Oft sind Treuhänder aber nicht irgendwelche privaten Personen. Treuhandkonten haben vielmehr eine Zweckmäßigkeit, die mit verschiedenen Regelungen einherkommen. Deswegen sind Treuhandkontoinhaber oft Personen, die als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar fungieren. Diese können dann über das auf dem Konto befindliche Geld verfügen, wobei dies keinesfalls heißt, dass sie es einfach ausgeben dürfen. Ein Treuhandkonto dient dabei als Sicherheit für beide Seiten, da Eigentümer des Geldes sowie der Eigentümer des Kontos beider maßen eine gewisse Zugriffsberechtigung haben.

Formen der Treuhandkonten

Generell wird aber auch zwischen 3 verschiedene Formen an Treuhandkonten unterschieden.

Offenes Treuhandkonto:

Bei einem offenen Treuhandkonto erfolgt die Kontoeröffnung grundsätzlich unter dem Namen desjenigen, der als Treuhänder fungiert, wobei der Treugeber offen aus der Sache hervorgeht.

Verdecktes Treuhandkonto:

Bei einem verdeckten Treuhandkonto wird keine offene Kennzeichnung darüber gemacht, wer Treuhänder und Treugeber ist. Das Verhältnis bleibt sozusagen verdeckt. Das Treuhandkonto selbst wird ausschließlich auf den Treuhänder eröffnet. Der Treugeber hat entsprechend bei dieser Art Treuhandkonto aber auch keinerlei Verfügungsrechte über das auf dem Konto befindliche Geld. Wird das Geld unsachgemäß verwendet, hält sich also der Treuhänder nicht an die Abmachungen, haftet die Bank nicht dafür. Das unsachgemäß verwendete Geld ist also ein Schaden, der dem Eigentümer des Geldes am Ende zulasten liegt.

Anderkonto:

Die dritte Form eines Treuhandkontos ist das Anderkonto. Diese Form an Treuhandkonto wird hauptsächlich von Anwälten, Steuerberatern, Notaren, Wirtschaftsprüfern und ähnlichen Berufsgruppen verwendet. Bei einem Anderkonto genießt der Treugeber mit seinen Finanzen einen besonderen Schutz. Zum Beispiel im Falle einer Insolvenz des Treuhänders, nimmt der Treugeber keinen Schaden, da seine Finanzen auf dem Treuhandkonto nicht in die Vermögensmasse des Treuhänders einfließen.

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Wofür ein Treuhandkonto benötigt wird

Ein Treuhandkonto kann in vielerlei Hinsicht nützlich und in vielen Situationen erleichternd sein. Zum Beispiel bei Erbschaftsangelegenheiten mit bestimmten Bedingungen kann ein Nachkomme, der noch nicht volljährig ist, so als Erbe eines Vermögens eingesetzt werden. So kann die vererbende Person das Geld vererben, aber bestimmten, dass der Erbe erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit über das Geld verfügen darf. Bis dahin kann ein Treuhänder das Geld verwalten, muss dabei aber auch bestimmte Dinge erfüllen. So darf er zum Beispiel nicht einfach das Geld von dem Konto abheben. Wird die Volljährigkeit erreicht, überweist der Treuhänder das Geld auf das Konto des Erben. Ein Vorteil hierbei ist, dass sich in der Zeit Zinsen ansammeln, die ebenfalls an den Erben abgetreten werden müssen. Der Treugeber, also der Erbe, darf von da an frei über das Geld verfügen. Ebenfalls hilfreich und sinnvoll ist ein Treuhandkonto beim Verkauf von Immobilien oder Grundstücken.

In einem solchen Fall richtet in der Regel ein Notar ein Anderkonto ein, auf welches der Käufer den Kaufbetrag einzahlen muss. So hat der Verkäufer die Sicherheit, dass das Geld da und ausgehändigt ist, kann aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf das Geld zugreifen. Der Käufer dagegen hat zwar die Kaufsumme bereits bezahlt, gilt aber noch nicht als Eigentümer der erworbenen Immobilie. Erst wenn der Notar mit sämtlichen Regelungen den Kauf als abgeschlossen gelten lässt, wird die Summe an den Verkäufer übertragen und der Käufer wird zum Eigentümer der Immobilie. Sollten zwischen Kaufabschluss und Überweisung auf das Anderkonto Probleme auftreten oder plötzlich neue, umstandsverändernde Situationen auftreten, ist das Geld für den vermeintlichen Käufer nicht verloren.

Wann und warum ist ein Treuhandkonto wichtig?

Wie oben bereits aufgeführt, findet ein Treuhandkonto besonders im Erbschaftsbereich und bei Immobilienkäufen und -Verkäufen Verwendung. Prinzipiell gibt ein Treuhandkonto die Sicherheit bei einer Bezahlung – für den Verkäufer, dass das Geld beim Käufer wirklich vorhanden und eine Bezahlung gewillt ist und für den Käufer, dass der Kauf wirklich ordnungsgemäß vonstattengeht. Bei Erbschaftsangelegenheiten bietet ein Treuhandkonto die Möglichkeit die Erbschaft an bestimmte Voraussetzungen zu binden, wie dass Erreichen eines bestimmten Abschlusses oder Alters.

Weiter finden Treuhandkonten Verwendung bei Insolvenzen, als Depot oder Sparkonto. Der Treuhänder ist dabei die einzige Person die tatsächlich über das Geld verfügt – es darf aber nur so verwendet werden, wie es der Kontoinhaber vorsieht und erlaubt.

Regelungen

Im Grunde ist das Prinzip eines Treuhandkontos ganz einfach: Eine Person verfügt über das Geld, die andere Person ist der Eigentümer des Geldes. Der, der über das Geld verfügt, darf das Geld aber nur so verwenden, wie es der Eigentümer des Geldes erlaubt und vorsieht.

Im Falle einer Erbschaft kann es sich etwas anders verhalten. Dann gibt es die vererbende Person, die über das Geld via Testament bestimmen kann, die erbende Person, welcher das Geld gehört, die es aber nicht verwenden und nicht darüber bestimmen kann, sowie die Person, die das Geld verwaltet, aber nur so verwenden darf, wie es die vererbende Person es vorgesehen hat.

In jedem Fall wird das Vermögen, welches sich auf einem Treuhandkonto befindet, besonders geschützt. Regelungen treffen dabei Kontoinhaber, Treuhänder und die Bank. Dabei sollte aber auch beachtet werden, dass bei den meisten Treuhandkonten das Vermögen auf dem Konto dem Treuhänder im Falle einer Insolvenz oder anderen Situationen, angerechnet werden kann. Wird das Konto eröffnet, sollte darauf geachtet werden, dass die verwalteten Finanzen, strikt vom privaten Vermögen getrennt werden.

Das ist auch ganz besonders für weitere mögliche Situationen wie den Tod des Treuhänders wichtig. Wird nicht für diese Situation vorgesorgt, kann das Vermögen auf dem Treuhandkonto in das Erbe einfließen. Der eigentliche Eigentümer des Geldes hat in einem solchen Fall, kaum Chancen an sein Vermögen zu gelangen.

Im Vertrag selbst sind prinzipiell Treugeber sowie Treuhänder genannt. Darin werden zum Beispiel die Pflichten des Treuhänders erwähnt, die Vergütung, die dieser für die Verwaltung erhält, ebenso wie die Art des Vermögens. Auch Punkte, die eine Kündigung anbelangen und eine mögliche Befristung des Kontos, sind Vertragsinhalt.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 18.09.2023, 16:36 Uhr