Rückzahlung & abgelaufene Konten - Achtung bei neuen 'Finanzamt'-Nachrichten

Ob vermeintliche Strafzahlungen, Rückerstattungen oder abgelaufene Zugangsdaten - derzeit kursieren wieder vermehrt SMS und E-Mails, die angeblich vom Finanzamt oder FinanzOnline stammen sollen. Wie man diese erkennt und worauf man unbedingt achten sollte, findet man hier auf Finanz.at.

13.11.2025, 07:00 Uhr von
Fake-Mail
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Fake-Mail

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Das Finanzministerium warnt vor einer neuen Welle professionell gefälschter SMS- und WhatsApp-Nachrichten, mit denen Kriminelle versuchen, an sensible Daten zu gelangen. In den Nachrichten wird behauptet, die FinanzOnline-ID laufe ab und müsse erneuert werden. Tatsächlich handelt es sich dabei um Betrugsversuche, die auf den Diebstahl von Passwörtern, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen abzielen.

Bereits zuvor kuriserten immer wieder viele E-Mails und SMS, die vermeintlich von FinanzOnline oder dem Bundesministerium für Finanzen stammen sollen. Darin ist von teilweise mehr als 1.600 Euro als Rückforderung die Rede. Finanz.at hat mehrfach berichtet. EmpfängerInnen sollen diesen Betrag per Klick auf einen Link an das "Finanzamt" zahlen. Dabei handelt es sich jedoch um gefälschte Nachrichten. Den Aufforderungen sollte man keinesfalls folgen!

Phishing-Mail FinanzOnline

Der Wortlaut der Nachrichten mit dem Betreff "FinanzOnline Benachrichtigung – Abrechnungskorrektur Steuerjahr 2023" lautet beispielsweise: "Sie haben einen offenen Betrag mit dem Vermerk: ZB-89890332-9928, der trotz mehrfacher Mahnungen bislang nicht beglichen wurde. Diese Forderung ergibt sich aus einer jährlichen Abrechnungskorrektur für das Steuerjahr 2023. Frühere Guthaben bleiben hiervon unberührt."

Bei Nicht-Bezahlung wird sogar mit einer Pfändung gedroht: "Falls keine Zahlung erfolgt, wird am 15.09.2025 der Gerichtsvollzieher mit der vorläufigen Pfändung Ihres Hausrats beginnen." Durch eine fiktive Kennzahl als Vermerk soll dieser Nachricht ein valider und seriöser Anstrich verliehen werden. Auch eine vermeintliche Rechnungsnummer wird genannt.

Erst kürzlich wurden ebenfalls gefälschte Finanzamt-Nachrichten verschickt, in denen u.a. eine Strafzahlung von bis zu 224 Euro angedroht wurde.

Phishing-Mail

Finanz.at hat darüber berichtet. Auch das BMF hat erst kürzlich wieder vor Phishing- und Fake-Nachrichten im Namen von FinanzOnline und dem BMF gewarnt - derzeit vor allem auch per SMS.

"Smishing"-Angriffe immer häufiger

Laut Ministerium treten diese sogenannten „Smishing“-Angriffe – also Phishing über SMS – derzeit gehäuft auf. Die Betrüger täuschen dabei vor, offizielle Mitteilungen der Finanzverwaltung, des Finanzamts oder des Zolls zu versenden. Die Nachrichten enthalten meist Links zu gefälschten Webseiten, die jenen des Bundesministeriums täuschend ähnlich sehen.

Das BMF stellt klar, dass es niemals über SMS, E-Mail oder Messenger-Dienste zur Eingabe oder Übermittlung persönlicher Daten auffordert. Offizielle Mitteilungen erfolgen ausschließlich per Post oder über die FinanzOnline-Databox.

Empfohlen wird, derartige Nachrichten nicht zu öffnen, keine Links anzuklicken und keinerlei Daten preiszugeben. Verdächtige Mitteilungen sollten umgehend gelöscht werden.

Zu den gängigen Betrugsmaschen zählen gefälschte Hinweise auf angebliche Steuerrückzahlungen, offene Forderungen, Pfändungsandrohungen oder angeblich notwendige Aktualisierungen im FinanzOnline-Konto. Auch Themen wie Krypto-Vermögen oder Steuerprüfungen werden häufig missbraucht, um Vertrauen zu erwecken.

Das Ministerium stellt Informationsmaterial zum Schutz vor Internetbetrug bereit. Der Folder „Vorsicht Betrug! Geben Sie Internetbetrügern keine Chance“ kann auf der Website des BMF heruntergeladen oder in allen Finanzämtern kostenlos abgeholt werden.

Wie man Phishing-Mails im Internet erkennen kann

Auch wenn die Phishing- bzw. Betrugsversuche immer besser werden, lässt sich doch recht schnell erkennen, dass es sich nicht um echte Nachrichten von offiziellen Stellen handelt:

  1. Der Absender der Nachricht ist nicht die offizielle Behörde (bmf.gv.at, oegk.at oder andere offizielle Domain).
  2. Es gibt keine korrekte, direkte Anrede oder Ähnliches und diese enthält nicht den korrekten Namen der EmpfängerInnen.
  3. Das Finanzamt , die ÖGK oder andere Institutionen würden niemals den exakten Betrag einer Rückerstattung oder einer offenen Forderung in der E-Mail nennen.
  4. Der hinterlegte Link führt nicht zu einer offiziellen Website der Behörde.
  5. Die Rechtschreibung des E-Mail-Textes ist fehlerhaft.

Anhand dieser Merkmale lässt sich schnell erkennen, dass die Nachricht nicht echt sein kann. Sie sollte daher umgehend gelöscht und keinen Aufforderungen gefolgt werden!

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aktualisiert: 13.11.2025, 07:00 Uhr
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Mehr Informationen: Bundesministerium für Finanzen

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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