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Nach einer erfolgreichen Klage der Arbeiterkammer müssen viele Kunden der WSK Bank nun zu Unrecht verrechnete Gebühren zurückerhalten. Der Oberster Gerichtshof erklärte mehrere Klauseln in Kreditverträgen für unzulässig und gab damit der Arbeiterkammer Recht.
Betroffen sind unter anderem Kreditbearbeitungsgebühren, überhöhte Verzugszinsen sowie verschiedene Spesen, die im Zusammenhang mit Gehaltsverpfändungen oder der Übergabe von Akten an Rechtsanwälte verrechnet wurden. Die Bank und die Arbeiterkammer haben mittlerweile eine außergerichtliche Lösung vereinbart, damit Kunden ihr Geld möglichst unkompliziert zurückfordern können.
Mehrere Unternehmen, wie etwa die Jufina, bieten Betroffenen mittlerweile eine kostenlose Überprüfung von Ansprüchen gegen heimische Banken an. In einem Fall wurden dabei sogar rund 16.000 Euro an Rückzahlung erzielt. Finanz.at hat exklusiv berichtet. (Anzeige)

Jufina ermöglicht es ohne Kostenrisiko unrechtmäßig berechnete Kreditgebühren auf Grundlage eines OGH-Entscheids und Rechtsanspruch zurückzufordern. Eine kostenfreie Prüfung der Ansprüche kann online schnell und individuell erfolgen.
Erneute Bestätigung zu Kreditbearbeitungsgebühr
Besonders relevant ist die Entscheidung zur Kreditbearbeitungsgebühr. Der OGH bestätigte erneut, dass eine pauschale Bearbeitungsgebühr von vier Prozent der Kreditsumme intransparent und damit unzulässig ist. Bereits zuvor waren ähnliche Klauseln bei anderen Banken gerichtlich beanstandet worden.
Ebenfalls unzulässig sind laut Gericht Verzugszinsen von 4,8 Prozent, sofern die Bank keinen konkreten höheren Schaden nachweisen kann. Ohne einen solchen Nachweis dürfen grundsätzlich nur die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet werden. Auch Gebühren von 25 Euro für die Offenlegung einer Gehaltsverpfändung und 70 Euro für deren Verwertung wurden als rechtswidrig eingestuft. Dasselbe gilt für eine Pauschale von 120 Euro für die Übergabe eines Kreditakts an einen Rechtsanwalt, da die zugrunde liegenden Leistungen nicht ausreichend nachvollziehbar beschrieben wurden.
Anspruch 30 Jahre rückwirkend möglich
Von der Rückerstattung können sowohl aktuelle als auch ehemalige Kunden profitieren. Die Vereinbarung gilt für Kreditverträge, in denen die beanstandeten oder vergleichbare Klauseln enthalten sind. Rückforderungen sind für Gebühren möglich, die seit dem 1. Dezember 1995 verrechnet wurden. Damit können Ansprüche bis zu 30 Jahre zurückreichen.
Wer seinen Kredit noch laufen hat, erhält die Rückzahlung direkt auf dem Kreditkonto gutgeschrieben. Bei bereits beendeten Kreditverhältnissen wird das Geld auf ein angegebenes Bankkonto überwiesen. Für ältere, bereits vor Dezember 2018 vollständig getilgte Kredite müssen Kunden entsprechende Nachweise wie Kreditverträge oder Kontoauszüge vorlegen.
Die Rückerstattung muss aktiv beantragt werden. Dafür wurde eine Online-Lösung eingerichtet. Diese findet man hier auf der Webseite der AK. Betroffene haben dafür Zeit bis zum 31. Jänner 2027. Je nach Höhe der verrechneten Gebühren können dabei mehrere hundert oder sogar mehrere tausend Euro zurückgeholt werden.

