Jetzt Vereinskonto in Österreich eröffnen!

Es ist bekannt, dass Privatpersonen ebenso wie Unternehmen Konten haben können. Dies ist auch für Vereine in Form sogenannter Vereinskonten möglich. Diese sind in der Regel genau auf die Bedürfnisse eines Vereins zugeschnitten und ermöglichen einen einfachen Zahlungsverkehr. Man könnte denken, dass ein Verein auch ein Girokonto für Privatpersonen eröffnen und verwenden kann, es gibt jedoch klare Regeln und Bestimmungen, die ein Verein zu beachten hat.

Nun stellt sich jedoch die Frage, was ein Verein genau ist. Darunter versteht man im Allgemeinen einen organisierten, freiwilligen und auf Dauer angelegten Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, wobei hierbei ein gemeinsamer, bestimmter und ideeller Zweck verfolgt wird. Ein Konto wird von einem Verein unter anderen auch deswegen benötigt, da auch Vereine am Zahlungsverkehr teilnehmen können müssen bzw. wollen und auch dieses Buch über Einnahmen und Ausgaben führen müssen.

Rechtliche Grundlagen

Es stellt sich nun auch die Frage, welche rechtlichen Grundlagen es im Zusammenhang mit einem Verein an sich bzw. mit einem damit einhergehenden Vereinskonto zu beachten gilt. Es kann der Eindruck entstehen, dass eine Privatperson bei einem Wunsch nach einem Vereinskonto ein herkömmliches (Giro-)Konto eröffnen kann. Dies ist jedoch bei näherer Betrachtung nicht die Wahrheit. Der Kontoinhaber ist nämlich nicht eine Privatperson, sondern ein Verein. Würde nämlich eine Privatperson der Inhaber eines Kontos für einen Verein sein, so wäre das den Richtlinien eines Vereins nicht entsprechend.

Es gibt ernannte Vereinsvertreter, die für alles, was der Verein in deren Namen tut, haften. Ferner ist man dazu verpflichtet, nicht nur das Vereinsregister, sondern auch die Bank über allfällige Änderungen des Vereinsvertreters zu informieren. So können auch nur dazu berechtigte Vertreter des Vereins über Transaktionen bestimmen.

Unterlagen zur Eröffnung eines Vereinskontos

Nun kommt die Frage auf, welcher Unterlagen es bei Eröffnung eines Vereinskontos bedarf. Hierbei benötigt die Bank in der Tat einige Unterlagen. Da die Anforderungen von Anbieter zu Anbieter variieren, kann hier keine 100 prozentige pauschale Auflistungen aller Pflichtdokumente gegeben werden. In der Regel wird zuallererst eine Kopie aus dem Vereinsregister benötigt, ebenso die Satzung und die Statuten des Vereins.

Außerdem muss eine (persönliche) Legitimation der Vereinsmitglieder bzw. der zeichnungsberechtigten Mitglieder stattfinden, hierbei müssen die Anschriften, Telefonnummer und die Mailadresse der betreffenden Personen bekanntgegeben werden. Es müssen alle in Zukunft Zeichnungsberechtigte bei der Vereinskonto-Eröffnung anwesend sein. Dies kann ein Grund dafür sein, dass die Kontoeröffnung ein zeitintensiver Prozess sein kann.

Zeichnungsberechtigung

Wie vorhin gerade erwähnt, gilt es zeichnungsberechtigte Personen für ein Vereinskonto festzulegen, wobei sich die Frage stellt, wie diese Personen festgelegt werden sollen. Hierbei empfiehlt es sich, mindestens zwei Vereinsmitglieder zu wählen. Hier kommt oftmals das Vier-Augen-Prinzip ins Spiel, welches besagt, dass eine Transaktion nur dann genehmigt wird, wenn diese von zwei Personen über- bzw. geprüft werden. Es kann jedoch auch beschlossen werden, dass mehrere Personen berechtigt sind, eine Transaktion oder dergleichen in Auftrag zu geben. Dabei hängt es in gewissem Maße von der Vereinsgröße ab, wie man die Anzahl der Zeichnungsberechtigten wählt.

Es sollte aber in jedem Falle darauf geachtet werden, dass die Anzahl an zeichnungsberechtigten Personen nicht zu groß gewählt wird, da es sonst zu Überforderungen - vor allem in der Kontoführung und Buchhaltung - kommen kann.

Gibt es ein kostenloses Vereinskonto?

Es gibt nicht viele Anbieter, die ein kostenloses Vereinskonto anbieten. Die Situation ist in der Tat noch schlechter, als bei kostenlosen Girokonten für Privatpersonen. Denn, obgleich ein Verein ein wirtschaftliches Interesse verfolgt oder nicht, eines ist sicher, nämlich dass er aller Regel nach nicht freiwillig viel für die Führung eines Kontos bezahlen möchte. Es ist oftmals der Fall, dass man einige Auflagen erfüllen muss, um einen kostenlosen Kontozugang zu bekommen.

Vereine gehören typischerweise nicht zu den beliebtesten Kunden einer Bank, was unter Umständen auch ein Grund dafür sein kann, dass man in der Praxis kaum ein kostenloses Vereinskonto finden kann. Aber nicht nur die „Unbeliebtheit“ von Vereinen als Bankkunden ist ein Grund hierfür, sondern auch der mit der Kontoführung verbundene oftmals sehr hohe Aufwand. Ein umfassender Vergleich im Vorhinein kann jedoch dennoch bewirken, dass man ein relativ günstiges Girokonto für Vereine findet.

Vereinskonto vergleichen

Die Frage, warum der Kontovergleich so oft erwähnt wird bzw. so wichtig erscheint, kommt unter Umständen an dieser Stelle auf. Grundsätzlich ähnelt das Girokonto für Privatpersonen dem Vereinskonto. Es gibt zahlreiche Anbieter, die allesamt unterschiedliche Angebote bezogen auf das Produkt an sich, aber auch auf anfallende Kosten und Gebühren haben. Eine umfassende, sorgfältige Prüfung aller Kosten und Gebühren der verschiedenen Banken ist also unabdinglich, wenn man sich Kosten ersparen will.

Wenn man sich die Kostenauflistung bzw. den Vertrag nicht genau ansieht und etwas übersieht, dann kann es im Endeffekt zu einer bösen Überraschung in Form von hohen Kosten kommen. Versteht man gewisse Stellen eines Vertrages nicht, so ist die einfachste Variante der Klärung, direkt bei der Bank nachzufragen.

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Kreditrahmen bei Vereinskonten

Ob einem Verein im Zuge eines Vereinskontos ein Kontokreditrahmen/Dispokredit eingeräumt wird, ist eher fraglich. Die Vertreter eines Vereins müssen hierbei nämlich beachten, dass die Kredite, die von einem Verein aufgenommen werden, schlussendlich auch – wenn auch von ihnen privat – zurückgezahlt werden müssen. Daher empfiehlt es sich, ein Girokonto für Vereine vor allem zu Beginn ausschließlich auf Guthabenbasis zu führen, um einer möglichen Schuldenfalle zu entgehen.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 05.06.2023, 12:59 Uhr