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Für Bankkunden in Österreich ergibt sich aktuell wieder eine neue Chance, Geld zurückzuholen. Dieses Mal betrifft es Kundinnen und Kunden der BKS Bank und der BTV Vier Länder Bank. Hintergrund ist ein bekanntes Problem im Wertpapiergeschäft: sogenannte Bestandsprovisionen. Der VKI versucht, die Ansprüche durchzusetzen. Auch Unternehmen, wie etwa die Jufina, helfen KundInnen in ähnlixhen Fällen mit kostenlosem Vertragscheck und Beratung bei Kreditbearbeitungsgebühren.
Dabei handelt es sich um laufende Zahlungen, die Banken von Fondsgesellschaften erhalten, wenn sie Fonds an Kunden vermitteln. Das ist grundsätzlich erlaubt – aber nur unter einer Bedingung: Die Kunden müssen darüber klar und transparent informiert werden. Genau daran ist es in der Vergangenheit oft gescheitert.
Der Verein für Konsumenteninformation geht davon aus, dass diese Provisionen bis Ende 2017 in vielen Fällen nicht ausreichend offengelegt wurden. In solchen Fällen sind sie rechtlich problematisch – und müssen an die Kunden zurückgezahlt werden.
Keine Einigung - VKI sammelt Fälle
Während es mit einigen Banken bereits außergerichtliche Lösungen gibt, ist das bei BKS und BTV noch nicht der Fall. Deshalb startet der VKI jetzt eine Sammelaktion. Betroffene können sich kostenlos anmelden, sofern ihnen bis zum 31. Dezember 2017 Fonds über eine dieser Banken vermittelt wurden. Der VKI sammelt die Fälle und versucht, für die Kunden eine Lösung direkt mit den Banken zu erreichen.
Auch viele heimische Unternehmen, wie etwa die Jufina, helfen Betroffenen in diesen Fällen bei der Rechtsdurchsetzung. So bietet man mittlerweile auch kostenlose Online-Überprüfungen von Verträgen bzw. den Ansprüchen gegen Banken an.

Jufina ermöglicht es ohne Kostenrisiko unrechtmäßig berechnete Kreditgebühren auf Grundlage eines OGH-Entscheids und Rechtsanspruch zurückzufordern. Eine kostenfreie Prüfung der Ansprüche kann online schnell und individuell erfolgen.
Wie das geht, zeigt der Fall von Markus S., über den Finanz.at kürzlich berichtet hat. Er habe nach anfänglicher Skepsis rund 16.000 Euro zurückerhalten. Erst die Rechtsdurchsetzung mithilfe der Jufina ermöglichte diese Rückzahlung. „Betroffen waren zwei Kredite. Die Santander hat sofort bezahlt. Bei der Wüstenrot hat es etwas länger gedauert“, erklärt S. gegenüber Finanz.at.
Für Betroffene kann sich das durchaus lohnen. Je nach investiertem Betrag und Laufzeit können mehrere hundert bis tausende Euro zurückgefordert werden. Entscheidend ist, ob und wie die Provisionen damals offengelegt wurden – genau das wird im Rahmen der Aktion geprüft.
Unterm Strich ist das kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem der Branche. Banken haben über Jahre an Fonds verdient, ohne immer transparent zu sein. Jetzt kommt das Stück für Stück zurück zu den Kunden. Wer betroffen ist, sollte das ernst nehmen – solche Chancen kommen nicht oft und verschwinden meist wieder, sobald Fristen oder Einigungen greifen.
Ansprüche viele Jahre rückwirkend möglich
Bereits seit dem OGH-Urteil im Vorjahr haben viele Banken in Österreich ihren Kundinnen und Kunden teilweise mehrere Tausend Euro zurückbezahlen müssen. Hintergrund war, wie beschrieben, die Feststellung intransparenter Gebührenberechnungen. Neben den Sammelklagen der Verbraucherschützer können die Ansprüche auch anwaltlich oder über sogenannte Prozessfinanzierer, wie etwa die Jufina, geltend gemacht werden. Finanz.at hat berichtet.

