Wie berichtet, verzögert sich die Auszahlung des neuen 60-Euro-Zuschuss pro Monat. Dieser wird pro Kind bis Ende 2024 ausbezahlt und beträgt damit in Summe 1.080 Euro für jedes Kind, bei dem wenigstens ein Elternteil Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Notstandshilfe oder die Ausgleichszulage bezieht. Zudem erhalten ihn auch Alleinerziehende und Alleinverdienende mit einem Bruttomonatseinkommen von maximal 2.000 Euro.
BezieherInnen von Sozialhilfe ohne Kinder erhalten diesen Zuschuss ebenfalls, jedoch nur bis Ende 2023. Ab 2024 wird die Sozialhilfe ohnedies um die Inflation erhöht. Insgesamt sind das also 360 Euro bis Jahresende.
Für diese Maßnahme stellt die Bundesregierung rund 500 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Teuerungsausgleich soll vor allem armutsgefährdeten Familien mit Kindern zugutekommen.
Mehrere Ressorts für die Auszahlung zuständig
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Laut Auskunft des Sozialministeriums auf Nachfrage von Finanz.at, seien für die Auszahlung der Zuwendungen unterschiedliche Ressorts zuständig. Das ressortübergreifende Projektmanagement liege hingegen beim Bundeskanzleramt.
"Die Auszahlung an BezieherInnen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe wird durch das Arbeitsministerium geregelt, die Auszahlung an AlleinerzieherInnen durch das Finanzministerium. Die Auszahlung an BezieherInnen der Ausgleichszulage erfolgt über die Pensionsversicherungsanstalt", erklärt man seitens Sozialministerium auf Nachfrage von Finanz.at.
Lediglich für die Auszahlung des Zuschusses an BezieherInnen der Sozialhilfe und der Ausgleichszulage sei das Sozialministerium zuständig. "Die Auszahlung an BezieherInnen der Sozialhilfe wird durch die Bundesländer erfolgen, die auch für die Abwicklung zuständig sind", heißt es in einer Antwort des Ministeriums. "Derzeit wird der Beginn der Auszahlungen gerade von den Bundesländern vorbereitet."
Die Auszahlung wird demnach also rückwirkend erfolgen und nicht, wie erwartet, Anfang Juli. Wer also Anspruch auf den neuen Zuschuss hat, muss sich noch etwas gedulden, bis der erste Betrag auf dem Konto landet.
Mehr Informationen: Arbeitslosengeld