Neue Details zu 60-Euro-Zuschuss in allen Bundesländern

Hunderttausende Haushalte warten weiterhin auf ihre versprochenen Zuschüsse von 60 Euro monatlich. Mittlerweile beträgt die Nachzahlung bereits 240 Euro pro Person. Finanz.at hat neue Details aus den Bundesländern zum Status der Auszahlungen.

24.11.2023, 07:00 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Betrag berechnen
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Seit Juli haben hunderttausende Menschen in Österreich Anspruch auf eine Sonderzuwendung von 60 Euro monatlich. Diese wird für maximal sechs bzw. 18 Monate ausbezahlt: in Summe also bis zu 1.080 Euro. Bislang beläuft sich die Höhe der Zuschüsse auf 240 Euro pro Person (Juli bis Oktober).

Doch längst nicht alle haben den Betrag bereits erhalten. Besonders BezieherInnen von Sozialhilfe müssen sich in manchen Bundesländern weiterhin gedulden. Finanz.at hat exklusiv bei allen Ländern angefragt und den aktuellen Status der Auszahlung eingeholt:

Wien

Wie berichtet, wird ab Anfang Dezember 2023 mit der Auszahlung der offenen 60-Euro-Zuschüsse für die Monate Juli bis Oktober in Wien begonnen werden. SozialhilfebezieherInnen sollen für sich und ihre Kinder je 240 Euro in vier Teilauszahlungen erhalten. Das teilt die Stadt Wien auf Anfrage von Finanz.at exklusiv mit.

Ab Januar 2024 wird die Auszahlungs monatsweise rückwirkend erfolgen - konkret also 60 Euro für November.

Information
Den Zuschuss von 60 Euro monatlich pro Kind erhalten AlleinverdienerInnen mit weniger als 2.000 Euro brutto pro Monat, sowie BezieherInnen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Ausgleichszulage von Juli 2023 bis Dezember 2024. SozialhilfebezieherInnen - auch ohne Kinder - steht ein Zuschuss von 60 Euro pro Monat bis Jahresende 2023 zu. Die Auszahlungen erfolgen rückwirkend.

Oberösterreich

In Oberösterreich wurde bereits mit den Auszahlungen der Zuschüsse für BezieherInnen der Sozialhilfe begonnen, wie man auf Nachfrage von Finanz.at mitteilt. Laut Direktion für Soziales und Gesundheit der Landesregierung werden seit September die Auszahlungen an volljährige Personen und an Eltern für ihre Kinder aus Haushalten, die im Stichmonat im Vollbezug einer Leistung der Sozialhilfe stehen bzw. über kein Einkommen verfügen, vorgenommen.

Hier wurden zunächst die Monate Juli und August (120 Euro) und im Oktober auch der September (60 Euro) ausgezahlt. Jene Beträge für Kinder werden nur vom Land überwiesen, sofern keine Auszahlung durch den Bund erfolgt. Diese erfolgen jeweils zur Monatsmitte für das jeweilige Vormonat.

Die Auszahlung der Sonderzuwendungen an Eltern für ihre Kinder, die eine Aufstockung aus der Sozialhilfe in Anspruch nehmen, wird durch den Bund erfolgen. Hierzu seien im Oktober eine gesetzliche Änderung und ein erneuter Erlass des Sozialministeriums erfolgt. Die Auszahlung an diese Personen soll erfolgen, sobald die Bundesdaten in die Transparenzdatenbank eingemeldet wurden.

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Salzburg

Die Auszahlung der Zuschüsse für Volljährige in Sozialunterstützungsbezug laufen in Salzburg bereits seit Mitte Oktober. Diese erfolgt in mehreren Tranchen. Wer in den Monaten Juli bis Oktober 2023 in Bezug von Leistungen der Sozialunterstützung stand, erhält die letzten vier Monate rückwirkend (240 Euro). Die erste Tranche soll bis Ende November 2023 abgeschlossen werden.

Eine zweite Auszahlungswelle für die Monate November und Dezember 2023 - insgesamt also neuerlich 120 Euro - wird Ende Januar 2024 folgen. Bisher seien die Zuschüsse an mehr als 2.500 Haushalte in Salzburg ausgezahlt worden.

Die Auszahlung der Sonderzuwendungen für Kinder, deren Eltern Sozialhilfe beziehen, befindet sich laut Land Salzburg noch "in der Konzeptionsphase". Auf Nachfrage von Finanz.at heißt es dazu, es "bedarf zum einen noch Klarstellungen des Bundes hinsichtlich nach wie vor offener Punkte betreffend die Vermeidung von Doppelauszahlungen an jene Personengruppe sowie zum anderen der Einrichtung der Schnittstelle zur Transparenzdatenbank des Bundes".

Steiermark

In der Steiermark wird man am Auszahlungsstart im Januar 2024 festhalten, wie Finanz.at bereits im September exklusiv berichtet hat. Ab Jahresbeginn sollen Auszahlungen an alle Volljährigen und mündigen Minderjährigen erfolgen - und zwar rückwirkend in Höhe von 360 Euro einmalig für den gesamten Anspruchszeitraum 2023.

Weitere Bundesländer

Vorarlberg ist jenes Bundesland - gefolgt von Kärnten - das mit den Auszahlung am frühesten gestartet hatte. Gegenüber Finanz.at teilt man nun mit, dass mit Stand dieser Woche bereits 2.613 Haushalte die Sonderzuwendungen erhalten haben - das sind immerhin 99,54 Prozent aller Anspruchsberechtigten.

Aus Niederösterreich, Tirol und dem Burgenland konnte bislang keine Stellungnahme zum Auszahlungsgrad der Sonderzuwendungen eingeholt werden. Eine Anfrage blieb bislang unbeantwortet. Der Artikel wird aktualisiert, sobald weitere Details bekannt sind.

Arbeitslose erhalten die Sonderzuwendungen bereits seit September vom AMS überwiesen. Auch diese Auszahlung erfolgt um je zwei Monate rückwirkend.

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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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