Erste Bank - ERSTE FAIR INVEST

Mit sogenannte VL Fonds können Arbeitnehmer ihr Geld als vermögenswirksame Leistungen in Fonds investieren, sofern sie ein aufrechtes Angestelltenverhältnis aufweisen.

Ein Anspruch auf die VL Fonds besteht dann, wenn die Menschen berufstätig sind. Die Arbeitnehmer müssen jedoch die eigenen Arbeitgeber darüber informieren, dass sie die VL Fonds in Anspruch nehmen wollen. Außerdem können nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Soldaten, Auszubildende, Beamte und Richter von den VL Fonds profitieren. Da es bisher keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber gibt, müssen die Arbeitnehmer selbst aktiv werden und nach VL Fonds fragen. Auch Beschäftigte in Teilzeit dürfen die VL Fonds in Anspruch nehmen. Allerdings werden in diesen Fällen anteilige Beträge ausgezahlt.

So funktionieren die VL Fonds

Ein VL Fonds stellt ein interessantes Konzept dar, bei welchem ein individueller Sparplan entwickelt wird. Dieser Sparplan wird auch als vermögenswirksame Leistungen bezeichnet. Bei den vermögenswirksamen Leistungen werden bestimmte Zuschüsse für die eigene Altersvorsorge gewährt. Zahlreiche Bürger haben diesen Anspruch und dürfen ihn beim eigenen Arbeitgeber geltend machen. In der Regel gestatten die Arbeitgeber spezielle Zuschüsse zwischen sechs Euro und vierzig Euro im Monat. Falls die Bürger aus Österreich dieses Geld in einen VL Fonds anlegen, dann dürfen sie mit weiteren Arbeitnehmersparzulagen vom Staat rechnen. Diese Arbeitnehmersparzulage wird in Höhe von zwanzig Prozent an die Bürger ausgezahlt. Allerdings wird jedes Jahr maximal 400 Euro an jeden Arbeitnehmer überwiesen. Mit der Arbeitnehmersparzulage will der Staat das Sparen der Arbeitnehmer fördern und unterstützen. Das angelegte Geld soll für die spätere Rente angelegt werden.

Die Menschen können sich jederzeit für die Fondssparpläne entscheiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie vom eigenen Arbeitgeber Zuschüsse erhalten oder nicht. Falls der eigene Arbeitgeber keine Zuschüsse gewähren will oder kann, dann können die Bürger trotzdem weitere Zuschüsse vom Staat erhalten. Die Fondssparpläne dürfen von allen Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden. Manchmal kann es sich für die Anleger lohnen, das angelegte Geld durch Eigenleistungen zu verdoppeln.

Diese Voraussetzungen müssen Österreicher erfüllen

Die Arbeitnehmer müssen einige Voraussetzungen beachten, wenn sie in die VL Fonds investieren wollen. Zu einer Voraussetzung zählt eine bestimmte Einkommensgrenze, welche auch Bemessungsgrenze genannt wird. Bei Alleinstehenden beträgt die Einkommensgrenze 20000 Euro im Jahr. Die Ehepaare müssen sich mit 40000 als Bemessungsgrenze zufriedengeben.

Zu weiteren Voraussetzung gehört die gewünschte und gewählte Laufzeit des VL Fonds. In der Regel erfolgt die Einzahlung über sechs Jahre. Danach wird der Vertrag bis zu 31.12. des laufenden Jahres nicht mehr verändert. Falls die Arbeitnehmer in diesem Zeitraum bestimmte Anteile des VL Fonds verkauft, dann werden keine weiteren Förderungen vom Staat übernommen. Die Bürger sollten den VL Fonds ab besten gar nicht anrühren und auf keinen Fall Anteile verändern, abgeben oder verkaufen. Bei einem Verkauf bestimmter VL Fondsanteile steht den Arbeitnehmern keine staatliche Förderung mehr zu.

Wenn die vereinbarten sechs Jahre zu Ende gegangen sind, dann wird das angesparte Geld auf das Konto des Anlegers überwiesen. Es kann sich für die Arbeitnehmer durchaus lohnen, einen VL Fond anzulegen und für die eigene Altersvorsorge zu sparen. Ein VL Fonds kann jedoch nicht von Pensionisten, Selbstständigen und freien Mitarbeitern beansprucht werden.

Manche Arbeitgeber schließen den VL Fonds im Arbeits- oder Tarifvertrag aus, so dass die Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf haben. Die Bürger aus Österreich sollten sich den aktuellen Arbeitsvertrag sorgfältig durchlesen, damit sie bestens informiert sind. Falls in Tarifvertrag keine gesonderte Regelung aufgeführt wurde, dann darf der VL Fonds beantragt werden. In diesem Fall muss der eigene Arbeitgeber informiert werden.

Das müssen die Anleger der VL Fonds noch beachten

Die Arbeitnehmer sollten bei den VL Fonds darauf achten, dass es sich um Aktienfonds handelt. Wenn die Bürger aus Österreich in Renten- oder Mischfonds investieren, dann wird ihnen die Förderung vom Staat verweigert. Zu den zugelassenen VL Fonds zählen bestimmte Aktienfonds mit europäischem und deutschem Anlageschwerpunkt. Diese Fonds erzielen mögliche Einnahmen durch Kursgewinne. Allerdings dürfen die Anleger nicht mit Zinsen rechnen. Es werden jedoch in regelmäßigen Abständen Dividendenzahlungen ausgezahlt. Diese Geldsummen werden einmal im Jahr auf das Fondskonto des Anlegers eingezahlt. Die Arbeitnehmer bekommen zwar keine Zinsen, können sich jedoch über gute Sparbeträge für die Altersvorsorge freuen und vom Zinsen-Zins-Effekt profitieren.

Steuerliche Behandlung

Ein VL Fonds wird immer versteuert, so dass die Anleger einige Dokumente an das Finanzamt schicken müssen. außerdem müssen die Anleger auch diverse Kapitalerträge angeben und versteuern lassen. Diese Kapitalerträge müssen nicht nur bei den VL Fonds, sondern auch bei allen anderen Geldanlagen angegeben und an das Finanzamt übermittelt werden. Die Anleger sollten diese Erträge bei der jährlichen Steuererklärung angeben.

Falls die Anleger etwas Geld sparen wollen, dann sollten sie rechtzeitig einen Freistellungsantrag stellen. Der Freistellungsantrag lässt sich bei der eigenen Hausbank besorgen. Jeder Bürger hat das Recht einen solchen Antrag zu stellen, damit die Abgeltungssteuer nicht mehr bezahlt werden muss. Allerdings darf jede Person nur einen Freibetrag bis zu 801 Euro im Jahr erhalten. Wenn die Kapitalerträge über diesen Betrag hinaus gehen, dann müssen diese Beträge versteuert werden. Falls es sich um Ehepartner handelt, dann dürfen diese einen Freibetrag bis zu 1602 Euro im Jahr steuerfrei behalten. Die weiteren Kapitalerträge müssen versteuert an das Finanzamt abgeführt werden. Es kann sich für die Menschen lohnen, einen Freistellungsantrag bei der eigenen Bank einzureichen. Mit dieser Maßnahme lässt sich viel Geld sparen.

Steuerausgleich in wenigen Minuten erstellen!
Mit der neuen Steuer-App holen sich ArbeitnehmerInnen in nur wenigen Minuten ihr Geld vom Finanzamt zurück.
4,6 / 5
Disclaimer (Produktplatzierungen & Werbung)

Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 26.04.2021, 05:31 Uhr