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Der Wiener Landtag hat eine umfassende Novelle beschlossen, die darauf abzielt, die Sozialausgaben zu reduzieren. Die Änderungen treffen sowohl neue Antragsteller als auch Personen, die bereits im System sind.
Künftig sollen Menschen mit subsidiärem Schutzstatus keinen Zugang mehr zur Mindestsicherung haben. Sie wechseln vollständig in die Grundversorgung – und zwar unabhängig davon, ob der Schutzstatus neu oder schon länger besteht. Die Stadt will damit eine klare Trennung der Systeme schaffen und Kosten verlagern.
Weniger Wohnbeihilfe für Familien
Auch Familien müssen sich auf starke Einschnitte einstellen. Beträge, die bisher ausschließlich für Wohnkosten vorgesehen waren, werden künftig auch für Kinder von der Wohnbeihilfe abgezogen. Das führt zu massiven Kürzungen: Laut Rathaus sinkt die Wohnbeihilfe bei einer Familie mit fünf Kindern um etwa 400 Euro pro Monat. Insgesamt wird damit die gesamte Anspruchsberechnung deutlich restriktiver.
Wohngemeinschaften werden künftig als Bedarfsgemeinschaften im Sinne einer Familie gewertet. Das bedeutet: Die Auszahlungen pro Person sinken, weil nicht mehr jede Person als Einzelhaushalt gilt. Zusätzlich werden Sonderzahlungen, die bisher außerhalb der regulären Mindestsicherung gewährt wurden, deutlich reduziert oder gestrichen.
SPÖ und NEOS stimmten für die Novelle. Die Grünen warnen vor sozialen Verwerfungen – insbesondere für Kinder, Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranke. Die ÖVP unterstützt Teile der Reform, fordert jedoch weitere Einschnitte, etwa bei gestaffelten Kindersätzen. Die FPÖ verlangt, Mindestsicherungsleistungen ausschließlich an österreichische Staatsbürger auszubezahlen.
Kindersätze bleiben für jedes Kind gleich hoch
Unverändert bleibt eine bisher oft kritisierte Besonderheit des Wiener Modells: Für jedes Kind gibt es weiterhin 326 Euro pro Monat, unabhängig von der Kinderzahl. Fälle von Großfamilien, die dadurch auf mehrere tausend Euro monatlich kamen, hatten in den vergangenen Monaten politische Debatten ausgelöst, die bis heute nachwirken.
Keine Änderungen für Singles und Bedarfsgemeinschaften
Für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Bedarfsgemeinschaften bleibt die Höhe der Mindestsicherung hingegen gleich. Damit konzentrieren sich die spürbarsten Kürzungen klar auf Familienhaushalte, WGs und subsidiär Schutzberechtigte.
Die Reform bedeutet für viele Anspruchsgruppen künftig deutlich weniger Unterstützung – und dürfte die Diskussion über Sozialleistungen und deren Gestaltung weiter anheizen.
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