Neue Lehrberufe ab 2020: Nachfrage an Lehre steigt in Österreich wieder

Ab 2020 sollen 15 neue Berufsbilder durch die Einführung neuer und die Überarbeitung bestehender Lehrberufen entstehen. Dadurch soll die Lehre wieder attraktiviert werden. Das präsentierte die Wirtschaftskammer Österreich am Donnerstag.

07.07.2019, 12:53 Uhr von
Bildquelle: pixabay.com / emirkrasnic /

Alleine in Oberösterreich fehlen derzeit 30.000 Fachkräfte. Ohne konkreten Gegenmaßnahmen könnte der Fachkräftemangel dort bis 2030 auf 127.000 Stellen ansteigen. Die Initiative Wirtschaftsstandort Oberösterreich (IWS) wittert vor allem in AHS-Maturanten und Studienabbrechern großes Potential in Aus- und Weiterbildungen etwa durch eine Lehre, um dem Mangel an Fachkräften langfristig gegensteuern zu können.

Neue Lehrberufe und Berufsbilder ab 2020

Zudem werden am Herbst 2019 neue Lehrberufe auf den Weg gebracht. Dazu zählt etwa eine KI-Lehre, die ab 2020 eingeführt wird. Die Wirtschaftskammer Österreich stellte am Donnerstag ihr Lehrberufspaket vor. Dieses Paket umfasst vier neue Lehrberufe in der Baubranche und sieben gänzlich überarbeitete Ausbildungen. Insgesamt sollen so 15 neue Berufsbilder in Österreich entstehen.

Das Ziel ist es die Lehre durch neue Berufe und bessere Rahmenbedingungen auch für Betriebe attraktiver zu gestalten.

Nachfrage nach Lehrlingsausbildung steigt wieder

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Eine Lehrausbildung in Österreich vermittelt die für das Berufsleben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Ausübung der Tätigkeit absolut unverzichtbar sind. Als Lehrling legt man sich den Grundstein für das zukünftige Arbeitsleben und wird maßgeblich geprägt. Doch nicht nur für den Lehrling selbst ist der Eintritt in die Lehre ein wichtiger Schritt; auch der neue Arbeitgeber hat sich an gewisse Spielregeln zu halten.

Die durchschnittliche Ausbildung dauert in Österreich drei Jahre, in wenigen Fällen beträgt die Lehrzeit zwei Jahre. Doch nicht jedes Unternehmen darf Lehrlinge ausbilden. Bevor der Chef einer Firma überhaupt Lehrlinge bei sich anstellen darf, sind gewisse Kriterien zu erfüllen. Dazu zählt zum Beispiel die Eignung. Hierfür muss der Ausbildner einen Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung bei der Lehrlingsstelle des jeweiligen Bundeslandes einreichen. Außerdem muss im Betrieb mindestens eine Person zur Verfügung stehen, die einen Ausbilderkurs absolviert oder eine entsprechende Prüfung bestanden hat. Dies muss nicht zwangsläufig der Geschäftsführer sein, auch ein anderer Mitarbeiter kann sich einer solchen Prüfung unterziehen.

Wenn der Geschäftsführer auf Nummer sicher gehen möchte, steht es ihm außerdem zu, vor einer Lehrstellenzusage seine Bewerber zu testen. Dies kann zum Beispiel in Form eines Praktikums oder berufspraktischer Tage erfolgen, wobei sowohl der Geschäftsführer ein Bild von seinen Bewerbern erhält, im Umkehrschluss aber auch die Bewerber von seinem Geschäft.

Förderungen und Zuschüsse für Betriebe

Wer in Österreich Lehrlinge ausbildet, dem stehen verschiedene Förderungen zu. Lehrlinge dürfen zum Beispiel spezielle Weiterbildungslehrgänge im Rahmen ihrer Lehre bei der WKO besuchen, oder spezielle Vorbereitungskurse, wenn sie kurz vor der Lehrabschlussprüfung stehen. Bei einem Sprachkurs oder einem Auslandspraktikum stehen zusätzliche Prämien zu und für Lehrlinge in der Landwirtschaft werden sogar Internatskosten übernommen. In anderen Fällen verringern sich zum Beispiel die Lohnnebenkosten.

