Die jährliche Aufwertungszahl wird zu Berechnung neuer Grenzwerte und Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung herangezogen. Durch sie steigt auch die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte in Österreich jedes Jahr an.
Die Aufwertungszahl für das Jahr 2023 beträgt laut ÖGK 1,031. Aufgrund dieser Zahl steigt die Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 Euro (2022) auf 500,91 Euro (2023). Als geringfügig Beschäftigter gilt man also ab Januar 2023, wenn man bei regelmäßiger Beschäftigung - also einem Arbeitsverhältnis für mindestens einen Monat - nicht mehr als 500,91 Euro monatlich verdient.
Geringfügigkeitsgrenze steigt über 500 Euro
Bei einer geringfügigen Arbeit gilt grundsätzlich: brutto ist gleich netto. Das bedeutet, dass der Dienstnehmer keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung entrichten muss. Ab 2023 steigt damit auch der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG) auf insgesamt 751,37 Euro.
Details zur Geringfügigkeit 2023
Tabelle bis 2023

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Die Geringfügigkeitsgrenze ist in den letzten zehn Jahren um 105 Euro gestiegen:
Jahr | Einkommen pro Arbeitstag | Einkommen pro Monat |
---|---|---|
2023 | - | 500,91 Euro |
2022 | - | 485,85 Euro |
2021 | - | 475,86 Euro |
2020 | - | 460,66 Euro |
2019 | - | 446,81 Euro |
2018 | - | 438,05 Euro |
2017 | - * | 425,70 Euro |
2016 | 31,92 Euro | 415,72 Euro |
2015 | 31,17 Euro | 405,98 Euro |
2014 | 30,35 Euro | 395,31 Euro |
* Seit 2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr.
Höchstbeitragsgrundlage steigt ebenfalls an
Durch die Aufwertungszahl steigen die Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung ebenfalls an. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage erhöht sich demnach von 5.670 Euro (täglich 189 Euro) auf 5.850 Euro (täglich 195 Euro). Die jährliche Hochbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen liegt künftig bei 11.700 Euro (bisher 11.340 Euro).

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Auch die Grenzbeträge zum Dienstnehmer- und Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag steigen um die Aufwertungszahl von 1,031. Diese liegen für Dienstnehmer künftig bei:
- bis 1.885 Euro: 0 Prozent
- über 1.885 Euro bis 2.056 Euro: 1 Prozent
- über 2.056 Euro bis 2.228 Euro: 2 Prozent
- über 2.228 Euro: 3 Prozent
Für Lehrlinge liegen die neuen Grenzbeträge ab 2023 bei:
- bis 1.885 Euro: 0 Prozent
- über 1.885 Euro bis 2.056 Euro: 1 Prozent
- über 2.056 Euro: 1,20 Prozent
Für Versicherte ohne Bezüge und Entgelt beträgt der Wert 943,20 Euro (täglich 31,44 Euro) und für Zivildiener 1.326,60 Euro (täglich 44,22 Euro).
Lohn- und Einkommensteuer werden ebenfalls gesenkt
Auch für Beschäftigte über der Geringfügigkeit steigen ab 2023 die Netto-Gehälter deutlich an. Die Gründe dafür liegen in der Anpassung der Grenzwerte der Steuertarife an die Inflation und die Senkung der zweiten und dritten Steuerstufe. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto für alle Erwerbstätigen.
Steuertabelle für 2023
So sieht die neue Lohnsteuertabelle ab 2023 aus:
Einkommen (2022) | Einkommen (2023) | Steuersatz (2022) | Steuersatz (2023) |
---|---|---|---|
bis 11.000 Euro | bis 11.693 Euro | 0 % | 0 % |
bis 18.000 Euro | bis 19.134 Euro | 20 % | 20 % |
bis 31.000 Euro | bis 32.075 Euro | 32,5 % | 30 % |
bis 60.000 Euro | bis 62.080 Euro | 42 % | 41 % |
bis 90.000 Euro | bis 93.120 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Entlastung berechnen
Einen Brutto-Netto-Entlastungsrechner zur Abschaffung der kalten Progression ab 2023 findet man hier auf Finanz.at.
Mehr Informationen: Geringfügige Beschäftigung
