Bankgebühren: Frist abgelaufen - viele können dennoch Rückzahlung erhalten

In den vergangenen Monaten wurden bereits viele Banken zur Rückzahlung unrechtmäßiger oder undurchsichtiger Gebühren aufgefordert. Grundlage bildet ein OGH-Urteil. Nun enden dazu wichtige Fristen - die Ansprüche bleiben aber vielfach bestehen. Wie man noch zu seinem Geld kommt und weitere Details findet man hier auf Finanz.at.

08.04.2026, 07:00 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Canva (Montage) / Euro

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In Österreich wurden auf Grundlage eines OGH-Entscheids bereits mehrere Banken zur Rückzahlung unzulässiger oder intransparenter Gebühren - insbesondere bei Kredit- oder Fondsverträgen - aufgefordert. Nachdem bei vielen der Rechtsweg zu bestreiten ist, um die Ansprüche als Kundin oder Kunde durchzusetzen, haben andere eine einfachere Lösung angeboten. Dass nun eine wichtige Frist abgelaufen ist, bedeutet nicht, dass auch die Ansprüche verjährt sind.

Wie man die Rückzahlung von teilweise mehrere Tausend Euro noch geltend machen kann, findet man hier auf Finanz.at.

Kreditbearbeitungsgebühren müssen teilweise zurückbezahlt werden

Wenn man etwa einen Kredit bei der BAWAG oder der easybank hat oder hatte, besteht eine realistische Chance, dass man das Geld zurückbekommt. Hintergrund ist, wie von Finanz.at berichtet, ein Urteil des Oberster Gerichtshof, der mehrere Klauseln in Kreditverträgen für rechtswidrig erklärt hat.

Konkret geht es vor allem um Kreditbearbeitungsgebühren sowie zusätzliche Entgelte, etwa bei Zwischenfinanzierungen oder Rahmenkrediten. Diese Kosten waren in vielen Fällen nicht transparent oder sachlich gerechtfertigt. Auch Fondsprodukte waren im Visier der Konsumentenschützer. So können etwa auch Raiffeisen-Kunden in Oberösterreich noch bis 08. April einen Antrag beim VKI einbringen. Finanz.at hat ebenfalls berichtet.

Mehrere Unternehmen, wie etwa die Jufina, bieten Betroffenen mittlerweile eine kostenlose Überprüfung von Ansprüchen gegen heimische Banken an.

Jufina
Jufina
Rückzahlung

Jufina ermöglicht es ohne Kostenrisiko unrechtmäßig berechnete Kreditgebühren auf Grundlage eines OGH-Entscheids und Rechtsanspruch zurückzufordern. Eine kostenfreie Prüfung der Ansprüche kann online schnell und individuell erfolgen.

Wie das geht, zeigt der Fall von Markus S., über den Finanz.at kürzlich berichtet hat. Er habe nach anfänglicher Skepsis rund 16.000 Euro zurückerhalten. Erst die Rechtsdurchsetzung mithilfe der Jufina ermöglichte diese Rückzahlung. „Betroffen waren zwei Kredite. Die Santander hat sofort bezahlt. Bei der Wüstenrot hat es etwas länger gedauert“, erklärt S. gegenüber Finanz.at.

Anspruch bis zu 30 Jahre rückwirkend möglich

Betroffen sind grundsätzlich Kreditverträge, die ab dem 21. Juni 1995 abgeschlossen wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kredit noch läuft oder bereits vollständig zurückgezahlt ist. Entscheidend ist, dass die Bearbeitungsgebühr meist als Prozentsatz der Kreditsumme verrechnet wurde – häufig zwischen ein und vier Prozent. Genau diese Praxis wurde nun rechtlich gekippt.

Für Konsumenten kann das finanziell spürbar sein. Bei klassischen Konsumkrediten wird die Bearbeitungsgebühr in der Regel vollständig zurückerstattet, teilweise inklusive zusätzlicher Zinsen. Bei Immobilienkrediten hängt die Höhe der Rückzahlung stärker vom Einzelfall ab, kann aber ebenfalls beträchtlich sein. In vielen Fällen geht es um mehrere hundert bis hin zu mehreren tausend Euro.

Frist abgelaufen – Anspruch bleibt aufrecht

Der Haken liegt bei der Frist. Die BAWAG hat eine vergleichsweise einfache und unbürokratische Lösung angeboten, bei der Betroffene ihre Ansprüche über ein Online-Formular geltend machen konnten. Diese Möglichkeit war jedoch nur bis zum 31. März 2026 vorgesehen. Wer diese Frist versäumt hat, kann den einfachen Weg nicht mehr nutzen.

Jufina
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Rückzahlung

Jufina ermöglicht es ohne Kostenrisiko unrechtmäßig berechnete Kreditgebühren auf Grundlage eines OGH-Entscheids und Rechtsanspruch zurückzufordern. Eine kostenfreie Prüfung der Ansprüche kann online schnell und individuell erfolgen.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass der Anspruch verloren ist. Rechtlich kann eine Rückforderung weiterhin möglich sein, allerdings nur mehr über den individuellen Weg. Das heißt konkret: Man muss seine Ansprüche selbst durchsetzen, gegebenenfalls mit rechtlicher Unterstützung. Das ist aufwendiger, dauert länger und kann Kosten verursachen.

Unterm Strich ist die Situation klar: Viele Kunden haben zu hohe Gebühren bezahlt und können Geld zurückfordern. Wer rechtzeitig reagiert hat, kommt vergleichsweise unkompliziert an sein Geld. Wer die Frist verpasst hat, muss abwägen, ob sich ein rechtlicher Schritt noch lohnt.

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aktualisiert: 08.04.2026, 07:00 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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