Ein Konto zu haben bzw. führen zu können, sehen viele als kein Privileg an, sondern sollte nach Meinung vieler eine Art Grundrecht, wie auch Freiheit und Gleichheit sein. Es ist ohne ein Konto in der heutigen Zeit kaum noch möglich, einen normalen Alltag führen zu können. Die EU führte auf Grund dessen das sogenannte Basiskonto ein, welches im Jahre 2016 auch in Österreich in Kraft trat. Dies bedeutet, dass jeder Mensch grundsätzlich in der Lage ist, ein Bankkonto eröffnen zu können. Kontoeröffnungsanträge von Menschen ohne Einkommen und/oder Schulden bzw. Obdachlosen wurden seitens der Bank vor Einführung des Basiskontos oftmals abgelehnt.

Ohne ein Konto kann es zu schweren Benachteiligungen kommen, nicht nur im Bereich der Wohnungssuche, sondern auch bei der Arbeitsfindung. Mit der Basiskonto-Einführung haben nun vielmehr Asylwerber, Obdachlose, Personen aus EU-Mitgliedsstaaten, Empfänger der Mindestpension und Mindestsicherung oder Arbeitssuchende eine zweite Chance erhalten, um ein normales Leben zu führen. Rund 150.000 Österreicherinnen und Österreicher konnten vor dieser Umstellung nicht an einem geregelten Zahlungsverkehr teilnehmen.

Verluste und Ausschlüsse

Das Gesetz kann den Banken zwar vorschreiben, jeder Person die Möglichkeit der Kontoeröffnung zu bieten, jedoch nicht, dass diese ein dauerhaftes Verlustgeschäft eingehen. Aus diesem Grund ist das Basiskonto mit einigen Beschränkungen verbunden. So handelt es sich hierbei um ein reines Guthabenkonto, das heißt mit anderen Worten, dass eine Überziehung des Kontos nicht möglich ist. Wäre dies möglich, könnte es sein, dass jemand ein Konto eröffnet, dieses im Zuge von Einkäufen überzieht und dann verschwindet. Dies wäre beispielsweise bei Obdachlosen oder Asylwerbern denkbar.

Außerdem ist vorgesehen, dass der Anspruch auf das Basiskonto dann verfällt, wenn dieses entweder nicht genutzt wird oder keine Umsätze darauf ersichtlich sind. Die Angabe von falschen Informationen und die missbräuchliche Verwendung, wie etwa Geldwäsche, führen ebenso zu einem Anspruchsverlust auf ein Basiskonto. Banken müssen Personen aufgrund des Gesetzes zwar den Zugang zu einem Konto ermöglichen, dass die Kontoführung kostenlos ist, ist jedoch keineswegs der Fall. Werden die Gebühren von einem Kontoinhaber nicht bezahlt, so haben Banken das Recht, dieses Konto auch wieder zu schließen. Ferner ist die Kreditkarte ebenso kein Recht, welches mit dem Basiskonto einhergeht.

Kosten für ein Basiskonto

Mit welchen Kosten kann man im Zuge eines Basiskontos rechnen?

Die nächste Frage, die sich natürlich in diesem Zusammenhang auch stellt, ist die nach den Kosten eines Basiskontos. Die Arbeiterkammer empfiehlt hier eine einheitliche Regelung der Kosten, gleichzeitig gibt dies natürlich den Banken auch die Möglichkeit, etwas für das Basiskonto zu verlangen. So muss man als Kontoinhaber hier mit Kosten rechnen. Hierzu zählen etwa eine monatliche Gebühr für die Benutzung des Kontos, Transaktionskosten oder auch etwaige Kosten für die Bankomatkarte.

Obgleich ein Basiskonto mit Kosten verbunden ist, ist dennoch eine Deckelung vorgesehen, sodass ein Konto, welches für jeden zugänglich gemacht wird, nicht zur Kostenfalle wird. Diese Grenze beträgt per Gesetz bzw. Bestimmungen 80 Euro pro Jahr. Günstigere Anbieter gibt es durchaus auf dem Markt, sodass sich ein Vergleich der verschiedenen Banken kostenmäßig durchaus lohnen kann.

Weitere Informationen rund um das Basiskonto

Es wurde im Laufe der Zeit und wird immer noch viel Kritik an der EU geübt, es gibt auch immer wieder viele Vorwürfe. Mit dem Basiskonto hat die EU jedoch ein Produkt eingeführt, welches eindeutig für die Begünstigung für die sozial schwächere Schicht gedacht ist. Bei der Einführung des Basiskontos handelt es sich überdies keinesfalls um eine weitere Verdienst- oder Geschäftsmöglichkeit für Banken, sondern vielmehr um die Ermöglichung einer Chance, dem Teufelskreis vieler Menschen zu beenden. So haben Menschen, die bislang noch kein Konto gehabt haben, die Möglichkeit, nicht nur Sozialleistungen zu beantragen, sondern man hat auch die Möglichkeit, mit kleinen Jobs den richtigen, finanziellen Weg einzuschlagen und unter Umständen eine Wohnung zu mieten.

Die Richtlinien der EU rund um das Basiskonto

Die Richtlinie der EU legt aber nicht nur fest, dass jeder Person das Recht auf ein Bankkonto eingeräumt wird, sondern ferner auch, dass die Banken ein entsprechendes Merkblatt anfertigen. Dieses Merkblatt soll alle Kosten und Gebühren übersichtlich und in einfacher für jeden verständlicher Sprache verfasst sein. Das soll jedoch vor allem gewährleisten, dass ein einfacher und vor allem schneller Vergleich der unterschiedlichen Anbieter durchgeführt werden kann. Außerdem kann unter Umständen auch gefordert werden, dass die Bank den Kunden bei längerer Überziehung eines Basis- oder herkömmlichen Girokontos den Kontoinhaber darüber informiert und einen Kredit anbietet, damit die Zinsbelastung für diesen nicht derart hoch ist.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 10.05.2021, 20:11 Uhr