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Allgemeine Informationen zum Urlaubsanspruch

In Österreich steht jedem Arbeitnehmer ein bezahlter Urlaubsanspruch von fünf Wochen pro Arbeitsjahr zu. Dieses Arbeitsjahr beginnt mit dem Datum des Arbeitsantrittes beim Dienstgeber.

Es kann vorkommen, dass manche Betriebe das Kalenderjahr und nicht das Arbeitsjahr für den Anspruch auf Urlaub verwenden. Geht man von einer 5-Tageswoche aus, so hat man also 25 Arbeitstage Urlaub, wenn man von einer Rechnung inkl. Samstag ausgeht sind fünf Wochen 30 Werktage, auf die man Urlaubsanspruch hat.

Es gibt immer wieder Unklarheiten, die rund um das Thema des Urlaubsanspruches auftreten. Im Folgenden wird versucht, auf die gängigsten Fragen einzugehen, um so viele Missverständnisse wie nur möglich aus der Welt zu schaffen. Die hier „gestellten Fragen“ sind alles Beispiele, was unklar sein könnte. Das Urlaubsgesetz sieht aber für alle diese Fragestellungen auch eine eindeutige Antwort vor.

Alle Informationen zum Urlaubsgeld in Österreich finden Sie hier!

Wann verjährt der Urlaubsanspruch?

Urlaub kann verjähren. Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn zwei Jahre nach Ende des betreffenden Urlaubsjahres vergangen sind. Man hat also konkret drei Jahre Zeit, um den Urlaub des betroffenen Jahres zu konsumieren. Dabei muss man sich nicht darum kümmern, dass älterer Urlaub vor neuerem verbraucht wird, da immer der älteste, offene Urlaub vom neuerem abgezogen wird. Eine weitere wichtige Information ist, wenn man in Eltern Karenz geht, sich die Verjährungsfrist um die Karenzdauer verlängert.

Ab wann bekommt man Urlaub?

Beginnt man seine Arbeit in einem Betrieb, so wächst in den ersten sechs Monaten der Urlaubsanspruch im Verhältnis, wie lange man schon im Betrieb arbeitet. So hat man beispielsweise nach zwei Wochen, die man im Unternehmen tätig ist, einen Anspruch von ca. einem Arbeits- bzw. Werktag. Nach zweieinhalb Monaten wächst der Anspruch auf Urlaub schon auf etwa fünf Arbeitstage oder sechs Werktage. Nachdem man sechs Monate in einem Betrieb gearbeitet hat, besteht mit Beginn des 7. Monat der Anspruch auf 5 Wochen Urlaub. Von da an entsteht ein erneuter Anspruch auf 5 Wochen Urlaub jeweils zu Beginn des Arbeitsjahres.

Kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter auf Urlaub schicken?

Dass einen der Arbeitgeber einfach auf Urlaub schickt, ohne zu fragen, ob man dies will, ist nicht erlaubt. Wie bereits erwähnt wird der Urlaub zwischen Arbeitgeber und -nehmer vereinbart. Ein Zwangsurlaub ist also nicht möglich.

Kann man auf Urlaub gehen, wenn man will?

Grundsätzlich steht es dem Arbeitnehmer nicht zu, alleine darüber zu entscheiden, wann man in Urlaub geht. Diese Entscheidung muss gemeinsam mit dem Arbeitgeber abgeklärt und verhandelt werden. Ist der Urlaub einmal eingetragen, so kann der Arbeitgeber ihn jedoch nicht mehr verwehren – die Ausnahme bilden sehr wichtige wirtschaftliche Gründe, wie etwa Betriebsnotstand. Ist dies jedoch der Fall, so kann man beim Arbeitgeber Kosten – etwa Stornogebühren, etc. – geltend machen.

Ist es möglich, im Urlaub zu arbeiten?

Auch, wenn man im Urlaub ist und ständig das Telefon läutet und man dazu gebeten wird, etwas für die Arbeitsstelle zu erledigen, muss man diese nicht annehmen. Es steht einem nämlich frei, es abzulehnen, innerhalb des Urlaubs „in Bereitschaft zu sein“ bzw. Arbeitsleistungen zu erbringen. Will man dies jedoch: Möglich ist es.

Ist eine Geldauszahlung statt dem Abhalten von Urlaub möglich?

Es ist vom Gesetz her verboten, Geld gegen Urlaub zu tauschen. Dies gilt zumindest so lange man in einem aufrechten Arbeitsverhältnis steht. Arbeitet man jedoch nicht mehr in dem Unternehmen, so muss nicht verbrauchter Urlaub seitens des Unternehmens an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden.

Gibt es mehr Urlaub für Leute, die schon lange arbeiten?

Hat man 25 anrechenbare Arbeitsjahre vorzuweisen, bekommt man ab dem 26. Jahr eine sechste Urlaubswoche zugesprochen. Hierbei ist zu beachten, dass man diese 25 Jahre nicht alle bei ein und demselben Arbeitgeber verbracht haben muss. Man kann nämlich auch Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen zurechnen lassen (diese müssen in einem EWR-Staat gewesen sein und mindestens je sechs Monate angedauert haben).

Außerdem zählen auch bis zu vier Jahre Schulzeiten als Arbeitszeit – zu beachten gilt hier, dass die Pflichtschuljahre hier nicht miteinberechnet werden. Hochschul- und Fachhochschulstudienzeiten können in einer Höhe von bis zu fünf Jahren angerechnet werden. Die anrechenbaren Zeiten können zu einer Gesamtzeit von maximal 7 Jahren angerechnet werden. Gibt es Zeiten eines abgeschlossenen Studium, so kann man bis zu 12 Jahre anrechnen lassen – das würde beinahe die Hälfte der Jahre, die man für eine weitere Urlaubswoche benötigt, bedeuten.

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei teilzeit- oder geringfügig Beschäftigten?

Selbst Personen, die nur in einem geringfügig- oder teilzeitbeschäftigen Arbeitsverhältnis stehen haben einen Anspruch auf 5 Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr.

Pünktlichkeit bei der Rückkehr aus dem Urlaub

Man sollte auf alle Fälle darauf achten, pünktlich aus dem Urlaub zurückzukommen. Tut man dies nicht, verliert man seinen Anspruch und mitunter seinen Job durch eine berechtigte Entlassung seitens des Arbeitgebers. Falls es Flughafenverspätungen, Streiks oder andere Ereignisse gibt, die eine Ankunft verzögern können, muss man dies unbedingt sogleich schriftlich an den Arbeitgeber melden. Nur so kann man später beweisen, dass man nicht unentschuldigt gefehlt hat. Eine Verlängerung des Urlaubs ist nur dann möglich, wenn dies auch mit dem Arbeitgeber so vereinbart wurde.

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Weitere Informationen zum Thema "Urlaub":

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Quellen:
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 24.06.2021, 10:20 Uhr