Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich mehr als 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!
Ausgangspunkt ist eine Sammelaktion des Verein für Konsumenteninformation, die sich mit alten Lebensversicherungen beschäftigt hat. Konkret geht es um kapitalbildende Lebensversicherungen, die vor 2007 abgeschlossen wurden. In diesen Verträgen waren oft Kosten enthalten, die für Kunden nicht klar nachvollziehbar waren.
Genau das ist der Knackpunkt. Nach Ansicht des VKI sind solche intransparenten Kostenklauseln unzulässig. Das bedeutet: Gebühren, die nicht verständlich offengelegt wurden, müssen zurückgezahlt werden. Die Versicherungen sehen das zwar anders und halten die Ansprüche teilweise für unbegründet, wollten aber offenbar langwierige Prozesse vermeiden.
Nach intensiven Verhandlungen wurde jetzt eine Branchenlösung erzielt. Insgesamt stellen 22 Versicherungen einen Betrag im niedrigen zweistelligen Millionenbereich bereit, der an die Teilnehmer der Sammelaktion ausbezahlt wird. Für die Betroffenen bedeutet das: Sie erhalten Geld zurück, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen.
Neue Ansprüche nicht mehr durchführbar
Wichtig ist aber auch, was das konkret heißt: Profitieren können nur jene, die bereits an der Sammelaktion teilgenommen haben. Neue Ansprüche lassen sich über diese Lösung nicht mehr anmelden.
Der Fall zeigt einmal mehr ein bekanntes Muster: Über Jahre hinweg wurden Kosten verrechnet, die rechtlich zumindest fragwürdig sind. Erst durch gebündelten Druck – in diesem Fall über den VKI – kommt Bewegung in die Sache.
Unterm Strich ist das für die Betroffenen ein klarer Vorteil. Ohne Sammelaktion hätten viele ihr Geld wohl nie zurückgesehen, weil der Aufwand für Einzelklagen zu hoch gewesen wäre.
Mehr Informationen: Versicherung

