Erhöhung ab 2026: Boni & Zuschüsse für Arbeitnehmer werden erweitert

In manchen Bundesländern können aktuell noch Zuschüsse für ArbeitnehmerInnen beantragt werden. Ab 2026 werden manche Beträge erhöht und der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Eine Übersicht mit allen Details findet man hier auf Finanz.at.

06.12.2025, 07:00 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Euro

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Ab 2026 werden viele Zuschüsse und Förderungen für ArbeitnehmerInnen ausgeweitet und erhöht. Anträge können ab dem kommenden Jahr gestellt werden. In manchen Bundesländern ist es auch heuer noch möglich, die Beträge ausgezahlt zu bekommen. Eine Übersicht dazu findet man hier auf Finanz.at:

Zuschuss in OÖ wird ab 2026 erhöht

Oberösterreich hebt die Fernpendelbeihilfe an und reagiert damit auf den gestiegenen Verbraucherpreisindex. Weil der maßgebliche Schwellenwert um mehr als fünf Prozent überschritten wurde, erhöhen sich die Zuschüsse ab 2026 automatisch. Beantragt werden kann die angehobene Beihilfe ab 1. März 2026, sie wird dann rückwirkend ausbezahlt. Die Entlastung gilt unabhängig davon, ob die Strecke mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird.

Die neuen Sätze fallen in allen Distanzstufen höher aus: Für Arbeitswege zwischen 25 und 49 Kilometern steigt der jährliche Betrag von 218 auf 229 Euro. Bei Distanzen zwischen 50 und 74 Kilometern erhöht sich die Unterstützung von 306 auf 322 Euro. Für Pendelstrecken ab 75 Kilometern werden künftig 442 Euro ausbezahlt, statt bisher 421 Euro.

Laut Landeshauptmann Thomas Stelzer sei die Anpassung ein notwendiges Signal an jene, die täglich mehrere Kilometer zurücklegen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaftsleistung Oberösterreichs leisten. Im Jahr 2024 erhielten 11.560 Personen die Beihilfe, die Kosten beliefen sich auf rund 2,5 Millionen Euro. Durch die Anhebung entstehen Mehrausgaben von etwa 200.000 Euro.

Niederösterreich erweitert Zuschuss ebenfalls

In Niederösterreich werden ab Januar 2026 die Einkommensgrenzen für den Bezug der Pendlerhilfe angehoben. Damit reagiert das Land auf die steigenden Lebenshaltungskosten und will Berufs Pendler finanziell entlasten. Der Zuschuss beträgt im heurigen Jahr durch einen zusätzlichen Öko-Bonus bis zu 1.200 Euro. Die Antragsfrist endete bereits am 31. Oktober 2025. Ab dem kommenden Jahr wird der Zuschuss erneut aufgelegt.

Künftig liegt die Einkommensobergrenze für Einpersonenhaushalte bei 2.200 Euro brutto im Monat, bisher waren es 2.000 Euro. Alleinerziehende mit einem Kind sowie Paare oder Lebensgemeinschaften dürfen künftig bis zu 3.960 Euro verdienen, statt wie bisher 3.600 Euro. Für Paare mit mindestens einem Kind wird die Grenze auf 4.840 Euro angehoben, bisher lag sie bei 4.400 Euro. Ab dem zweiten Kind steigt die Einkommensgrenze um jeweils 880 Euro – also um 80 Euro mehr als bisher. Voraussetzung bleibt, dass Antragstellende ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und mindestens 25 Kilometer zur Arbeitsstätte pendeln.

Die Förderung kann ausschließlich online beantragt werden. Besondere Vorteile gibt es für Personen, die öffentliche Verkehrsmittel für ihren Arbeitsweg nutzen. Sie erhalten zusätzlich einen „ÖKO-Bonus“ in Höhe von 20 Prozent. Die Höhe der Pendlerhilfe richtet sich nach der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Pro Tageskilometer (Hin- und Rückweg) werden vier Euro berücksichtigt. Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro jährlich, mit ÖKO-Bonus sind bis zu 1.200 Euro möglich.

Maximal 389 Euro in der Steiermark

Die Pendlerbeihilfe in der Steiermark wird, wie jedes Jahr, rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr ausbezahlt. Heuer also konkret für das Jahr 2024. Der Auszahlungsbetrag liegt bei höchstens 389 Euro pro ArbeitnehmerIn. Anträge sind direkt online bei der Arbeiterkammer Steiermark möglich. Im Vorjahr lag die durchschnittliche Auszahlung bei 120 Euro pro Person.

Voraussetzungen für einen Anspruch sind neben einem Hauptwohnsitz in der Steiermark auch ein Jahreseinkommen von maximal 35.000 Euro und ein Arbeitsweg von mindestens 25 Kilometer (einfache Wegstrecke). Weitere Details und ein Download-Formular findet man auf der Webseite der AK Steiermark. Die Frist für den Antrag endet am 31. Dezember 2025.

Bis zu 825 Euro in Kärnten

In Kärnten kann auch heuer wieder der Fahrtkostenzuschuss für das vergangene Kalenderjahr beantragt werden. Als Voraussetzung gilt unter anderem ein Hauptwohnsitz in Kärnten, sowie eine einfache Wegstrecke von mindestens fünf Kilometern zwischen Arbeitsstätte und Wohnort. Die Einkommensgrenzen liegen bei 31.680 Euro bei Nutzung des Privatfahrzeuges und 35.000 Euro für den öffentlichen Verkehr pro Jahr.

Die maximale Höhe der Auszahlung liegt erneut bei 825 Euro liegen. Sie hängt neben der Wegstrecke auch vom Einkommen der Antragsteller ab. Anträge sind auf der Webseite der AK Kärnten möglich.

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aktualisiert: 06.12.2025, 07:00 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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