Nach der seit Januar geltenden Pensionserhöhung von 5,8 Prozent bzw. 328,86 Euro ab einer Monats Pension von 5.670,01 Euro und der Erhöhung der Ausgleichszulage wird nun ab 01. März auch der beschlossene, einmalige Pensionsbonus ausbezahlt. Dieser beträgt bis zu 500 Euro und wird anhand der Bruttomonatspension berechnet.
Wer Anspruch auf eine oder mehrere Pensionen hat und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, erhält diese Bonus unter Voraussetzung der jeweiligen Einkommenshöhe. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind PensionistInnen mit Wohnsitz innerhalb der EU, im Vereinigten Königreich, der Schweiz oder den USA.
Die Direktzahlung wird gemeinsam mit der Monatspension für Februar ab 01. März auf das Konto überwiesen. Die Bezeichnung der Auszahlung auf dem Konto wird mit "DIREKTXXX,XX" gekennzeichnet.
So hoch fällt der Bonus je Pensionshöhe aus
Der Pensionsbonus beträgt - je nach Monatsbezug - bis zu 500 Euro. Der Betrag ist dabei von der Lohnsteuer befreit, unterliegt nicht der Krankenversicherungspflicht und ist ebenfalls nicht pfändbar. Damit gilt der Pensionsbonus als "brutto für netto".
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Bis zu einer Brutto-Pension von 1.666,66 Euro beträgt der Bonus einmalig 30 Prozent der Pensionshöhe. Von 1.666,67 bis 2.000 Euro brutto monatlich bekommt man die vollen 500 Euro ausbezahlt. Ab 2.000 Euro sinkt der Betrag linear bis zur Grenze von 2.500 Euro ab. Pensionistinnen und Pensionisten mit einer Monatspension von mehr als 2.500 Euro brutto erhalten keinen Bonus mehr überwiesen.
Zur Berechnung der Beträge für die Höhe des Bonus werden etwaige Kinderzuschüsse, Ausgleichszulagen oder Hinterbliebenenpensionen, für die sich im Jänner 2023 kein Auszahlungsbetrag ergibt, nicht berücksichtigt, heißt es hierzu laut PVA.
Ein ähnlicher Bonus wurde zuvor bereits im September 2022 als Teuerungsausgleich an PensionistInnen in Österreich ausbezahlt.
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