Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu. Nur noch wenige Tage können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich von einer zusätzlichen Steuergutschrift profitieren. Die Höhe kann vorab online berechnet werden.
Zusätzlich können noch heuer Ausgaben gesammelt werden, die 2024 steuerlich geltend gemacht und damit steuermindernd abgeschrieben werden können. Das bringt im kommenden Jahr eine höhere Gutschrift aufs Konto.
Hunderte Euro als Gutschrift
Der Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2018 ist nur noch bis 31. Dezember 2023 möglich. Der Grund dafür ist, dass der Steuerausgleich nur maximal fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden kann. Somit verfällt die Möglichkeit für das Jahr 2018 mit Jahresende. Damit können mit wenigen Klicks aber noch hunderte Euro zurückgeholt werden.
Für alljene ArbeitnehmerInnen, für die bereits im Jahr 2018 die automatische Arbeitnehmerveranlagung - also ohne eigenem Antrag - durchgeführt wurde, kann das noch eine Steuerrückzahlung bedeuten. Wer also für das Jahr 2018 noch absetzbare Werbungskosten, Sonderausgaben oder andere steuerliche Abschreibungen anwenden kann, die bisher nicht berücksichtigt wurden, kann von einer Gutschrift profitieren.
Auch außergewöhnliche Belastungen können bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Dazu zählen unter anderem die Kosten für Krankenhausaufenthalte, Zahnbehandlungen oder Medikamente.
Um die Höhe der möglichen Gutschrift vorab zu berechnen, kann ein Antrag in FinanzOnline erstellt werden. Vor dem Absenden an das Finanzamt wird die Steuergutschrift vorab errechnet.
Berufliche Ausgaben in 2023
Um im kommenden Jahr ebenfalls von einer höheren Steuergutschrift profitieren zu können bzw. beruflich bedingte Kosten absetzen zu können, kann man bestimmte Anschaffungen noch in diesem Jahr bezahlen. Das betrifft etwa Ausgaben für Arbeitsmittel, Fort- und Ausbildungskosten, ein neues Notebook oder Smartphone (hier muss ein Privatanteil ausgeschieden werden) oder Arbeitskleidung.
Dabei ist zu beachten, dass diese sogenannten "geringwertigen Wirtschaftsgüter" (GWG) nur bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 Euro sofort steuerlich abgesetzt werden können. Übersteigen die Anschaffungskosten im Jahr 2023 diesen Betrag, muss der Gesamtbetrag über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Wichtig ist, dass die Belege für diese Anschaffungen mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Die Summe der Werbungskosten wird bei der Veranlagung für 2023 im kommenden Jahr - also dem Steuerausgleich - abgesetzt.
Mit der TF Mastercard® Gold kann weltweit gebührenfrei bezahlt und Geld behoben werden. Die zusätzliche Reiseversicherung macht sie zur idealen Reisekreditkarte.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich