Viele Menschen in Österreich können noch von diversen Rückzahlungen unrechtmäßiger Gebühren, Preiserhöhungen oder zu hoher Steuern profitieren. Ob Banken, Servicepauschalen, Streaming-Anbieter oder das Finanzamt - eine Übersicht aller Rückzahlungen findet man hier auf Finanz.at.
Mobilfunk-Servicepauschalen unrechtmäßig
Aufgrund eines OGH-Entscheids sollen sich Kundinnen und Kunden von Mobilfunkanbietern in Österreich noch bis zu 455 Euro an unrechtmäßig berechneter Servicepauschalen zurückholen können - das berichten mehrere Anwälte und der VKI. Konkret soll die Servicepauschale, die praktisch alle Mobilfunker in ihren Tarifen seit 2011 verrechnet haben, unzulässig gewesen sein.
Immerhin wären das pro Jahr zwischen 25 und 35 Euro pro KundIn gewesen. Das würde eine potenzielle Rückerstattung von 455 Euro ergeben. Jedoch würden die Anbieter dieses Geld nicht einfach zurückzahlen - Klagen wären notwendig, so der VKI. Der Wiener Rechtsanwalt Matthias Strohmayer bietet unter servicepauschale.at eine Möglichkeit zur Prüfung dieser Ansprüche.
Kreditgebühren unzulässig
Laut Europäischem Konsumentenschutzverein (EKV) - initiiert vom Grazer Rechtsanwalts Andreas Kaufmann - sollen sich KreditnehmerInnen in Österreich auf Grundlage eines kürzlichen OGH-Urteils unrechtmäßig eingehobenen Kreditgebühren zurückholen können. Finanz.at hat mehrfach berichtet.
Ein Anspruch auf die Erstattung dieser Beträge soll bis zu 30 Jahre rückwirkend möglich sein. Laut Webseite des EKV unter ekv-europa.com kann auch für bereits getilgte Kredite Anspruch angemeldet werden. Aufgrund der Höhe der Kreditgebühren könne man von mehreren Tausend Euro profitieren.
Sind im Kreditvertrag Positionen wie "Überweisungsspesen", "Erhebungsspesen" oder "Kontoführungsgebühr" angeführt, soll laut Kaufmann ein Anspruch auf diese Rückerstattung bestehen. Auf der Website des Konsumentenschutzvereins kann eine unverbindliche Prüfung der Verträge erfolgen.
Rückzahlung von Amazon
Nach einer Einigung zwischen der Arbeiterkammer und Amazon aufgrund unrechtmäßiger Preiserhöhungen können nun ebenfalls alle Kundinnen und Kunden eines Prime-Abos, die dieses vor September 2022 abgeschlossen haben, von einer Rückerstattung profitieren. Die AK hatte kürzlich gegen eine Teuerungsklausel geklagt.
Die Höhe der Zahlung liegt zwischen 21,00 und 36,50 Euro - je nach Zahlungsart (jährlich oder monatlich). Die Rückerstattung kann jedoch nur bis 11. September 2024 auf der Kundenservice-Website von Amazon beansprucht werden.
Netflix erstattet bis zu 30 Euro
Der beliebte Streaming-Anbieter Netflix zahlt tausenden KundInnen in Österreich bis zu 30 Euro zurück. Grundlage dafür ist eine erfolgreiche Klage der Arbeiterkammer aufgrund von Preiserhöhungen in den Jahren 2019 und 2020. Diese seien nicht rechtskonform gewesen, erklärt die AK in einer Aussendung.
Konkret haben betroffenen KundInnen eine E-Mail von Netflix mit einem Hinweis auf die Höhe der Rückerstattung und einem eindeutigen und einzigartigen Code zur Eingabe in das Online-Formular erhalten. Das Geld wird nach erfolgreichem Ausfüllen auf das angeführte Bankkonto überwiesen.
Lohnsteuerausgleich bringt einige Hundert Euro aufs Konto
Mit dem Lohnsteuerausgleich - bzw. der Arbeitnehmerveranlagung holen sich SteuerzahlerInnen in Österreich jährlich viel Geld vom Finanzamt zurück. Heuer liegt die durchschnittliche Höhe bei fast und teilweise sogar deutlich über 1.000 Euro pro Person. Das hängt vor allem mit den erhöhten Absetzbeträgen aufgrund der Valorisierung zusammen.
Wer seit Juli den Steuerausgleich automatisch ausgezahlt bekommt (antragslose Arbeitnehmerveranlagung), erhält im Durchschnitt deutlich weniger Geld als bei einem selbst eingereichten Antrag. Mit einem Antrag zum Lohnsteuerausgleich sind bis zu 500 Euro höhere Steuerrückerstattungen möglich.
Bis zu 2.000 Euro Stromkosten retour
Wie im Juni bekannt wurde, könnte ein aktuelles Urteil des Handelsgerichts Wien schon bald satte Rückzahlungen an Stromkundinnen und -Kunden in Österreich bringen. Bis zu 2.000 Euro an Rückerstattungen pro Haushalt sollen dadurch möglich werden. Finanz.at hat berichtet.
Betroffen sind jene KundInnen des Verbund, die im Vorjahr von einer Preiserhöhung betroffen waren. Diese Erhöhung wurde nach Klage des Verbraucherschutzvereins (VSV) nun als rechtswidrig befunden. Dazu sind eine Anmeldung und Mitgliedschaft beim VSV unter der Website verbraucherschutzverein.eu notwendig.
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