Wer seine Arbeitnehmerveranlagung in FinanzOnline - also der digitalen Finanzverwaltung - durchführen möchte, kann dabei auch auf den Assistenten zum Steuerausgleich zurückgreifen. Dieser soll dabei helfen, den Antrag schnell und unkompliziert erstellen und einreichen zu können.
Ein aktueller Test von Futurezone ergibt beim Steuerausgleich mittels FinanzOnline-Assistent lediglich 123 Euro. Bei einem regulären Antrag für dieselbe Person sind es hingegen bereits 635 Euro - also eine um 512 Euro höhere Steuerrückerstattung.
Wichtige Beträge könnten vergessen werden
Die Gründe dafür sind die wenig spezifischen Fragestellungen und Bereiche, die der Assistent beim Erstellen der Veranlagung abdeckt. So werden zwar die Pendlerpauschale und Werbungskosten berücksichtigt, jedoch keine Fragen zu den steuerlich relevanten Beträgen gestellt. Darunter fallen etwa die Fachliteratur, Arbeitskleidung oder außergewöhnliche Belastungen - etwa bei Behinderung. Auch die Betriebsratsumlage sei davon betroffen.

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Diese Beträge wurden, laut Futurezone, im Jahr zuvor sehr wohl steuerlich geltend gemacht. Der Assistent ignoriert diese Tatsache scheinbar und stellt keine Fragen dazu, um diese Werte auch für das nun zu veranlagende Jahr zu berücksichtigen.
Das Problem: Der FinanzOnline-Assistent ist nicht personalisiert, sondern deckt nur allgemeine Fragen und Beträge ab. "Das Ziel des Assistenten war und ist es, mind. 80 % aller Steuererklärungen mit einfachen Fragen abdecken zu können", heißt es in einer Stellungnahme des Finanzamtes. Zur Übernahme der Daten aus dem Vorjahr heißt es: "Eine automatische Übernahme aller Daten ist weder sinnvoll noch zulässig, da damit unter Umständen für das aktuelle Veranlagungsjahr nicht mehr gültige Daten übernommen werden würden."
Wer seinen Lohnsteuerausgleich bereits via FinanzOnline-Assistent durchgeführt hat und ihn erneut manuell einreichen möchte, kann 30 Tage ab Zustellung des Bescheides Beschwerde einlegen und damit eine neue Arbeitnehmerveranlagung erstellen.
Alle Neuerungen beim Lohnsteuerausgleich

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Für die Veranlagung des Jahres 2022 gibt es diverse Neuerungen und höhere Absetzbeträge, die ArbeitnehmerInnen finanziell entlasten sollen:
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650 Euro jährlich erhöht.
- Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 550 Euro erhöht.
- Teuerungsabsetzbetrag : Der Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro kann erstmals beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Mai bis Dezember 2022 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
- Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,8 Prozent erhöht.
- Mit der neuen Steuer-App kann der Steuerausgleich schneller durchgeführt werden.
Den vollständigen Futurezone-Test zum FinanzOnline-Assistenten findet man hier zum Nachlesen.
Link: finanzonline.bmf.gv.at
Mehr Informationen: FinanzOnline
