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Die Bundesregierung hat das neue Energiegesetz fertiggestellt. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (beide ÖVP) präsentierten die Reform, die nun dem Nationalrat zugeleitet wurde.
Das Paket bringt umfassende Änderungen für Stromkunden sowie Neuerungen im Netz- und Einspeisesystem. Finanz.at zeigt die Details auf:
Netzkosten: Rücklagen sollen Preisanstiege abfedern
Kernstück ist eine Kostenbremse für die Netzentgelte. Bevor diese weiter steigen, sollen Netzbetreiber Rücklagen aus früheren Jahren heranziehen. Zwischen 2027 und 2029 werden dafür insgesamt 450 Millionen Euro aus einem Sonderkonto aufgelöst. Bei einer jährlichen Entnahme von rund 100 Millionen Euro ergibt das eine Netzkostendämpfung von etwa drei Prozent pro Jahr.
Außerdem müssen Netzbetreiber Investitionen künftig über die tatsächliche Lebensdauer der Anlagen abschreiben. Dadurch sollen hohe Kostenblöcke nicht mehr binnen weniger Jahre auf die Stromrechnungen durchschlagen.
Automatische Preisreduktionen
Mit der „Preis-Runter-Garantie“ werden Versorger verpflichtet, sinkende Einkaufspreise zeitnah an Kunden weiterzugeben. Fallen die Beschaffungskosten, müssen die Tarife spätestens nach sechs Monaten nach unten angepasst werden.
Sozialtarif für einkommensschwache Haushalte
Rund 250.000 Menschen sollen künftig vom neuen Sozialtarif profitieren. Für berechtigte Haushalte – darunter Mindestpensionisten, Sozialhilfe- und Pflegegeldbezieher sowie Personen unter dem Mindesteinkommen – wird Strom bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh mit 6 Cent pro Kilowattstunde abgerechnet. Das bringt laut Berechnungen eine jährliche Entlastung von rund 300 Euro.
Vereinfachte Stromrechnungen und leichterer Anbieterwechsel
Rechnungen müssen künftig übersichtlich aufgebaut sein und alle relevanten Informationen auf einer Seite enthalten. Jede Rechnung wird zwingend einen Hinweis auf den Tarifvergleichsrechner der E-Control enthalten. Dieser wird modernisiert und soll künftig den Effektivpreis, den Arbeitspreis und den Grundpreis getrennt ausweisen.
Öffentliche Anbieter müssen Leistbarkeit berücksichtigen
Stromunternehmen in öffentlicher Hand müssen künftig nachweisen, dass ihre Preisgestaltung im Interesse der Verbraucher erfolgt. Gewinnausschüttungen werden nur dann zulässig, wenn Versorgungssicherheit und Leistbarkeit nicht gefährdet werden.
Neue Einspeisegebühren ab einer Leistung von 7 kW
Für große Anlagen wird ein Einspeiseentgelt eingeführt. Entscheidend ist nicht das Jahresvolumen, sondern die momentane Einspeiseleistung. Erst ab mehr als 7 kW kann eine Gebühr anfallen. Die E-Control ist verpflichtet, den Entgeltrahmen so festzulegen, dass die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen weiterhin gewährleistet bleibt. Die Regierung spricht von einer „faireren Verteilung der Netzkosten“, da künftig auch Produzenten einen Beitrag leisten.
Dynamische Strompreise und Anreize für Speicher
Stromanbieter müssen künftig dynamische Tarife anbieten, die den Preis je nach Tageszeit variieren lassen. Nutzer sollen energieintensive Geräte dann betreiben können, wenn viel Strom vorhanden ist und die Preise sinken.
Zur Entlastung des Netzes werden Speichersysteme gefördert: Sie sollen von reduzierten Netzanschlussentgelten und dem Wegfall des Netznutzungsentgelts profitieren. Damit sollen mehr Speicher gebaut und Lastspitzen abgefedert werden.
Stärkung von Energiegemeinschaften
Das Gesetz erleichtert die Bildung und Nutzung von Stromgemeinschaften. Haushalte, die ihren Strom selbst erzeugen, können Energie mit Familienmitgliedern, Nachbarn oder Freunden teilen. Der Erzeuger profitiert vom Verkauf, der Abnehmer vom günstigeren Strom.
Appell an alle Parteien
Das Ministerium betont, dass der Gesetzesentwurf überarbeitet und die Begutachtung abgeschlossen sei. Nun liege es am Parlament, die Reform zu beschließen. Entscheidend sei eine „Grundsatzentscheidung für leistbare Strompreise und eine stabile Versorgung“. Der Beschluss soll noch heuer erfolgen.
Mehr Informationen: Stromanbieter

