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Was bei Millionen Pensionistinnen und Pensionisten bereits mit der Juni-Auszahlung 2025 schlagend wurde, trifft nun auch die Bezieherinnen und Bezieher der Ausgleichszulage. Mit 01. Januar 2026 wurden nun auch ihre Krankenversicherungsbeiträge erhöht - zeitgleich mit der jährlichen Pensionsanpassung. Unterm Strich bleibt zwar ein leichtes Plus, netto fällt es jedoch deutlich geringer aus als es die reine Erhöhung vermuten lässt.
Die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionen von 5,1 auf 6,0 Prozent war einer der großen politischen Aufreger des Vorjahres. Für den Großteil der Pensionistinnen und Pensionisten wurde der Beitragssatz bereits mit der Pensionsauszahlung für Juni 2025 angehoben. Das führte dazu, dass trotz gleichbleibender Brutto Pension spürbar weniger Geld am Konto ankam – in vielen Fällen mehrere hundert Euro pro Jahr.
Warum Ausgleichszulagen erst jetzt betroffen sind
Ausgenommen von dieser unterjährigen Erhöhung waren bislang Bezieherinnen und Bezieher der Ausgleichszulage. Personen mit sehr niedrigen Einkommen sollten laut Sozialministerium nicht mitten im Jahr zusätzlich belastet werden. Daher wurde entschieden, die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge bei dieser Gruppe erst mit der regulären Pensionsanpassung im Jänner 2026 umzusetzen. Genau das passiert nun.
So hoch ist die Ausgleichszulage 2026
Mit dem Jahreswechsel werden alle Pensionen unter 2.500 Euro brutto um die maßgebliche Inflation erhöht. Diese beträgt für 2026 2,7 Prozent. Für Alleinstehende steigt der Ausgleichszulagen-Richtsatz damit von 1.273,99 Euro auf 1.308,39 Euro brutto pro Monat. Für Paare erhöht sich der gemeinsame Richtsatz von 2.009,85 auf 2.064,12 Euro brutto.
| Richtsatz | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Alleinstehende PensionistInnen | 1.273,99 Euro | 1.308,39 Euro |
| PensionistInnen in Partnerschaft (gemeinsamer Haushalt) | 2.009,85 Euro | 2.064,12 Euro |
| Erhöhung pro Kind (bis Nettoeinkommen 468,58 Euro in 2025, 447,97 Euro in 2024) |
196,57 Euro | 201,88 Euro |
| Waisenpension bis 24. Lebensjahr | 468,58 Euro | 481,23 Euro |
| Waisenpension bis 24. Lebensjahr (Vollwaise) | 703,58 Euro | 722,58 Euro |
| Waisenpension ab 24. Lebensjahr | 832,68 Euro | 855,16 Euro |
| Waisenpension ab 24. Lebensjahr (Vollwaise) | 1.273,99 Euro | 1.308,39 Euro |
Mehr brutto, weniger netto als erwartet
Gleichzeitig wird jedoch der Krankenversicherungsbeitrag auch für diese Gruppe von 5,1 auf sechs Prozent angehoben. Das schmälert den Nettozuwachs deutlich. Ohne die Beitragserhöhung würden Alleinstehende auf rund 1.241,66 Euro netto kommen. Mit dem höheren Beitrag bleiben davon nur noch etwa 1.229,89 Euro übrig. Das sind knapp zwölf Euro weniger pro Monat – hochgerechnet fast 165 Euro pro Jahr.
Bei Paaren fällt der Effekt ähnlich aus. Statt rund 1.837,20 Euro netto bleiben nach der Beitragserhöhung etwa 1.826,11 Euro. Auch hier summiert sich das Minus auf mehr als 150 Euro jährlich.
Dass sich die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge bei niedrigen Pensionen besonders stark bemerkbar macht, hat einen einfachen Grund: Bei kleinen Bezügen fällt kaum oder gar keine Lohnsteuer an. Steigt der Krankenversicherungsbeitrag, wirkt sich das daher nahezu eins zu eins auf den Nettobetrag aus.
Trotzdem ein kleines Plus
Unterm Strich bleibt für alle Betroffenen dennoch ein leichtes Plus, weil die Pensionsanpassung höher ausfällt als die zusätzliche Belastung durch die Krankenversicherung. Die Erhöhung wird also nicht vollständig „aufgefressen“, der Zugewinn fällt aber deutlich geringer aus, als es die 2,7 Prozent auf den ersten Blick vermuten lassen.
Wer betroffen ist und ab wann das Geld kommt
Von der späteren Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge sind ausschließlich Bezieherinnen und Bezieher der Ausgleichszulage betroffen. Das sind laut Sozialministerium rund 190.000 Personen. Pensionistinnen und Pensionisten mit einem Bezug unterhalb des Richtsatzes, die jedoch keine Ausgleichszulage erhalten, zahlen den höheren Beitragssatz bereits seit Juni 2025.
Die erste Auszahlung mit der erhöhten Pension und dem gleichzeitig höheren Krankenversicherungsbeitrag erfolgt am 30. Jänner 2026. Trotz weiterer großer Reformen im Pensionssystem – etwa bei Teilpension oder Korridorpension – soll die Auszahlung laut Ministerium pünktlich und ohne Verzögerungen erfolgen.
Mehr Informationen: Ausgleichszulage

