Neue Grenzwerte - Erstmals über 500 Euro für geringfügig Beschäftigte

Die Aufwertungszahl für 2023 lässt diverse Beträge gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Sie beträgt für das kommende Jahr 1,031. Daraus ergeben sich etwa eine höhere Geringfügigkeitsgrenze, sowie u.a. neue Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung und Grenzbeträge zur Arbeitslosenversicherung. Alle neuen Beträge findet man hier in einer Übersicht auf Finanz.at.

09.12.2022, 09:20 Uhr von
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Die jährliche Aufwertungszahl wird zu Berechnung neuer Grenzwerte und Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung herangezogen. Durch sie steigt auch die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte in Österreich jedes Jahr an.

Die Aufwertungszahl für das Jahr 2023 beträgt laut ÖGK 1,031. Aufgrund dieser Zahl steigt die Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 Euro (2022) auf 500,91 Euro (2023). Als geringfügig Beschäftigter gilt man also ab Januar 2023, wenn man bei regelmäßiger Beschäftigung - also einem Arbeitsverhältnis für mindestens einen Monat - nicht mehr als 500,91 Euro monatlich verdient.

Geringfügigkeitsgrenze steigt über 500 Euro

Bei einer geringfügigen Arbeit gilt grundsätzlich: brutto ist gleich netto. Das bedeutet, dass der Dienstnehmer keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung entrichten muss. Ab 2023 steigt damit auch der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG) auf insgesamt 751,37 Euro.

Details zur Geringfügigkeit 2023

Tabelle bis 2023

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Die Geringfügigkeitsgrenze ist in den letzten zehn Jahren um 105 Euro gestiegen:

Jahr Einkommen pro Arbeitstag Einkommen pro Monat
2023 - 500,91 Euro
2022 - 485,85 Euro
2021 - 475,86 Euro
2020 - 460,66 Euro
2019 - 446,81 Euro
2018 - 438,05 Euro
2017 - * 425,70 Euro
2016 31,92 Euro 415,72 Euro
2015 31,17 Euro 405,98 Euro
2014 30,35 Euro 395,31 Euro

* Seit 2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr.

Höchstbeitragsgrundlage steigt ebenfalls an

Durch die Aufwertungszahl steigen die Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung ebenfalls an. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage erhöht sich demnach von 5.670 Euro (täglich 189 Euro) auf 5.850 Euro (täglich 195 Euro). Die jährliche Hochbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen liegt künftig bei 11.700 Euro (bisher 11.340 Euro).

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Auch die Grenzbeträge zum Dienstnehmer- und Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag steigen um die Aufwertungszahl von 1,031. Diese liegen für Dienstnehmer künftig bei:

  • bis 1.885 Euro: 0 Prozent
  • über 1.885 Euro bis 2.056 Euro: 1 Prozent
  • über 2.056 Euro bis 2.228 Euro: 2 Prozent
  • über 2.228 Euro: 3 Prozent

Für Lehrlinge liegen die neuen Grenzbeträge ab 2023 bei:

  • bis 1.885 Euro: 0 Prozent
  • über 1.885 Euro bis 2.056 Euro: 1 Prozent
  • über 2.056 Euro: 1,20 Prozent

Für Versicherte ohne Bezüge und Entgelt beträgt der Wert 943,20 Euro (täglich 31,44 Euro) und für Zivildiener 1.326,60 Euro (täglich 44,22 Euro).

Lohn- und Einkommensteuer werden ebenfalls gesenkt

Auch für Beschäftigte über der Geringfügigkeit steigen ab 2023 die Netto-Gehälter deutlich an. Die Gründe dafür liegen in der Anpassung der Grenzwerte der Steuertarife an die Inflation und die Senkung der zweiten und dritten Steuerstufe. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto für alle Erwerbstätigen.

Steuertabelle für 2023

So sieht die neue Lohnsteuertabelle ab 2023 aus:

Einkommen (2022) Einkommen (2023) Steuersatz (2022) Steuersatz (2023)
bis 11.000 Euro bis 11.693 Euro 0 % 0 %
bis 18.000 Euro bis 19.134 Euro 20 % 20 %
bis 31.000 Euro bis 32.075 Euro 32,5 % 30 %
bis 60.000 Euro bis 62.080 Euro 42 % 41 %
bis 90.000 Euro bis 93.120 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %

zur Lohnsteuertabelle 2023

Information

Entlastung berechnen

Einen Brutto-Netto-Entlastungsrechner zur Abschaffung der kalten Progression ab 2023 findet man hier auf Finanz.at.

zum Brutto-Netto Rechner 2023

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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