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Auch 2026 wird es wieder Geld vom Staat für den Schulstart geben. Wie das zuständige Sozialministerium bestätigt, wird die Aktion „Schulstartplus!“ fortgesetzt. Der Versand der entsprechenden Schreiben ist für Ende März bis Mitte April 2026 geplant, derzeit werden noch letzte organisatorische Details abgestimmt. Finanz.at hat berichtet.
Anspruch haben – wie schon in den Vorjahren – jene Familien mit Schulkindern, die im Dezember 2025 Mindestsicherung oder Sozialhilfe bezogen haben. Für jedes betroffene Kind wird ein Gutschein im Wert von 150 Euro ausgestellt. Im Vorjahr profitierten im Frühjahr rund 52.000 Kinder und Jugendliche, bei der vergleichbaren Herbstaktion „Schulstartklar!“ waren es knapp 54.000. Auch heuer ist mit einer ähnlichen Größenordnung zu rechnen.
Die Briefe werden ab Ende März 2026 verschickt und können dann bis 30. Juni 2026 freigeschalten werden. Bis Mitte April sollen laut Ministerium alle anspruchsberechtigten Familien ihre Gutscheine per Post erhalten.
Erweiterte Nutzung für 150-Euro-Gutschein
Inhaltlich dürfte sich wenig ändern. Der 150-Euro-Gutschein aus dem Frühjahr ist deutlich flexibler einsetzbar als jener aus der Herbstaktion. Während „Schulstartklar!“ auf klassische Schulartikel beschränkt ist, konnte der Frühlingsbonus bisher auch für Lebensmittel, Bekleidung und Hygieneprodukte im stationären Handel verwendet werden. An dieser breiteren Verwendungsmöglichkeit soll sich nach aktuellem Stand nichts Grundlegendes ändern.
Eine Neuerung zeichnet sich allerdings bei der technischen Abwicklung ab. Laut Informationen auf der offiziellen Schulstart-Website könnten die Gutscheine heuer erstmals zusätzlich als digitale Bezahlkarte zur Verfügung stehen. Diese soll per App auf dem Smartphone nutzbar sein. Mit dem Code aus dem zugesandten Brief kann die Karte bis 30. Juni 2026 aktiviert werden, gültig bleibt sie bis 31. Dezember 2026. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt danach.
Die Schreiben sollen laut Ministerium spätestens bis Mitte April bei den Anspruchsberechtigten eintreffen. Je nach Bundesland erfolgt der Versand entweder direkt über das Sozialministerium oder über die jeweilige Landesbehörde.
Schulstartgeld nicht erhöht
Wie auch die Familienbeihilfe, wird das Schulstartgeld gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht. Es beträgt 2026 daher erneut 121,40 Euro pro Kind zwischen sechs und 15 Jahren. Die Auszahlung erfolgt im August gemeinsam mit der Familienbeihilfe.
Mehr Informationen: Schulstartgeld

