Kritik an Entlastungen: 60-Euro-Zuschuss wird eingeschränkt

Bricht die Bundesregierung ihr eigenes Versprechen schon nach wenigen Tagen? Die Regierung kündigte vergangene Woche ein "großes" Entlastungspaket für Familien mit niedrigem Einkommen als Schutz vor Kinderarmut an. Doch nun wurden die angekündigten Voraussetzungen für die neuen Zuschüsse stark eingeschränkt. Damit haben viele Personen, die dieses Geld dringend benötigen würden, doch keinen Anspruch auf den 60-Euro-Zuschuss pro Monat. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

26.05.2023, 12:07 Uhr von
Familie
Bildquelle: Finanz.at / Familie
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Eigentlich hatte die Bundesregierung - allen voran Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) - nach dem Ministerrat vergangene Woche großspurig angekündigt, dass man ein neues Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut beschlossen habe.

Konkret sollten alle Familien, bei denen wenigsten ein Elterteil Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Notstandshilfe oder die Ausgleichszulage bezieht, pro Kind 60 Euro monatlich erhalten. Diese Maßnahme sollte bis Ende 2024 gelten. Auch Alleinverdiener- und AlleinerzieherInnen bis zu einem Bruttogehalt von 2.000 Euro pro Monat hätten diesen Zuschuss ab Juli automatisch erhalten sollen.

Doch nun ist scheinbar alles anders.

Sondersitzung soll Paket beschließen

In der für 01. Juni einberufenen Sondersitzung zum Nationalrat soll das neue Anti-Teuerungspaket beschlossen werden. Darin findet sich neben dem Familienzuschuss auch die Erhöhung des Schulstartpakets und ein 60-Euro-Zuschuss bis Jahresende an alle BezieherInnen von Sozialhilfe (auch ohne Kinder).

Doch: Plötzlich sollen nur noch Sozialhilfe-EmpfängerInnen pro Kind 60 Euro extra monatlich erhalten. Jene mit Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bzw. Alleinerzieher- oder AlleinverdienerInnen sind nicht mehr berücksichtigt, wie im vorliegenden Antrag ersichtlich.

Darin heißt es: "Die Zuwendung gemäß Abs. 1 wird von Juli bis Dezember 2023 und die Zuwendung gemäß Abs. 2 von Juli 2023 bis Dezember 2024 gewährt, soweit im jeweiligen Monat ein Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe oder Mindestsicherung besteht." Es ist also keine Rede mehr von AlleinerzieherInnen oder Bezieher von Arbeitslosengeld.

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SPÖ spricht von "Skandal"

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch spricht in einer Aussendung von einem "Skandal": "Die Regierung kündigt bei einer Pressekonferenz vollmundig ein Anti-Armutspaket an und bricht in weniger als zehn Tagen 90 Prozent all ihrer Versprechen."

Tatsächlich scheint es so, als hätte man in der Pressekonferenz zu viel angekündigt - ja sogar versprochen. Immerhin sollte das Paket eine Entlastung für Menschen mit niedrigem Einkommen sein und gegen Kinderarmut vorbeugen.

Laut Sozialministerium sollen die restlichen Gesetzesänderungen noch folgen. Da die Sondersitzung des Nationalrates, in der dieses Paket final beschlossen werden soll, bereits am Donnerstag stattfinden wird, ist weiterhin unklar, wann auch Alleinerziehende und Co. diesen Zuschuss erhalten werden. Derzeit werden sie vom vorliegenden Antrag nicht berücksichtigt.

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aktualisiert: 15.09.2023, 09:00 Uhr
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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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