Wer auch 2023 von Einmalzahlungen profitiert

Im Jahr 2022 wurden bereits diverse Einmalzahlungen gegen die Rekord-Teuerung in Österreich ausgezahlt. Auch in diesem Jahr werden viele Personen von weiteren einmaligen Geld-Boni profitieren. Wer eine Einmalzahlung erhält und wann diese ausgezahlt wird, findet man in dieser Übersicht auf Finanz.at.

04.01.2023, 06:00 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Euro
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Die wohl größte Einmalzahlung, die 2022 ausgezahlt wurde, war der viel diskutierte Klimabonus. Waren alle Voraussetzungen erfüllt, betrug der Bonus zwischen 250 und 500 Euro. Der Grund war, dass zusätzlich zum 250-Euro- Klimabonus auch ein Anti-Teuerungsbonus ausgezahlt wurde, der den Betrag verdoppelte. Doch längst haben nicht alle Personen mit Anspruch darauf diesen Bonus auch erhalten.

Auch Familien profitierten 2022 von einer erhöhten Familienbeihilfe von 180 Euro pro Kind im August. Pensionistinnen und Pensionisten wurden im September durch einen zusätzlichen Bonus von bis zu 500 Euro entlastet.

Wer auch 2023 noch Einmalzahlungen und Geld-Boni erhält, findet man hier in einer Übersicht:

Klimabonus im Februar

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Im Februar soll der Klimabonus nach den Regelungen von 2022 an alljene Personen überwiesen werden, die bisher keinen Bonus trotz Anspruch erhalten haben. Laut Ministerium wird eine zweite Auszahlungswelle erfolgen. Zudem werden auch etwa Kinder bedacht, die nach dem Stichtag geboren und somit erst in der zweiten Jahreshälfte 183 Tage im Kalenderjahr 2022 in Österreich gemeldet waren.

Für diese Personen gilt weiterhin der Betrag von 125 bis 250 Euro - je nach Alter der Person. Zudem wird auch der Anti-Teuerungsbonus in derselben Höhe überwiesen. Das ergibt einen Bonus von 250 bis 500 Euro.

Wer den Klimabonus noch nicht erhalten hat, kann sich hier direkt beim Klimaministerium melden.

Pensionsbonus im März

Im Zuge der beschlossenen Pensionserhöhung von 5,8 bis 10,2 Prozent - je nach Höhe der Pension - wird ein Teil dieser Erhöhung auch mit einer Einmalzahlung abgegolten.

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BezieherInnen kleiner und mittlerer Pensionen werden ab 2023 eine Pensionserhöhung über dem gesetzlichen Anpassungsfaktor von 5,8 Prozent erhalten. Die Ausgleichszulage - umgangssprachlich also die Mindestpension - wird auf 1.110 Euro erhöht. Das geschieht unter anderem durch eine zusätzliche Pauschal-Erhöhung von 20 Euro pro Monat. Der monatliche Betrag steigt insgesamt also auf 7,74 Prozent - exklusive Pensionsbonus im März, der 30 Prozent einer Brutto-Monatspension beträgt.

Diese Einmalzahlung gilt als steuer- und abgabenfrei. Bis zu einer Brutto-Monatspension von 2.000 Euro (nach Erhöhung ab 2023) wird eine Einmalzahlung von 30 Prozent eines Brutto-Monatsbetrags ausgezahlt. Dieser ist mit maximal 500 Euro gedeckelt und reduziert sich bis zu einer monatlichen Pensionshöhe von 2.500 Euro brutto degressiv.

Schulstartgeld im September

Passend zu Schulbeginn wird an alle BezieherInnen von Familienbeihilfe das Schulstartgeld von 100 Euro ausgezahlt. Der Betrag wird pro Kind im Alter von sechs bis 15 Jahren gemeinsam mit der monatlichen Familienbeihilfe für September überwiesen.

Klimabonus im Oktober

Im Oktober 2023 wird die planmäßige Auszahlung des Klimabonus erfolgen. Dieser soll seit 2022 jährlich an alle anspruchsberechtigten Personen in Österreich erfolgen und aus den Mehreinnahmen durch die CO2-Steuer bezahlt werden. Diese Steuer beträgt ab 2023 insgesamt 32,5 Euro pro Tonne CO2, die in Österreich hergestellt oder nach Österreich importiert wird.

In diesem Jahr gelten die ursprünglichen Regeln für den Klimabonus von 100 bis 200 Euro, je nach Wohnort der Person. Zudem muss die Person ebenfalls mindestens 183 Tage im Kalenderjahr im Inland gemeldet sein. Die Höhe des Bonus wird in vier Schritten gestaffelt und anhand der Anbindung an den öffentlichen Verkehr im Bezirk errechnet. In Wien beträgt der Klimabonus 2023 daher nur 100 Euro, in ländlicheren Gemeinden zwischen 133 und 200 Euro.

Eine interaktive Karte mit allen Gemeinden und der voraussichtlichen Höhe des Klimabonus anhand der Anbindung an den öffentlichen Verkehr findet man hier auf Finanz.at.

Einmalig 500 Euro für ArbeitnehmerInnen

Neben diesen Zahlungen wird auch erstmals der neue, einmalige Teuerungsabsetzbetrag ausgezahlt. Dieser kann beim Lohnsteuerausgleich beantragt werden und beträgt bis zu 500 Euro. Er gilt für ArbeitnehmerInnen, die über ein geringes Einkommen verfügen. PensionistInnen haben diesen Absetzbetrag als Bonus bereits im September 2022 erhalten.

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3.000 Euro Teuerungsprämie

Die Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro für ArbeitnehmerInnen kann auch im Jahr 2023 erneut ausgezahlt werden. Der Betrag gilt als steuer- und abgabenfrei und kann vom Arbeitgeber an Mitarbeiter ausgezahlt werden. Alle Details zur Teuerungsprämie findet man hier auf Finanz.at.

Im Rahmen der Lohnverhandlungen wurden für mehrere Berufsgruppen zusätzliche Einmalzahlungen als Inflationsabgeltung vereinbart. So erhalten beispielsweise Eisenbahner laut neuem Kollektivvertrag eine einmalige Teuerungsprämie von 500 Euro (Vollzeitbeschäftigte).

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Mehr Informationen: Klimabonus

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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