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Der Nationalrat hat den Weg für einen neuen Unterstützungs Fonds für Alleinerziehende freigemacht. Ab 01. Juli 2026 sollen Familien unterstützt werden, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten und dadurch finanziell besonders belastet sind.
Für den neuen Fonds stehen jährlich bis zu 35 Millionen Euro zur Verfügung. Nach Schätzungen des Sozialministeriums könnten rund 12.400 Kinder und Jugendliche von der neuen Leistung profitieren. Die Unterstützung beträgt durchschnittlich etwa 240 Euro pro Kind und Monat und wird grundsätzlich zwölfmal pro Jahr ausbezahlt.
„Lücke im Sozialsystem schließen“
Ziel der Maßnahme ist es, eine bestehende Lücke im Sozialsystem zu schließen. Besonders Alleinerziehende geraten oft in finanzielle Schwierigkeiten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt und gleichzeitig kein Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss besteht.
Zusätzlich sieht der Fonds besondere Hilfen für Betroffene von Gewalt vor. Wer beispielsweise nach einer Trennung vor einem gewalttätigen Partner flüchten musste oder in einem Frauenhaus untergebracht ist, kann in Härtefällen eine einmalige Unterstützung von bis zu 4.000 Euro erhalten. Mit diesem Geld sollen notwendige Anschaffungen wie Möbel, Haushaltsausstattung, Dokumente oder Kommunikationsmittel finanziert werden.
Wer Anspruch auf den neuen Bonus hat
Der Anspruch auf die laufende Unterstützung besteht grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Befindet sich das Kind noch in einer Erstausbildung, kann die Leistung um ein weiteres Jahr verlängert werden. Für junge Menschen mit schwerer Behinderung sind zusätzliche Ausnahmen vorgesehen.
Voraussetzung für den Bezug ist, dass das monatliche Nettoeinkommen des alleinerziehenden Elternteils 2.768 Euro nicht überschreitet. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag werden bei dieser Grenze nicht berücksichtigt. Die Leistung steht zudem nicht ausschließlich österreichischen Staatsbürgern offen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch anerkannte Flüchtlinge und Drittstaatsangehörige Anspruch auf die Unterstützung haben.
Sozialministerin Korinna Schumann bezeichnete den Fonds als wichtigen Schritt gegen Kinderarmut und finanzielle Notlagen von Alleinerziehenden. Die Abwicklung soll über das Sozialministeriumservice erfolgen. Der Start ist mit 1. Juli 2026 vorgesehen.

