Konto, Sparbuch und Kredit: Diese Kunden bekommen Geld zurück

Aufgrund der Teuerung sind die Bankgebühren erst vor wenigen Monaten um bis zu 12 Prozent erhöht worden. Nun wurden einige der Entgelte jedoch als unrechtmäßig befunden. KundInnen könnten nun viel Geld rückerstattet bekommen. Eine Anmeldung dazu ist notwendig. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

08.11.2023, 07:30 Uhr von
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Aufgrund der hohen Teuerung sind auch die Bankgebühren deutlich erhöht worden. Das betraf etwa im Juli jene Gebühren, die von der Koppelung der Verträge an den Verbraucherpreisindex (VPI) anhängig sind. Für KundInnen der BAWAG, Bank Austria oder Erste Bank wurde etwa die ihre Gebühren zwischen 8 und 12 Prozent erhöht.

Im Auftrag des Sozialministeriums klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Bank Austria wegen unrechtmäßig berechneter Entgelte und Spesen an ihre Kunden. Das Oberlandesgericht Wien beurteilte einige der Klauseln nun als rechtswidrig. Aufgrund einer letztlichen außergerichtlichen Einigung des VKI mit der Bank Austria erhalten nun betroffenen Kundinnen und Kunden Geld zurück.

Die für die Rückerstattung vorgesehene Sammelaktion läuft noch bis 11. Februar 2024. Eine kostenlose Anmeldung ist hier im Portal des VKI möglich.

Laut VKI sollen potenziell alle Kundinnen und Kunden der Bank betroffen sein, denen Spesen und Entgelte berechnet wurden und ein Konto, ein Sparbuch oder einen Verbraucher Kredit haben oder in der Vergangenheit hatten. Diese sollen durch die Bank Austria darüber informiert worden sein.

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Diese Entgelte und Spesen sind betroffen

Unter anderem wurden diese Positionen vom OLG Wien als unrechtmäßig befunden:

  • Überweisung von einem Sparbuch auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses
  • Kraftloserklärungen von Sparbüchern
  • Entgelte für Sparbuchsperren
  • Mahnspesen im Kreditgeschäft
  • allgemeine Stundensätze im Kreditgeschäft und Zahlungsverkehr
  • Information über Nichtdurchführung von Zahlungstransaktionen
  • Kontoinformationen für Verbraucher
  • Belegkopien und Nacherstellung Originalauszug
  • Evidenzgebühr bei Verlassenschaften
  • ZMR-Abfrage
  • Beauftragung eines Rechtsanwalts

Die Entgelte betragen teilweise bis zu 183 Euro. Vor der Anmeldung zur Sammelaktion müssen KundInnen die VKI-Gebührenliste mit den eigenen Kontoauszügen oder dem Online-Banking abgleichen. Wurden derartige Entgelte oder Spesen eingezogen, so ist ein Anmeldung notwendig, um das Geld zuerstattet zu bekommen.

Zudem ist im Zuge der Anmeldung auch eine Entbindung vom Bankgeheimnis erforderlich. Eine entsprechende Vorlage findet man hier zum Download.

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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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