Noch immer sind zehntausende Menschen in Österreich von Hochwassern und schweren Schäden durch die anhaltenden Unwetter der letzten Tage betroffen. Besonders in weiten Teilen Kärntens und der Südsteiermark ist die Lage immer noch angespannt.
Die Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen - darunter auch Hochwasserschäden - können als Außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Das ist ohne Selbstbehalt im Rahmen der Einkommensteuererklärung bzw. der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) möglich.
Was kann man steuerlich absetzen?
Pascal Schraml aus der Absteilung Steuerrecht der Arbeiterkammer weist auf Twitter darauf hin, dass "gem § 34 Abs 6 EStG Katastrophenschäden als außergewewöhnliche Belastung" gelten und abgesetzt werden können. Dabei ist zu beachten, dass "reine Vermögenschäden an sich nicht abzugsfähig sind, ebenso wenig die Kosten für vorbeugende Maßnahmen (zB Stützmauern)".
Die entsprechenden Kosten sind in Formular L1ab unter Kennzahl 475 "Katastrophenschäden, abzüglich erhaltener Ersätze oder Vergütungen" einzutragen. Weitere Informationen zu Außergewöhnlichen Belastungen findet man hier auf Finanz.at.
Die Arbeiterkammer Wien hat zur steuerlichen Absetzbarkeit von Katastrophen- und Hochwasserschäden ebenfalls einen ausführlichen Ratgeber unter wien.arbeiterkammer.at veröffentlicht.
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Katastrophenhilfe und Spenden
Zur finanziellen Hilfe in diesen und ähnlichen Fällen wird seitens des Bundes und der Bundesländer ein Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt. Alle Informationen dazu findet man hier online.
Um vom Hochwasser betroffenen Haushalten und Familien finanziell zu unterstützen, kann unter helfen.orf.at oder über das Rote Kreuz für die Aktion Österreich hilft Österreich gespendet und geholfen werden.Spendenaufruf
Mehr Informationen: Außergewöhnliche Belastungen