Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich mehr als 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!
Mit dem Jahreswechsel hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen umgesetzt, um Menschen länger im Erwerbsleben zu halten. Zentrale Instrumente sind das neue Modell der Teilpension sowie eine Verschärfung bei der Korridor- und Altersteilzeitpension. Gleichzeitig fallen die Pensionsanpassungen 2026 spürbar niedriger aus als noch im Vorjahr.
Neue Teilpension in Kraft
Kernstück der Reform ist die Einführung der Teilpension. Sie soll den gleitenden Übergang in den Ruhestand erleichtern und ersetzt in weiten Teilen die bisherige Altersteilzeit. Diese kann künftig nur noch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für eine Teilpension nicht erfüllt sind. Zudem wird die Altersteilzeit schrittweise verkürzt: Statt bisher maximal fünf Jahren sinkt die Dauer bis 2029 auf drei Jahre. Wer 2026 in Altersteilzeit geht, kann sie noch viereinhalb Jahre nutzen. Neu ist auch ein strikteres Nebenbeschäftigungsverbot. Tätigkeiten bei anderen Arbeitgebern sind während der Altersteilzeit grundsätzlich nicht mehr erlaubt, ausgenommen sind nur Nebenjobs, die bereits im Jahr vor dem Antritt regelmäßig ausgeübt wurden.
Die Teilpension setzt voraus, dass bereits Anspruch auf eine Form der Alterspension besteht. In Absprache mit dem Arbeitgeber wird die Arbeitszeit um 25 bis 75 Prozent reduziert. Parallel dazu wird ein Teil der bereits erworbenen Pension ausbezahlt. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Ausmaß der Arbeitszeitverkürzung ab. Der nicht ausbezahlte Teil der Pension wird bis zum endgültigen Pensionsantritt weiter aufgewertet.
Steuerfreibetrag erst ab 2027
Ab 2027 soll zudem der neue Steuer Freibetrag von 15.000 Euro für Zuverdienste während der Pension in Kraft treten. Die gesetzliche Umsetzung soll im heurigen Frühjahr erfolgen. Über das neue Modell wurde viel diskutiert. Zunächst war eine Flax-Tax für PensionistInnen geplant – zuletzt hatte man sich doch auf einen Freibetrag von 1.250 Euro monatlich bzw. 15.000 Euro pro Jahr geeinigt.
Gesetzliches Pensionsantrittsalter steigt für Frauen
Weitere Änderungen betreffen das gesetzliche Pensionsalter. Für Frauen steigt es erneut um ein halbes Jahr. Frauen, die in der ersten Hälfte des Jahrgangs 1965 geboren sind, können ihre Pension nun mit 61,5 Jahren antreten. Auch die Korridorpension wird schrittweise erschwert. Das Antrittsalter wird von 62 auf 63 Jahre angehoben. Diese Anpassung erfolgt quartalsweise in Zwei-Monats-Schritten und betrifft Personen ab dem Geburtsjahrgang 1964. Gleichzeitig steigt die erforderliche Versicherungsdauer von 480 auf 504 Monate, ebenfalls in kleinen Schritten.
Erleichterungen im Pflegebereich
Erleichterungen gibt es für Beschäftigte im Pflegebereich. Seit Jahresbeginn gilt berufsbedingte Pflegearbeit generell als Schwerarbeit. Voraussetzung ist, dass Pflege zumindest die Hälfte der Arbeitszeit oder vier Stunden pro Tag ausmacht. Bei Schichtarbeit reicht es aus, wenn an mindestens zwölf Tagen pro Monat im Schichtdienst gearbeitet wird.
Pensionserhöhung in Kraft
Bei den Pensionen selbst fällt die Anpassung 2026 moderater aus. Bezüge bis 2.500 Euro werden um 2,7 Prozent erhöht und damit vollständig an die Inflation angepasst. Für höhere Pensionen gibt es einen Fixbetrag von 67,50 Euro. Insgesamt ergibt sich daraus eine durchschnittliche Erhöhung von rund 2,25 Prozent. Für Neupensionistinnen und -pensionisten gilt weiterhin, dass im ersten Jahr nur die halbe Anpassung wirksam wird, also 1,35 Prozent. Auch die Richtsätze der Ausgleichszulage steigen um 2,7 Prozent.
Der Pensionsrechner auf Finanz.at zeigt, wie hoch die Pension nach der Steuerentlastung und Pensionserhöhung 2026 ausfällt.