Mehr als 400 Euro: So kann man sich die Servicepauschale zurückholen

Auf Basis eines Gerichtsurteils können KundInnen nun die Servicepauschalen von Mobilfunkanbietern zurückfordern. Die Beträge seit 2011 von bis zu 35 Euro pro Jahr sollen unrechtmäßig verrechnet sein. Das wären bis zu 400 Euro. Was man tun kann und weitere Details findet man hier auf Finanz.at.

19.09.2024, 07:00 Uhr von
Antrag
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Antrag

Wie berichtet, wurden die seit 2011 von heimischen Mobilfunkanbieter eingehobenen Servicepauschalen in Österreich als unzulässig bewertet. Betroffene KundInnen sollen nun ihr Geld zurückholen können - dazu ist jedoch eine Klage notwendig. Finanz.at hat berichtet. Was können Betroffene nun tun?

Die Grundlage für die Rückholung der Servicepauschale bildet ein OGH-Urteil gegen einen Fitnesscenter-Betreiber, bei dem derartige Beträge, die an Kundinnen und Kunden verrechnet wurden, als rechtwidrig erklärt worden sind.

Mobilfunkanbieter in Österreich haben die Servicepauschalen nun bereits aus ihren Tarifen entfernt. Für neue Kundinnen und Kunden wurde stattdessen das Grundentgelt erhöht. BestandskundInnen wird hingegen oftmals weiterhin der Betrag zwischen 25 und 35 Euro pro Jahr berechnet. Laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) sei das unzulässig. In den vergangenen 13 Jahren wären das bis zu 455 Euro pro KundIn.

Um die Servicepauschale - bis zu 13 Jahre rückwirkend - zurückzubekommen, wird man diese beim jeweiligen Anbieter jedoch einklagen müssen. Eine freiwillige Rückerstattung wird es wohl nicht geben.

Tipp
Kostenlose Kreditkarte mit Bestpreisgarantie!
TF Bank
TF Bank
Kreditkarte
Mit der TF Mastercard® Gold kann weltweit gebührenfrei bezahlt und Geld behoben werden. Die zusätzliche Reiseversicherung macht sie zur idealen Reisekreditkarte.

Neue Website prüft Fälle für KundInnen

Der Wiener Rechtsanwalt Matthias Strohmayer ermöglicht mit einer eigens dafür erstellten Website unter servicepauschale.at die Prüfung der Ansprüche von Kundinnen und Kunden. Bislang habe man laut Strohmayer bereits "in über 200 Verfahren die Servicepauschale für Kunden zurückgeholt". In einem ersten Schritt fordere man den Mobilfunkanbieter außergerichtlich zur Zahlung auf.

Vielfach ist jedoch vor der Zahlung ein Gerichtsverfahren notwendig, da es die Anbieter darauf anlegen würden. Wie die Kronenzeitung berichtet, wehren sich die Mobilfunker gegen diese Vorwürfe der unrechtmäßigen Berechnung einer Servicepauschale. Grund sei, dass man Fitnesscenter und Mobilfunker nicht vergleichen könne, wie es seitens Magenta gegenüber der Krone heißt. Ein direkter Bezug ließe sich also nicht sachlich darstellen. "Die Branche sei nicht so streng reglementiert wie die Telekommunikationsbranche."

Weitere Rückzahlungen möglich

Gleichzeitig gibt es auch noch die Möglichkeit, unzulässige Preiserhöhungen der vergangenen Monate und Jahre - etwa von Netflix oder Amazon Prime - zurückzuholen. Auch zu unrecht eingehobene Gebühren bei Bankkrediten kann man kundenseitig zurückfordern. Die Grundlage dafür hat zu Beginn des Jahres ein neues OGH-Urteil geschaffen. Finanz.at hat darüber berichtet.

Tipp
Kostenlose Kreditkarte mit 50 Euro Willkommensbonus!
TF Bank
TF Bank
Kreditkarte

Mit der TF Mastercard® Gold kann weltweit gebührenfrei bezahlt und Geld behoben werden. Die zusätzliche Reiseversicherung macht sie zur idealen Reisekreditkarte. Im Oktober 2024 gibt es exklusiv 50 Euro als Willkommensbonus *.

Bonusbedingungen: Neukunden, die im Aktionszeitraum vom 1.-31.10.2024 über unseren Partner finanz.at eine TF Mastercard Gold beantragen und innerhalb von 4 Wochen nach Aktivierung der Karte einen Mindestumsatz von 100€ erreichen, erhalten einen 50 € Willkommensbonus. Ausgeschlossen sind dabei Rückerstattungen und Geldsendungen (wie beispielsweise über PayPal). Neukunde ist, wer zuvor noch nicht Inhaber einer TF Mastercard Gold war. Die Gutschrift wird automatisch auf Ihre TF Mastercard Gold gebucht. Dies kann nach Erreichen der Voraussetzungen 4-6 Wochen in Anspruch nehmen.

Finanz.at folgen!
Keine News mehr verpassen und Finanz.at auf Google News folgen:

Mehr Informationen: Mobilfunk

News in Finanzen
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Buchhaltungssoftware
Kostenlos Rechnungen, Angebote und mehr erstellen mit der Software von Finanz.at!
Disclaimer (Produktplatzierungen & Werbung)

Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!
Schlagwörter:
Servicepauschale
Rückzahlung
Rückerstattung
Mehr Schlagzeilen