Vor allem für Händler und andere Dienstleister gibt es ein Problem, welches sehr häufig auftritt. Die Ware wird geliefert, die Leistung wird erbracht, eine Rechnung wird an den Kunden ausgestellt und der Kunde lässt sich mit der Bezahlung dieser Zeit. Abgesehen davon, dass Geld in der Kassa fehlt, ist eine solche Situation ärgerlich und verursacht unnötige Mehrkosten. Hier können Verzugszinsen einen kleinen Ausgleich bieten, wenn der Kunde die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt. Nun stellt sich jedoch zunächst die Frage, ab wann ein Kunde Verzugszinsen bezahlen muss.

Was versteht man unter Verzugszinsen?

Die Rechnung enthält in der Regel ein klar definiertes Zahlungsziel (zahlbar bis ein bestimmtes Datum oder zahlbar innerhalb von einer bestimmten Anzahl von Tagen oder sofort zur Zahlung fällig). Verstreicht diese Frist, ohne dass der Kunde die Rechnung bezahlt hat, so ist dieser im Verzug. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass sich der Schuldner (Auftraggeber, Käufer) ab dem Zeitpunkt im Verzug befindet, sobald dieser nach Erfüllung der Leistung des Gläubiger (Auftragnehmer, Verkäufer) die Rechnung nicht innerhalb der vertraglichen oder gesetzlich vorgeschrieben Frist beglichen hat.

Weist die Rechnung ein oben genanntes Zahlungsziel auf, so ist der Händler oder Dienstleister nicht dazu verpflichtet, die Zahlung gesondert zu mahnen, sondern kann ab dem Tage des Verzuges Verzugszinsen verrechnen. Diese sind entweder bereits im Kauf- oder Dienstleistungsvertrag geregelt oder, wenn eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe der Verzugszinsen hängt davon ab, ob es sich bei dem Kunden um eine Privatperson oder um ein Unternehmen handelt. Mehr zur Höhe und zur Berechnung der Verzugszinsen findet sich im Nachfolgenden.

Wie werden Verzugszinsen berechnet?

Hier wird beschrieben, wie sich die gesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinsen gestalten, wenn keine solche im Vertrag festgelegt oder vereinbart wurden.

  • Handelt es sich um ein Geschäft zwischen Privaten oder aber auch zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (Verbrauchergeschäft), so gilt in beiden Fälle ein Verzugszinssatz von 4% pro Jahr.
  • Handelt es sich hingegen um ein Geschäft, welches zwischen Unternehmen (aber auch juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Ländern, Bund, Gemeinden), so sieht das Gesetz einen Verzugszinssatz von 9,2% Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vor. Unter diesem versteht man den Basiszinssatz, welcher am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt. Beträgt also der aktuelle Basiszinssatz etwa -0,62%, so würden die gesetzlich geregelten Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte 8,58% (man berechnet diesen mit der einfachen Rechnung -0,62% + 9,2% = 8,58%) betragen.
  • Einen weiteren Fall bildet die Situation, dass der Schuldner selbst nicht für die Verzögerung der Zahlung verantwortlich ist. Ist dies der Fall, so beträgt der Zinssatz der Verzugszinsen nur 4% - auch bei Unternehmergeschäften.

Im Nachfolgenden findet sich ein Beispiel zur Veranschaulichung und zum besseren Verständnis der Berechnung von Verzugszinsen.

Bei der Berechnung der Verzugszinsen werden üblicherweise Kalendertage berücksichtigt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, diese unter Berücksichtigung von Bank(arbeits)tagen zu berechnen. Im Folgenden wird aber nur die übliche Berechnungsweise der Verzugszinsen berücksichtigt.

Unternehmergeschäft

Gehen wir davon aus, dass ein Betrag von 10.000 Euro seit dem 22.10.2017 fällig und das nächste Zahlungsziel der 22.10.2018 ist (auch wenn dies vielleicht ein unrealistisches neues Zahlungsziel ist). Es handelt sich um ein Unternehmergeschäft, der aktuelle Basiszinssatz beträgt derzeit 0,62%, sodass sich daraus ein Verzugszinssatz von 8,58% ergibt. Nun stellt sich die Frage, auf wie viel sich die Zinsen tatsächlich belaufen, die der Käufer bezahlen muss.

Die allgemeine Formel lautet hierfür:

Zinsen = Betrag * (Zinssatz / 100) * (Tage der Verzinsung / 365)

Beispiel

Bei der Berechnung nach Kalendertagen muss der sich im Verzug befindende Käufer über die 365 Tage folgendes bezahlen. Die Gesamtbelastung an Zinsen würde 860,35 Euro betragen, sodass sich der zu zahlende Betrag auf gesamt 10.860,35 Euro belaufen würde. Die Zinsen werden wie folgt berechnet.

Zinsen = 10.000 * (8,58 / 100) * (71 / 365) + 10.000 * (8,58 / 100) * (181 / 365) + 10.000 * (8,58 / 100) * (114 / 365)

Zinsen = 860,35 Euro

Diese Berechnung muss so vonstattengehen, dass es sein kann, dass sich der Zinssatz zu jedem Halbjahr ändert.

Verbrauchergeschäft

Nun gehen wir vom gleichen Beispiel aus, nur dass es sich nicht um ein Unternehmergeschäft handelt, sondern um ein Verbrauchergeschäft. Hier gilt ein gesetzlich vorgeschriebener Zinssatz von 4%.

Beispiel

Zinsen = 10.000 * (4,00 / 100) * (71 / 365) + 10.000 * (4,00 / 100) * (181 / 365) + 10.000 * (4,00 / 100) * (114 / 365)

Zinsen = 401,10 Euro

Hier könnte man alternativ auch gleich mit der Gesamtanzahl an Tagen rechnen, dass es sich hierbei um einen Zinssatz handelt, der sich nicht halbjährlich ändern kann, sondern gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Rechnung würde dann wie folgt aussehen:

Zinsen = 10.000 * (4,00 / 100) * (366 / 365) = 401,10 Euro

Die Gesamtforderung würde sich in diesem Falle also auf 10.401,10 Euro belaufen.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 10.11.2020, 04:02 Uhr