Pensionen, Steuern & Arbeit: Das ändert sich ab Januar 2026 in Österreich

Auch im neuen Jahr wird sich in Österreich für viele Menschen einiges ändern: So gibt es neben steigenden Kosten und Gebühren auch Änderungen bei der Lohnsteuer, Gehältern und der Pensionshöhe. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

30.12.2025, 10:00 Uhr von
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Bildquelle: Canva / Finanz.at / Euro

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Mit dem Jahreswechsel treten in Österreich zahlreiche neue Regelungen in Kraft, die Arbeit, Pensionen, Steuern und Sozialleistungen betreffen. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten mehrere Reformpakete beschlossen, deren Auswirkungen ab 01. Januar 2026 spürbar werden. Ziel ist es laut Regierung, das System langfristig zu stabilisieren, den Arbeitsmarkt zu entlasten und gleichzeitig soziale Treffsicherheit herzustellen.

Pension: Länger arbeiten wird attraktiver – aber auch strenger

Im Pensionsbereich kommt es zu spürbaren Änderungen. Neu eingeführt wird die Teilpension, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen soll. Künftig können Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren und parallel dazu bereits einen Teil ihrer Pension beziehen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, länger im Erwerbsleben zu bleiben und Know-how im Arbeitsmarkt zu halten.

Gleichzeitig werden die Regeln für einen frühzeitigen Pensionsantritt verschärft. Die Korridorpension wird schrittweise unattraktiver: Das Antrittsalter steigt ab 2026 von bisher 62 auf 63 Jahre, zudem erhöht sich die notwendige Anzahl an Versicherungsjahren auf 42. Wer früher aus dem Berufsleben ausscheiden will, muss also künftig länger gearbeitet haben.

Auch bei der jährlichen Pensionsanpassung gibt es Änderungen. Aufgrund der angespannten Budgetlage wird nicht mehr jeder Bezug prozentuell valorisiert. Pensionistinnen und Pensionisten mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten weiterhin einen vollen Inflationsausgleich. Bei höheren Pensionen – ab rund 2.500 Euro monatlich – kommt hingegen ein fixer Anpassungsbetrag von 67,50 Euro zur Anwendung.

Finanz.at hat bereits vorab berechnet, welche Auswirkungen das auf die Netto-Pensionen haben wird. Der Pensionsrechner für 2026 berücksichtigt neben der Erhöhung der Brutto-Pension auch die Steuerentlastung bzw. die neuen Grenzwerte der Lohnsteuertabelle.

Arbeit und Steuern: Neue Regeln, neue Grenzen

Im Steuerrecht treten mehrere Anpassungen in Kraft, die vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen. Die bisherige Homeoffice-Pauschale wird formal durch eine Telearbeits-Pauschale ersetzt. An Höhe und Voraussetzungen ändert sich dabei nichts, die Neuregelung dient vor allem der rechtlichen Klarstellung.

Weitere Änderungen betreffen Pendler und Überstunden. Der Pendlereuro wird auf sechs Euro pro Kilometer und Jahr erhöht, während der Beförderungszuschuss für dienstliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln entfällt. Gleichzeitig läuft die befristete Ausweitung der steuerlichen Überstundenbegünstigung aus: Ab 2026 sind nur noch Zuschläge für maximal zehn Überstunden pro Monat steuerlich begünstigt, begrenzt auf 120 Euro.

Auch bei der sogenannten Negativsteuer kommt es zu Anpassungen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können sich weiterhin einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge rückerstatten lassen, allerdings gelten neue Höchstbeträge. Für Pensionistinnen und Pensionisten steigt der Rückerstattungsanteil auf 80 Prozent der Beiträge, gedeckelt mit 723 Euro pro Jahr.

