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Das Land Salzburg gewährt auch 2025 eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 50 Euro für Pensionistinnen und Pensionisten in Privathaushalten, die eine Ausgleichszulage beziehen. Anspruch haben jene Personen, deren Einkommen – nach Abzug der Wohnkosten – bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Diese liegen bei Alleinstehenden bei 969 Euro pro Monat, für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften bei 1.456 Euro.
Anträge können im Zeitraum von 15. Oktober bis 15. Dezember 2025 gestellt werden. Die Einreichung ist online über die Website des Landes Salzburg möglich, außerdem per Post oder per E-Mail an [email protected].
Als Einkommen gelten die Pension inklusive Ausgleichszulage sowie gegebenenfalls Leistungen aus der Sozialunterstützung. Als Nachweis sind der aktuelle Pensionsbescheid und – falls zutreffend – der aktuelle Bescheid über Sozialunterstützung oder der dazugehörige letzte Kontoauszug vorzulegen. Wurden die Angaben zu Einkommen und Wohnkosten bereits von einer Seniorenorganisation oder dem Gemeindeamt überprüft, sind keine zusätzlichen Belege erforderlich.
Auszahlung nur per Überweisung möglich
Für die Auszahlung ist die Angabe einer gültigen IBAN verpflichtend. Liegt kein eigenes Konto vor, kann die Beihilfe auch an Dritte überwiesen werden, etwa an eine Seniorenorganisation. In diesem Fall muss dem Antrag eine ausdrückliche Zustimmung der anspruchsberechtigten Person beigefügt werden.
Fristen in anderen Gemeinden vielfach bereits abgelaufen
Andere Städte, wie etwa Wels, haben ebenfalls neue Zuschüsse aufgelegt. Die Frist für Anträge zum Weihnachtszuschuss von bis zu 150 Euro für das heurige Jahr ist jedoch mit Ende Oktober 2025 abgelaufen. In Hallein und anderen Gemeinden waren diese bis Ende November möglich. Die Stadt Salzburg ermöglicht es, Anträge noch bis 15. Dezember einzureichen. Diese sind online auf der Webseite der Stadt Salzburg möglich.
Wenn unklar ist, ob es in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt noch derartige Zuschüsse gibt, sollte man unbedingt beim zuständigen Amt anfragen und gegebenenfalls direkt einen Antrag einbringen.

