für 2025 bedeuten.
Pascal Schraml, Steuerexperte der Arbeiterkammer, rechnet auf X (vormals Twitter) vor: Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2.500 Euro bedeutet eine Erhöhung um 9,7 Prozent ein Lohnplus von 243 Euro. Fällt die Erhöhung geringer aus - etwa nur 2,5 Prozent - so bedeutet das im Vergleich einen Lohnverlust von 180 Euro ab kommendem Jahr. Das würde pro Jahr einen Verlust von 2.500 Euro - also einem Monatsgehalt - bedeuten, und zwar ein Leben lang. Nach zehn Jahren wären es bereits 30.000 Euro weniger Gehalt.
Mit einer Erhöhung von lediglich 6,0 Prozent wäre das ebenfalls ein Verlust von 92 Euro pro Monat - jährlich sogar fast 1.300 Euro. Die Einmalzahlung von 1.200 Euro wäre also nach einem Jahr komplett verpufft.
3.000 Euro Teuerungsprämie statt Gehaltserhöhung
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) stellte in Aussicht, dass eine Verlängerung der steuerfreien Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro möglich wäre, sofern diese verpflichtend im Kollektivvertrag verankert wird. Finanz.at hat berichtet. Das würde für das kommende Jahr 2024 eine einmalige Erhöhung bringen, langfristig jedoch geringere Lohnabschlüsse bedeuten.
Noch bis Jahresende 2023 kann die Teuerungsprämie freiwillig steuer- und abgabenfrei vom Arbeitgeber an MitarbeiterInnen ausgezahlt werden. Dabei sind bis zu 3.000 Euro möglich.
Die Auszahlungen dürfen keine, üblicherweise vom Dienstgeber üblicherweise geleisteten Zahlungen (Leistungsboni oder Prämien) ersetzen. Diese Voraussetzungen dafür finden sich im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (§ 49 Abs. 3 Z 30 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und § 124b Z 408 lit. a EStG 1988).
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