Rückerstattung von ORF-Beitrag noch möglich - Wer davon profitieren kann

Viele haben zu viel gezahlt - und wissen es nicht einmal. Ein aktueller Bescheid bringt nun Bewegung in die Debatte rund um den neuen ORF-Beitrag und eröffnet tausenden Betroffenen die Chance auf eine Rückerstattung. Wer davon profitiert, findet man hier auf Finanz.at.

07.03.2026, 07:30 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at (Montage) / TV

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Seit Jahresbeginn 2024 gilt das neue ORF-Beitragsgesetz. Statt gerätebezogener GIS-Gebühr wird pro Haushalt ein fixer Beitrag von 15,30 Euro pro Monat eingehoben, zuzüglich einer Landesabgabe. In der Steiermark summiert sich das auf rund 20 Euro monatlich. Entscheidend ist dabei: Der Beitrag fällt unabhängig davon an, wie viele Fernseher, Radios oder sonstige Empfangsgeräte vorhanden sind.

Genau an dieser Stelle kam es jedoch offenbar zu einer systematischen Fehlvorschreibung. Personen, die an ihrer Meldeadresse nicht nur wohnen, sondern dort auch beruflich tätig sind, wurden in vielen Fällen doppelt zur Kasse gebeten – einmal als Privatperson und zusätzlich als Unternehmen. Betroffen sind vor allem Selbstständige, Ein-Personen-Unternehmen und Freiberufler, etwa Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ziviltechniker oder Landwirte.

Auch im heurigen Jahr wird die Haushaltsabgabe in Österreich nicht erhöht. Wer heuer von der ORF-Gebühr generell befreit ist oder sich befreien lassen kann, findet man hier auf Finanz.at.

Beschwerde war erfolgreich

Einer von ihnen ist der Grazer Anwalt Andreas Kaufmann, Präsident des Europäischer Konsumentenschutzverein. Kaufmann hielt die doppelte Vorschreibung für unzulässig und legte Beschwerde beim ORF-Beitragsservice ein, der früheren GIS. Mit Erfolg: In einem offiziellen Bescheid wurde festgehalten, dass die doppelte Einhebung nicht rechtens war.

Für Kaufmann ist klar, dass sein Fall kein Einzelfall ist. Seit Einführung des neuen Systems könnten tausende Personen zu Unrecht doppelte Beiträge bezahlt haben. Wer diese Beträge zurückfordern oder eine künftige Doppelzahlung verhindern will, muss allerdings selbst aktiv werden und einen formal korrekten Antrag stellen. Genau hier sieht Kaufmann eine große Hürde für viele Betroffene.

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Umsetzung erfolgt von OBS

Um diese zu senken, kündigte er an, standardisierte Antrags- und Rückforderungsmodelle zur Verfügung zu stellen. Diese sollen gegen eine geringe Gebühr online abrufbar sein. Der aktuelle Bescheid sei aus seiner Sicht ein möglicher Startschuss für eine breite Rückforderungswelle und könnte dem ORF-Beitrag ein weiteres, rechtlich heikles Kapitel hinzufügen.

Der ORF bzw. der OBS reagierten jedoch rasch auf die Berichte. Am Samstagabend stellte der Beitragsservice klar, dass die Ausnahme von der privaten Beitragspflicht am Firmenstandort bereits seit Januar 2024 gesetzlich vorgesehen sei. Diese Ausnahme werde von der OBS kostenlos umgesetzt. Unternehmen könnten dafür ein entsprechendes Formular direkt auf der OBS-Website nutzen. Zusätzliche, kostenpflichtige Angebote privater Anbieter seien dafür ausdrücklich nicht notwendig.

Unterm Strich heißt das: Wer an seiner Wohnadresse auch arbeitet und doppelt ORF-Beitrag zahlt oder gezahlt hat, sollte seinen Fall genau prüfen. Eine Rückforderung ist möglich – entweder direkt über den OBS oder mit externer Unterstützung. Klar ist aber auch: Automatisch passiert nichts. Wer zu viel bezahlt hat, muss selbst aktiv werden.

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aktualisiert: 07.03.2026, 07:30 Uhr
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Mehr Informationen: ORF-Haushaltsabgabe

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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