Für Selbstständige wird die Basispauschalierung ausgeweitet. Sie kann künftig bis zu einem Jahresumsatz von 420.000 Euro angewendet werden, wobei pauschal 15 Prozent der Einnahmen als Betriebsausgaben gelten – bei bestimmten Tätigkeiten wie Beratung oder Lehre bleiben es sechs Prozent.

Lohnsteuertabelle ab 2026

Nachdem zwei Drittel der Inflation von Juli 2024 bis Juni 2025 im Rahmen der "Abschaffung der kalten Progression" automatisch auf alle Steuertarifstufen entfallen (1,75 Prozent), wird das übrige Drittel im kommenden Jahr als "Sparmaßnahme" einbehalten. Zuvor war es von der Bundesregierung variabeln zur steuerlichen Entlastung verteilt worden.

So wird daher die neue Lohnsteuertabelle ab 2026 aussehen:

Einkommen (2026) Einkommen (2025) Steuersatz (2026) Steuersatz (2025)
bis 13.539 Euro bis 13.308 Euro 0 % 0 %
bis 21.992 Euro bis 21.617 Euro 20 % 20 %
bis 36.458 Euro bis 35.836 Euro 30 % 30 %
bis 70.365 Euro bis 69.166 Euro 40 % 40 %
bis 104.859 Euro bis 103.072 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %
Grundlage der Prognose: Erhöhung aller Tarifstufen bis zur höchsten Stufe um 1,75 %.

Das neue Netto- Gehalt nach Gehaltserhöhungen und der Steuerentlastung ab 2026 kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.

Weiterbildungszeit ersetzt Bildungskarenz

Die bisherige Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wurden bereits kurz nach Amtsantritt der Regierung abgeschafft. Ab 2026 soll stattdessen ein neues Modell eingeführt werden: die Weiterbildungszeit. Der Start ist allerdings erst für das Frühjahr vorgesehen, voraussichtlich zwischen Mai und Juni.

Im Unterschied zur bisherigen Regelung besteht künftig kein Rechtsanspruch mehr auf finanzielle Unterstützung. Die Weiterbildungsbeihilfe wird vom Arbeitsmarktservice vergeben und kann auch dann abgelehnt werden, wenn formell alle Voraussetzungen erfüllt sind – etwa wenn das Förderbudget bereits ausgeschöpft ist. Damit wird der Zugang deutlich restriktiver.

Mehr Transparenz beim Trinkgeld

Eine Neuerung betrifft vor allem Beschäftigte in Gastronomie und Dienstleistungsberufen. Ab 1. Jänner 2026 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht darauf zu erfahren, wie viel Trinkgeld unbar – etwa per Bankomat- oder Kreditkartenzahlung – gegeben wurde. Diese Transparenzpflicht gilt für alle entsprechenden Zahlungen, außer das Trinkgeld wird noch am selben Tag vollständig in bar an das Personal ausbezahlt.

Entlastung bei Medikamentenkosten

Eine spürbare Verbesserung gibt es im Gesundheitsbereich. Die bisherige Rezeptgebührenobergrenze wird zu einer umfassenderen Arzneimittelobergrenze ausgeweitet. Künftig zählen auch jene erstattungsfähigen Medikamente zur Obergrenze, deren Preis unter der Rezeptgebühr liegt. Gleichzeitig wird die Belastungsgrenze schrittweise von zwei auf 1,5 Prozent des jährlichen Einkommens gesenkt. Für viele Haushalte bedeutet das eine deutliche finanzielle Entlastung von mehreren hundert Euro pro Jahr.

Unterm Strich bringt der Jahreswechsel 2026 eine Vielzahl an Neuerungen, die für viele Menschen spürbar sein werden – teils als Entlastung, teils als Verschärfung. Klar ist: Arbeiten, Pension und Steuern werden neu austariert, mit langfristigen Folgen für Erwerbstätige wie auch für Pensionistinnen und Pensionisten.

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aktualisiert: 30.12.2025, 10:00 Uhr
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Mehr Informationen: Lohnsteuer

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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