Laut Analyse der Agenda Austria sind die Staatseinnahmen durch die Lohnsteuer im Jahresvergleich um 9,6 Prozent gestiegen. In absoluten Zahlen ist das ein Mehrbetrag von 260 Millionen Euro zwischen Januar 2024 und Januar 2023. Das Lohnsteueraufkommen steigt vor allem durch die hohen Lohnabschlüsse und einen "stabilen Arbeitsmarkt", wie Hanno Lorenz, Ökonom der Agenda Austria, analysiert. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer sind im Vergleichszeitraum hingegen zurückgegangen.
Trotz der Abschaffung der kalten Progression, die für das heurige Jahr anhand einer rollierenden Inflation von 9,9 Prozent umgesetzt wurde, steigen die Lohnsteuereinnahmen durch höhere Reallöhne heuer an. "Derzeit werden aber nur zwei Drittel der kalten Progression durch die Anpassung der Tarifstufen abgegolten, eine 100-prozentige Abgeltung wäre besser gewesen", so Lorenz. Die Bevölkerung werde nach wie vor von der kalten Progression belastet. Heuer liegt die Entlastung für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei insgesamt 3,6 Milliarden Euro.
Neue Steuersenkung reduziert Mehrbelastung
Erst kürzlich wurde unter anderem eine Steuersenkung für viele ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen beschlossen, die durch die kalte Progression mehrbelastet wurden. Dazu wurde im März der steuerfreie Betrag für Sonderzahlungen zum Gehalt vorübergehend an die Inflation angepasst.
Für manche EinkommensbezieherInnen ergab sich durch die Abschaffung der kalten Progression eine Verschlechterung - und zwar bei den Sonderzahlungen. Laut Finanzministerium soll das beim 13. und 14. Gehalt für ArbeitnehmerInnen mit monatlichem Bruttoeinkommen von rund 1.200 Euro bis 1.600 Euro und für PensionistInnen mit einem Monatsbrutto von rund 1.050 bis 1.450 Euro der Fall sein.
So sieht die Lohnsteuertabelle 2024 im Vergleich zum Vorjahr aus:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Die betroffenen Personen werden so um fast 100 Euro im heurigen Jahr 2024 zusätzlich steuerlich entlastet. Konkret wurde also die Freigrenze für die Sonderzahlungen dadurch angehoben, um bei geringem Einkommen nicht überproportional mehr Lohnsteuer auf eben das 13. und 14. Gehalt entrichten zu müssen. Die Höhe des Gehalts oder der Pension kann mit dem Brutto-Netto-Rechner bzw. den Pensionsrechner auf Finanz.at errechnet werden.
Steuerfreigrenze wird deutlich steigen
Nach einer Berechnung von Finanz.at anhand der OeNB-Prognose für die Inflation im Jahr 2024, ergibt sich eine mögliche Steuerfreigrenze von 13.250 Euro ab dem Jahr 2025. Das liegt daran, dass die rollierende Inflation bis 5,0 Prozent liegen dürfte (Juli 2023 bis Juni 2024). Zwei Drittel davon entfallen laut Gesetz automatisch auf alle Steuerklassen bzw. die Grenzwerte der Tarifstufen.
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