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Ab Januar 2027 soll eine umfassende Reform der Stromnetzentgelte in Kraft treten. Nach Berechnungen der Regulierungsbehörde E-Control werden dadurch rund 75 Prozent der Haushalte künftig niedrigere Netzkosten bezahlen. Vor allem kleinere Haushalte profitieren, während Besitzer von Elektroautos je nach Ladeverhalten mit höheren Kosten rechnen müssen.
Kleine Haushalte profitieren besonders
Die Reform verändert die Berechnung der Stromnetzkosten grundlegend. Bislang richteten sich die Gebühren überwiegend nach dem gesamten Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh). Künftig spielt zusätzlich die höchste gleichzeitig bezogene Leistung eine deutlich größere Rolle.
Nach Berechnungen der E-Control sparen Haushalte mit einem Jahresverbrauch von rund 1.800 Kilowattstunden und einer Leistungsspitze von zwei Kilowatt künftig rund 31 Prozent der Netzkosten.
Auch durchschnittliche Haushalte mit etwa 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch sollen profitieren. Für sie ergibt sich laut den Musterrechnungen eine Entlastung von rund zehn Prozent. Haushalte mit Wärmepumpe können ihre Netzkosten demnach um rund 12 Prozent senken.
E-Auto kann Netzkosten erhöhen
Anders sieht es bei Haushalten mit Elektroauto aus. Wer sein Fahrzeug weiterhin mit einer hohen Ladeleistung von elf Kilowatt lädt, muss laut E-Control mit rund 21 Prozent höheren Netzentgelten rechnen.
Wer den Ladevorgang dagegen flexibel steuert und Lastspitzen vermeidet, könnte seine Netzkosten sogar um rund 8,5 Prozent reduzieren.
Leistung wird künftig wichtiger
Mit der Reform verschiebt sich die Zusammensetzung der Netzgebühren. Während bisher mehr als 80 Prozent der Kosten vom Stromverbrauch abhingen, sollen künftig Energieverbrauch und Leistungsbezug jeweils etwa die Hälfte der Netzentgelte ausmachen.
Maßgeblich ist dabei die höchste gemessene Leistung innerhalb eines 15-Minuten-Zeitraums pro Monat. Diese Werte werden von den bereits weit verbreiteten digitalen Stromzählern erfasst.
Laut E-Control soll das System dadurch gerechter werden. Wer hohe Lastspitzen verursacht und damit den Ausbau der Stromnetze stärker belastet, soll künftig auch einen höheren Anteil der Netzkosten tragen.
Mindestleistung und flexible Tarife
Als Mindestleistung werden künftig zwei Kilowatt angesetzt. Ab einer Leistung von zehn Kilowatt verdoppelt sich der Leistungspreis.
Zusätzlich soll es einen günstigeren Tarif für flexible Netznutzung geben. Dabei kann der Netzbetreiber die verfügbare Leistung in bestimmten Zeitfenstern einschränken. Im Gegenzug reduziert sich der Leistungspreis auf ein Viertel des regulären Tarifs.
Endgültige Gebühren folgen im Herbst
Die Grundsatzverordnung für das neue Tarifsystem wurde bereits vorgelegt. Die konkreten Netzentgelte für die einzelnen Netzgebiete will die E-Control im Herbst veröffentlichen. Die neuen Stromnetz-Tarife sollen dann mit Januar 2027 in Kraft treten.
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