Rechtliche Angelegenheiten

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Die Lehre ist juristisch gesehen ein klassisches Arbeitsverhältnis, bei dem jedoch die Bezahlung aufgrund der noch fehlenden Kompetenzen niedriger ausfällt. Die Lehrlingsentschädigung erhöht sich jedoch mit jedem Jahr und der zunehmenden Erfahrung. Wie bei einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis bezeichnen sich die ersten drei Monate (in manchen Firmen sechs Monate) als Probemonate, in denen jederzeit ohne Angabe von Gründen aus eigener Kraft das Lehrverhältnis aufgelöst werden kann. Aber Achtung: Minderjährige Lehrlinge benötigen für eine rechtskräftige Auflösung die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten! Der Ausbildner hat die Auflösung binnen vier Wochen der Lehrlingsstelle zu melden.

Probe- und Beschäftigungszeit

Nach Ablauf der Probezeit ist eine einseitige Kündigung nur aus besonders schwerwiegenden Gründen möglich. Solche Gründe sind beispielsweise Diebstähle, Veruntreuungen oder andere strafbare Handlungen.

Die meisten Lehrlinge, die in eine Ausbildung eintreten sind noch minderjährig, weshalb auch die Kinder- und Jugendschutzbestimmungen der jeweiligen Bundesländer zu berücksichtigen sind. Das bedeutet, dass die Lehrlinge zum Beispiel nur bis zu einer gewissen Uhrzeit arbeiten dürfen. Oder: Wer eine Lehre zum Koch oder Kellner mit fünfzehn Jahren beginnt, dem ist es lange nicht gestattet, selbst Alkohol zu konsumieren, nur weil er Cocktails zubereiten kann.

Ausbildungswege - das duale Bildungssystem

Zudem bildet Österreich nach dem sogenannten dualen Ausbildungsweg aus. Das bedeutet, dass Lehrlinge nicht nur im Betrieb, sondern auch in einer Berufsschule ihre Ausbildung absolvieren. Die Zeit, die sie in der Berufsschule verbringen, ist der Arbeitszeit anzurechnen und fällt unter die vierzig Arbeitsstunden pro Woche.

Pflichten des ausbildenden Unternehmens

Neben den vielen Rechten tun sich für den Ausbildner aber auch einige Pflichten auf. So ist er zum Beispiel verpflichtet, den Lehrling nach bestandener Lehrabschlussprüfung mindestens drei Monate weiter im Betrieb zu beschäftigen. Die Ausbildung hat außerdem einem gewissen Grundschema zu folgen. Egal welchen Service ein Unternehmer bietet, die Abschlussprüfung der Lehre ist österreichweit gleich gehandhabt. Wenn etwas also Bestandteil der Prüfung ist, dass der Ausbildner nicht bietet, muss der Prüfling die Prüfung dennoch entsprechend absolvieren und sich das Wissen darüber anderweitig aneignen.

Vorteile einer Lehre

Die zwei bis dreijährige Ausbildung bringt den Vorteil mit sich, dass jeder (selbst ohne irgendwelche Vorkenntnisse) in die Lehrausbildung eintreten kann, und jedem dasselbe Niveau an Wissen vermittelt wird. In der Berufsschule treffen weiters Lehrlinge aus den verschiedensten Betrieben aufeinander und können sich entsprechend austauschen, was ebenfalls für eine gewisse Eigenständigkeit im Lernprozess von Bedeutung ist. Nach den drei Jahren des intensiven Lernens besitzen die Gesellen dann das nötige Grundwissen - die Erfahrung kommt jedoch erst im Laufe der Berufsjahre und kann nur selbst erworben werden.

Besonders wissbegierige Lehrlinge können fallweise sogar Lehrberufe miteinander kombinieren. Wer zum Beispiel eine Friseurausbildung absolviert kann zeitgleich eine Lehrausbildung zur Kosmetikerin anstreben, wobei bereits ein Jahr angerechnet wird. Die Lehrzeit der Kosmetiklehre verkürzt sich somit um ein Jahr; ähnlich verhält es sich mit Masseuren, da diese Berufe teilweise artverwandt sind. Andere Kombinationsformen gibt es zum Beispiel in der Doppellehre Koch/Kellner und in der Mechatronik (Mechanik und Elektronik).

Der wohl größte Vorteil eines Lehrberufes ist wohl der soziale Aspekt: Einerseits entrichten die Arbeitgeber weniger Löhne und Nebenkosten, andererseits aber integrieren sie Jugendliche zur Gänze in die Arbeitswelt und stellen ihnen gewissermaßen Wegweiser auf.

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