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Im Nachfolgenden werden häufig auftretende Fragen und Wissenswertes rund um das Thema Überstunden näher erläutert. Damit soll erreicht werden, dass man ein besseres Verständnis für die Thematik aufweisen kann. Dies kann sehr wohl auch in der Berufswelt von Vorteil sein, wenn man über die gesetzlichen Regelungen der Überstunden Bescheid weiß. In Bezug auf Überstunden gibt es nämlich ein paar wenige Regelungen, aber viele Ausnahmen.

Wie viel bekommt man für eine Überstunde?

Grundsätzlich bekommt man bei einer Auszahlung von Überstunden mindestens einen Zuschlag von 50 Prozent. Entscheidet und einigt man sich auf Zeitausgleich, so bekommt man für eine Überstunde anderthalb Stunden Zeitausgleich zugesprochen. Absolviert man hingegen auch Feiertags- Sonntags- oder Nachtdienste, so sind in der Regel im Kollektivvertrag höhere Zuschläge vorgesehen.

In jedem Falle ist es verboten, Überstunden im Verhältnis 1:1 abzugelten. Selbst wenn man eine solche Vereinbarung geschlossen haben sollte, so muss der Arbeitgeber dennoch den Zuschlag bezahlen oder die Mehrstunden an Zeitausgleich gewähren. Man kann bei ungerechter Behandlung die Zuschläge noch geltend machen, sofern die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Zeitausgleich oder Bezahlung

Grundsätzlich gilt, dass Überstunden ausbezahlt werden. Nur wenn dies zwischen Arbeitgeber und -nehmer anders vereinbart wurde, bekommt man anstatt Geldleistungen die Möglichkeit des Zeitausgleichs. Es ist aber auch möglich, eine Kombination aus der Ausbezahlung von Überstunden und dem Abbau dieser durch Zeitausgleich zu vereinbaren. Diese Vereinbarung bezüglich des Umgangs mit Überstunden kann zwischen Arbeitgeber und -nehmer entweder schriftlich oder mündlich vonstattengehen.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die Vereinbarung durch eine schlüssige Handlung geschieht. Bekommt und nimmt man ein ganzes Jahr über Zeitausgleich für Überstunden in Anspruch, kann man nicht einfach Geldleistungen anstatt von Zeitausgleich verlangen. Dies kann man schon vereinbaren, jedoch nur unter Rücksprache mit dem Arbeitgeber. Bestehen Überstunden, so empfiehlt es sich, diese so schnell wie möglich schriftlich geltend zu machen, da es Verfallsfristen, die im Dienst- oder Kollektivvertrag vereinbart sind, geben kann.

Gibt es eine Grenze in Bezug auf Überstunden?

Grundsätzlich kann man bei einem erhöhtem Arbeitsbedarf 5 Überstunden pro Woche machen. Das Gesetz erlaubt überdies 5 weitere Überstunden – diese aber nur in einem jährlichen Ausmaß von 60 Stunden. Darüber hinaus ist eine Tagesarbeitszeit von maximal 10 Stunden – Überstunden schon eingerechnet – vorgesehen und darf nicht überschritten werden. Es ist jedoch möglich, dass im Zuge des Kollektivvertrags oder einer Betriebsvereinbarung eine höheres Überstundenausmaß vorgesehen ist bzw. ausgemacht werden kann. Dies ist in der Regel zulässig. Wenn man sich nicht sicher ist, welche Regelungen bezogen auf Überstunden für einen selbst gelten, so kann man dies beim Betriebsrat oder etwa bei der Fachgewerkschaft oder anderen Beratungsstelle erfragen. Die Höchstarbeitszeiten variieren jedoch je nach Beruf, den man ausübt. Geht man einer Tätigkeit nach, in der Schichtdienst vorgesehen ist, so kann die Arbeitszeit beispielsweise auch maximal 12 Stunden pro Tag betragen.

Gleitzeit

Wenn man Gleitzeit vereinbart und ein Gleitzeitguthaben hat, so kann man während des aufrechten Arbeitsverhältnisses keinerlei Zuschläge geltend machen. Dies ist der Fall, dass Gleitstunden keine Überstunden darstellen, sondern zur Normalarbeitszeit gezählt werden.

Kann man Überstunden ablehnen?

Hat man Gründe, keine Überstunden leisten zu können, etwa die Betreuung der eigenen Kinder oder einen dringenden Arzttermin, so muss man diese auch nicht leisten. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Grund schwerwiegender sein muss, als die Firmeninteressen. Überstundenanordnungen sollten seitens des Arbeitgebers eine Ausnahme darstellen und keinesfalls die Regel. Außerdem steht es einem als Arbeitnehmer zu, vom Arbeitgeber ehestmöglich darüber informiert zu werden, dass Überstunden zu leisten werden sind, sobald dies für diesen klar ist.

Überstundenpauschale

Es gibt auch eine Überstundenpauschale. Diese soll die Überstunden, die durchschnittlich anfallen, abdecken. Leistet man beispielsweise innerhalb eines Jahres mehr Überstunden, also die dafür vorgesehen Pauschale an Kosten deckt, so muss der Arbeitgeber das Geld dafür bezahlen oder Zeitausgleich dafür gewähren. Unterschreitet man aber die Stundenanzahl, die in der Pauschale einberechnet waren, darf diese jedoch nicht gekürzt werden. Sie stellt nämlich einen Entgeltsbestandteil dar und darf daher keinesfalls vom Arbeitsgeber zurückverlangt werden – auch nicht anteilsmäßig. Sofern darüber keine Vereinbarung getroffen wurde, kann der Arbeitgeber die Überstundenpauschale nicht einseitig kürzen oder aufheben.

Zeitaufzeichnung

Ein weiterer wichtiger Tipp ist es, sich seine Arbeitszeiten und Pausen genau zu notieren. Nur so kann man auch überprüfen, ob die Überstunden korrekt berechnet und ausbezahlt wurden. Eine solche Aufzeichnung kann – wenn es im Falle einer Nichteinigung bei zu wenig Leistung – einen Beweis vor Gericht darstellen. Alle Informationen zur Zeitaufzeichnung finden Sie hier!

Besteuerung von Überstunden

Auch in Bezug auf die Versteuerung gibt es einige Regelungen, die Überstunden betreffen. So ist es der Fall, dass es Steuerfreigrenzen gibt. Diese gelten für die Überstundenzuschläge gemeinsam mit etwa Gefahrenzulagen. So werden im Monat höchstens zehn 50%ige Zuschläge – maximal 86,00 Euro – zuzüglich 360,00 Euro oder 540,00 Euro erlassen. Überschreitet man diese Grenze, so muss man hierfür auch entsprechend Steuern zahlen.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 24.08.2023, 14:58 Uhr