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Die Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS will ab 2027 ein Problem angehen, das seit Jahren bekannt ist: Viele Österreicher haben im Alter schlicht zu wenig Geld. Die Lösung soll eine neue Form der Zusatz Pension sein, die deutlich breiter verfügbar wird als bisher.
Aktuell funktioniert das System so: Arbeitgeber zahlen verpflichtend 1,53 Prozent des Bruttogehalts in die sogenannte Mitarbeiterkasse ein. Dieses Geld gehört dem Arbeitnehmer, wird aber üblicherweise nicht als laufende Pension ausbezahlt, sondern als Einmalbetrag – entweder beim Jobwechsel oder spätestens beim Pensionsantritt.
Eine echte Zusatzpension gibt es bisher nur für einen Teil der Beschäftigten, nämlich jene, deren Arbeitgeber zusätzlich freiwillig in eine Pensionskasse einzahlt. Das betrifft gerade einmal rund ein Viertel aller Arbeitnehmer.
Umwandlung in Zusatzpension
Genau hier setzt die geplante Reform an. Künftig soll es möglich sein, dass alle Arbeitnehmer ihre angesparte Mitarbeiterkasse in eine laufende Zusatzpension umwandeln können. Das heißt: Statt einer einmaligen Auszahlung wird das Geld weiter veranlagt und dann monatlich als zweite Pension ausbezahlt.
Der entscheidende Punkt ist die längere Veranlagung. Während das Geld heute oft relativ früh ausbezahlt wird und dann nicht mehr arbeitet, bleibt es künftig investiert. Dadurch steigen die Chancen auf höhere Erträge – allerdings auch mit einem gewissen Risiko, je nach gewählter Veranlagungsform. Genau hier soll es Wahlmöglichkeiten geben: Arbeitnehmer können entscheiden, wie konservativ oder risikoreich ihr Geld angelegt wird.
Start für 2027 geplant
Ein kompletter Systemwechsel ist das aber nicht. Die bestehenden Beiträge bleiben gleich, es kommt kein zusätzliches Geld vom Staat oder Arbeitgeber dazu. Es geht vielmehr darum, das vorhandene Geld anders zu nutzen. In bestimmten Situationen soll es außerdem weiterhin möglich sein, sich das angesparte Kapital auf einmal auszahlen zu lassen.
Geplant ist, dass dieses Modell ab 2027 startet. Finanzminister Markus Marterbauer hat angekündigt, dass die neue Regelung dann allen offenstehen soll.
Unterm Strich bedeutet das: Es gibt keine „neue Pension“ im klassischen Sinn, sondern eine bessere Nutzung der bestehenden Vorsorge. Wer bisher nur eine Einmalzahlung bekommen hätte, kann künftig eine laufende Zusatzpension daraus machen. Ob sich das wirklich auszahlt, hängt stark von der individuellen Situation und der Entwicklung der Finanzmärkte ab.

