Seit Juni ist die neue Energiekostenpauschale von bis zu 2.685 Euro online beantragbar. Der Betrag gilt erneut als rückwirkende Entlastung gegen die hohen Energie- und Heizkosten im Vorjahr. Die Auszahlung soll bereits binnen weniger Tage direkt aufs Konto erfolgen. Nun endet jedoch die Antragsfrist.
Aufgrund der im Vorjahr hohen Energie- und Heizkosten wurden auch heimische Unternehmen und Selbstständige finanziell stark belastet. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich noch bis 08. August 2024 die neue Energiekostenpauschale abholen.
Frist für Antrag endet am 08. August
Für Klein- und Kleinstunternehmen kann eine Pauschalförderung als Energiekostenpauschale beantragt werden. Die Auszahlung von 335 bis 2.685 Euro erfolgt binnen weniger Tage und ist für Unternehmen mit einem Jahresumsatz in 2022 von 10.000 bis 400.000 Euro möglich.
Der Online-Antrag kann unter energiekostenpauschale.at gestellt werden. Dazu sind eine gültige Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) notwendig. Durch die Beantwortung einiger weniger Fragen, wird im Anschluss eine Vorberechnung durchgeführt und der Antrag abgeschickt.
Ob ein Anspruch besteht, kann mittels Eingabe des ÖNACE-Codes auf der Webseite energiekostenpauschale.at geprüft werden.
Auszahlung erfolgt binnen weniger Tage
Die Auszahlung erfolgt in der Regel bereits nach wenigen Tagen. Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten nach ihrer Einreichung umgehend ein Ergebnis, wie hoch die Förderhöhe für ihr Unternehmen ausfallen wird.
Für die Einreichung des Antrags über das Unternehmensservice-Portal (USP) wird ein ÖNACE-Code benötigt. Dieser liegt nicht für jedes Unternehmen vor, das die Umsatzvoraussetzungen erfüllt. Wer keinen ÖNACE-Code in seinem USP findet, kann diesen schriftlich beantragen. Dies kann per E-Mail an die Statistik Austria unter [email protected] erfolgen.
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Zuschüsse
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