Am Mittwoch und Donnerstag werden im Nationalrat die Maßnahmen des Bau- und Wohnpakets debattiert und beschlossen. Darunter finden sich neben einer Aufstockung eines beliebten bestehenden Bonus auch die Umsetzung des neuen Handwerkerbonus bis zu 2.000 Euro. Die Aufstockung des Reparaturbonus und Wohnschirms wurden bereits in der Sitzung am Mittwoch beschlossen und fixiert.
Der Reparaturbonus wird von derzeit 80 Millionen Euro für das heurige Jahr um weitere 50 Millionen aufgestockt. Insgesamt stehen für 2024 somit 133 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll auch ermöglicht werden, dass der bisher nur für elektronische (Haushalts-)Geräte gedachte Bonus von bis zu 200 Euro bzw. 50 Prozent der Reparaturkosten auf andere Produktkategorien ausgeweitet werden kann. Ebenfalls aufgestockt wird der Wohnschirm als finanzielle Hilfe gegen Delogierungen.
Das Ziel beim Reparaturbonus ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und ihre Nutzungsintensität zu erhöhen. Laut Klimaschutzministerium sind im Vorjahr in ganz Österreich insgesamt 480.000 Bons eingelöst worden.
Zu den häufigsten Reparaturen zählen jene für Smartphones, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kaffeemaschinen. Insgesamt 900.000 Geräte wurden in den bisherigen zwei Jahren repariert. Der Reparaturbon kann bei einem der rund 2.000 Partnerbetriebe einlöst werden.
Erst im September 2023 wurde ein neuer Sicherheitsmechanismus eingeführt, der dafür sorgt, dass der Bonus direkt an die Antragsteller ausbezahlt wird. Zuvor müssen Kunden den Betrag für die Reparatur selbst bezahlen. Danach erfolgt eine Überweisung des Reparaturbonus direkt auf das Bankkonto der Kunden. Das soll u.a. einem Missbrauch des Reparaturbonus vorbeugen. Der Antrag darauf kann auf der Website reparaturbonus.at gestellt werden.
Neuer Handwerkerbonus von 2.000 Euro
Unter den im Baupaket vorgestellten Maßnahmen findet sich auch der Handwerkerbonus. Dieser soll Leistungen von professionellen Arbeitern bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 10.000 Euro mit 20 Prozent fördern. Das ergibt bis zu 2.000 Euro als Bonuszahlung retour. Der Anspruch soll rückwirkend ab 01. März 2024 gelten. Details zum Handwerkerbonus findet man hier.
Gebührenabschaffung
Ebenfalls beschlossen wurde die Abschaffung der Grundbucheintrags- und Pfandrechteintragungsgebühren bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro beim Erwerb einer Immobilie. Dies gilt auf zwei Jahre befristet und nicht nur für die erste Immobilie, sondern immer dann, wenn an dieser Immobilie auch der Hauptwohnsitz gemeldet ist.
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Mehr Informationen: Reparaturbonus