Die Inflation sinkt zwar Monat für Monat auf zuletzt 2,3 Prozent im August, ist jedoch im Jahresschnitt weiterhin hoch. Zudem muss dabei immer berücksichtigt werden, dass das nicht bedeutet, dass die Preise bzw. Teuerung zurückgeht - sie steigen nur nicht mehr so hoch an.
Die rollierende Inflation von August 2023 bis Juli 2024 liegt bei 4,6 Prozent und sorgt daher für eine deutliche Erhöhung vieler Bezüge und Leistungen ab kommendem Jahr. Neben den Pensionen (zum Pensionsrechner 2025) werden auch Familien ab 2025 von höheren Leistungen profitieren.
Ab Januar 2025 erhalten Familien mit Kindern entsprechend mehr Geld. Eine Übersicht aller Beträge und Erhöhungen pro Kind ab 2025 findet man hier auf Finanz.at:
Höhere Familienbeihilfe pro Kind
Die Erhöhung der Familienbeihilfe um 4,6 Prozent bedeutet einen Mehrbetrag von 110,40 bis 142,80 Euro jährlich bei einem Kind - abhängig vom Alter des Kindes. Der Betrag laut Tabelle wird gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag ausgezahlt, der ebenfalls von 67,80 Euro (2024) auf 70,90 Euro pro Kind monatlich erhöht wird.
Wie viel Familienbeihilfe man ab kommendem Jahr bekommt, kann man mit dem neuen Familienbeihilfe-Rechner 2025 auf Finanz.at errechnet werden.
Alter des Kindes | 2024 | 2025 * |
---|---|---|
ab Geburt | 132,30 Euro | 138,40 Euro |
ab 3 Jahren | 141,50 Euro | 148,00 Euro |
ab 10 Jahren | 164,20 Euro | 171,80 Euro |
ab 19 Jahren | 191,60 Euro | 200,40 Euro |
Auch die Geschwisterstaffelung, die ab zwei oder mehr Kindern gemeinsam mit der Beihilfe ausbezahlt wird, steigt ab kommendem Jahr an.
60 Euro pro Kind monatlich
Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher erhalten zudem einen neuen steuerlichen Absetzbetrag von 60 Euro monatlich pro Kind. Er steht Familien mit geringem Einkommen unter 24.500 Euro pro Jahr brutto automatisch zu. Der Betrag wird als Alleinerzieher-Zuschlag ab 2025 ausgezahlt.
Kindermehrbetrag steigt auf 700 Euro
Der Kindermehrbetrag wurde bereits ab Januar 2024 von 550 auf 700 Euro erhöht. Anspruch darauf haben jene Personen, die aufgrund der zu geringen Lohnsteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus haben. Dieser kann also ab 2025 rückwirkend bei der Veranlagung für das heurige Steuerjahr geltend gemacht werden.
Schulstartgeld steigt auf 121,40 Euro
Neben der Familienbeihilfe und den Absetzbeträgen, steigt auch das Schulstartgeld von derzeit 116,10 Euro auf 122,40 Euro ab 2025 an. Es wird traditionell mit der Familienbeihilfe im August automatisch für alle Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren ausgezahlt.
Steuerabsetzbeträge für Kinder
Die steuerlichen Absetzbeträge steigen um die volle Inflationshöhe - also bis zu 4,94 Prozent. Das betrifft etwa auch den Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag.
Mehr Kinderbetreuungsgeld
Nachdem bereits im Vorjahr das Kinderbetreuungsgeld deutlich erhöht wurde - Familien mit zwei Kindern haben je nach ausgewählter Variante zwischen 1.000 und 2.000 Euro mehr pro Jahr erhalten - wird auch diese Leistung um 4,6 Prozent ansteigen. Bezieherinnen und Bezieher profitieren demnach mit am meisten von der Valorisierung.
1.517 Euro als Familienzeitbonus
Der sogenannte Familienzeitbonus - also der Bezug während der Väterkarenz - wurde im Vorjahr bereits auf rund 1.450 Euro pro Monat verdoppelt. Nun steigt der Betrag ab 2025 abermals von 47,82 Euro auf 50,02 Euro pro Tag. Das ergibt zukünftig bis zu 1.517 Euro pro Monat. Der Familienzeitbonus (FZB) wird zudem bereits seit Mitte 2023 nicht mehr an das Kinderbetreuungsgeld angerechnet.
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Mehr Informationen: Familienbeihilfe