Lockdown: Diese Hilfen erhalten Arbeitnehmer und Betriebe

Ab Montag wird ganz Österreich bis 13. Dezember in einem totalen Lockdown gehen. Betroffen sind unter anderem Gastronomie, Hotellerie und der Einzelhandel. Betroffene Unternehmen erhalten erneut Wirtschaftshilfen.

19.11.2021, 11:37 Uhr von
Gernot Blümel
Bildquelle: APA / Gernot Blümel
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Im Rahmen einer Pressekonferenz von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) wurden die Hilfen für Unternehmen im 4. Lockdown ab Montag vorgestellt.

Ausfallbonus ab mindestens 40 Prozent

Der Ausfallbonus wird auf November 2021 bis März 2022 verlängert. Die Ersatzrate liegt je Branche zwischen 10 und 40 Prozent liegen. Der Maximalrahmen liegt bei 2,3 Millionen Euro. Der Ausfallbonus gilt als Kompensation für monatliche Umsatzausfälle.

Verlustersatz bei 40 Prozent Umsatzeinbruch

Die Ersatzrate liegt bei 70 bis 90 Prozent. Der Maximalrahmen liegt bei 12 Millionen Euro. Der Zeitraum wurde bis März 2022 verlängert. Der Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten bis 12 Millionen Euro stellt eine Verlustabdeckung für Betriebe (ab einem gewissen Umsatzminus) dar.

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Der Fixkostenzuschuss von bis zu 80 Prozent wird ebenfalls bis März verlängert. Das liegt daran, dass die EU-Kommission den Beihilferahmen bis dahin erst in der vergangenen Woche ausgedehnt hat.

Durch den Fixkostenzuschuss 800.000 können Unternehmen je nach Umsatzeinbruch die anfallenden Fixkosten anteilig abdecken. Diese Hilfen sind ohnehin für Unternehmen immer noch beantragbar und können demnach auch von jenen Betrieben, die nun vom Lockdown betroffen sind, genutzt werden.

Corona-Kurzarbeit in vollem Umfang

Bereits im Zuge des Lockdowns für Ungeimpfte stand Betriebe, sofern nötig, die Corona- Kurzarbeit in der Phase fünf in vollem Umfang zur Verfügung, wie Finanzminister Blümel (ÖVP) Anfang der Woche verkündete. Diese Regelung wird auch durch den Lockdown geschlossenen Betrieben zur Verfügung stehen werden.

Mitarbeiter in Gastronomie, Handel und im körpernahen Dienstleitungssektor etwa werden die Kurzarbeit für die Dauer des Lockdowns beanspruchen können. Normalerweise würde diese Kurzarbeit die Reduktion der Arbeitszeit bis 50 Prozent zulassen. Aufgrund des Lockdowns wird die Reduktion der Arbeitszeit auf bis zu 0 Prozent ermöglicht. Die Ersatzrate für Arbeitnehmer liegt bei 80 bis 90 Prozent.

Ab Montag: Dienstfreistellung für Risikopatienten

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Ab Montag wird ermöglicht, dass Arbeitnehmer mit einem höheren Risiko einens schweren Verlaufs bei einer Corona-Erkrankung eine Dienstfreistellung unter Fortzahlung der vollen Bezüge beantragen.

Freistellung für Schwangere

Schwangere ArbeitnehmerInnen können sich etwa im körpernahen Dienstleistungssektor ebenfalls vom Dienst freistellen lassen.

Home-Office-Regelung

Arbeitsminister Kocher ruft alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu auf, die Kontakte soweit als möglich zu beschränken. Sofern möglich, sollte die Home-Office-Regelung in Anspruch genommen werden.

Bericht wird laufend aktualisiert.

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Mehr Informationen: Kurzarbeit

aktualisiert: 19.11.2021, 11:49 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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